sternitzky
Gelegenheitsspieler/in
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AW: Ein Herz und eine Seele – wenn sich Neonazis auf die Polizei verlassen können...
Aber ohne Deinen nachträglichen Kommentar kann man das durchaus falsch verstehen.
In meinen Augen war es zuerst mehr als eine reine Ausdrucksschwäche.
Schön & gut, daß es so ein glimpfliches Ende nahm.
Haben wir uns wieder lieb?
Aber: Muß es sein, daß es immer zu solchen haarsträubenden Aktionen kommt? Da stellt sich die Frage: Haben die Staatsdiener im Berufsunterricht nicht aufgepaßt? Oder wurde bei deren Einstellung zu wenig nach ihrer Gesinnung geforscht? Fakt ist, daß viele staatliche Stellen von einer bedeutenden Anzahl von unmenschlichen, nicht geeigneten Personen besetzt sind. Das muß und sollte nicht sein.
Auch wenns ein glimpfliches Ende nahm: Sowas ist trotzdem zu beanstanden. In der freien Wirtschaft muß man auch auf Qualitätsmanagement achten. Ohne Qualitätsmanagement geht alles den Bach herunter.
Bitte sehe meinen Kommentar nicht als bös gemeint.Woodstock am 24.03.2006 16:25 schrieb:sternitzky am 24.03.2006 15:07 schrieb:@ Woodstock: Also daß man so dreist lügen kann, sollte strafbar sein.Woodstock am 24.03.2006 08:22 schrieb:sternitzky am 24.03.2006 02:07 schrieb:II. Monitor
Zivilcourage gegen Rechts: Von Polizeibehörden ausgebremst
Anti-Nazi-Symbole sind strafbar
Ich greife ein Beispiel heraus, um die Art zu verdeutlichen, wie diese "Magazine" arbeiten.
Überschrift: Anti-Nazi Symbole sind strafbar
Tatsache: Das Gericht hat entschieden, dass sie nicht strafbar sind und darauf hingewiesen, dass ein gut gemeinter Passus im Gesetz falsch ausgelegt werden kann! Der Fall wurde zu den Akten gelegt, der Inhalt aber an Bundesgerichte geleitet, damit eine für alle Gerichte deutliche Interpretation festgelegt werden kann (nämlich, dass die Nazi-Symbole strafbar und Anti-Nazi-Symbole nicht strafbar sind).
Der Richter hat am Ende der Verhandlung demonstrativ dem Angeklagten den Anti-Nazi-Button überreicht. Als deutliches Symbol wie das Gericht die Sachlage sieht.
Ich habe mir sogar die Mühe gemacht, jedes Video vorher anzugucken.
Und Du verfälscht den Inhalt!
Tatsache ist, daß jemand, der einen Button hatte, wo das Hakenkreuz als Verbotsschild durchgekreuzt war, trotzdem eine Anzeige erhalten hatte. Und er wurde auch für das Tragen eines verfassungsfeindlichen Symbols zu einer Geldstrafe verurteilt! Obwohl die Logik etwas anderes sagt, ist es laut Gesetz verboten. Und das bestätigt auch Polizei und Justiz. Auch wenn die das Scheiße finden, müssen sie die Leute für solche Anti-Nazi-Symbole verurteilen.
Also, bevor Du hier beleidigend wirst, lies doch mal bitte diesen Artikel:
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,407112,00.html
Zitat:
"Erst am letzten Donnerstag ging Daniels Marathon zu Ende, das Landgericht Tübingen sprach ihn frei. "Unser Urteil stützt sich auf zwei Tatsachen", sagte der Richter Helmut Hille-Brunke SPIEGEL ONLINE. "Wir waren der Auffassung, dass der Kläger mit dem Symbol eindeutig seine antifaschistische Gesinnung zum Ausdruck gebracht hat. Gerade der rote Balken im roten Kreis ist international als Verbotszeichen bekannt und würde folglich auch von jedem Touristen verstanden." Und auch wenn das Symbol weniger eindeutig gewesen wäre, hätte das Gericht für den Studenten entschieden - ein "Verbotsirrtum" hätte ihn entschuldigt. "Die Träger von solchen Anti-Hakenkreuz-Symbolen können über ein mögliches Verbot irren, denn bei Polizeistellen und Behörden im Lande existieren völlig unterschiedliche Auffassungen darüber, was nach Paragraf 86a erlaubt ist und was nicht.""
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass wir von diesem Prozess reden. Also war der TV-Beitrag nicht so aktuell. Haben die da nichts gesagt, dass er in Berufung ist und dass demnächst das Urteil verkündet wird???
Und die tatsächliche Tatsache ist, dass ZWEI Gerichte dieses Gesetz unterschiedlich ausgelegt haben und EIN Gericht den Fehler begann zu übersehen, dass es noch die Anwendung des "Verbotsirrtums" gibt.
Also: Sturm im Wasserglas von einem TV-Magazin hochgespielt. Genau wie man das bei den Beiträgen zum Thema "Computerspiele und Gewalt" kennt.
Achja die Geldstrafe betrug zum Schluss 50 Euro ... also noch nicht einmal der Gegenwert einer schlechten Graphikkarte - nur um mal in den Relationen zu bleiben.
Ich hoffe doch, dass hier niemand leugnen will, dass die Punkerszene durchaus gewaltbereit ist - oder? Zumindest die, die ich kenne, waren das (zu ihren Punkzeiten). Insofern ist es doch Aufgabe des Staates durch Haussuchungen entsprechend gegen diese Szene vorzugehen, so sie denn auffällig wird. Genauso wie sie das auch bei den Nazis macht. Dass dabei Material beschlagnahmt wird, ist doch wohl einleuchtend. Zumal das besagte Gesetz so ausgelegt werden kann. Sollte jetzt ein Bundesgericht ein allgemeines Urteil fällen, werden Beschlagnahmungen von Anti-Nazi-Symbolen bei Punkter-Razzien nicht mehr stattfinden.
Ich versteh nicht, wo Euer Problem ist.
Gruß
W.
PS: Sternitzky: Soweit solltest Du mich hier mittlerweile kennen, dass ich nicht dreist Lüge. Den Mittelfinger könnte man ebenfalls als Beleidigung auffassen.
Aber ohne Deinen nachträglichen Kommentar kann man das durchaus falsch verstehen.
In meinen Augen war es zuerst mehr als eine reine Ausdrucksschwäche.
Schön & gut, daß es so ein glimpfliches Ende nahm.
Haben wir uns wieder lieb?
Aber: Muß es sein, daß es immer zu solchen haarsträubenden Aktionen kommt? Da stellt sich die Frage: Haben die Staatsdiener im Berufsunterricht nicht aufgepaßt? Oder wurde bei deren Einstellung zu wenig nach ihrer Gesinnung geforscht? Fakt ist, daß viele staatliche Stellen von einer bedeutenden Anzahl von unmenschlichen, nicht geeigneten Personen besetzt sind. Das muß und sollte nicht sein.
Auch wenns ein glimpfliches Ende nahm: Sowas ist trotzdem zu beanstanden. In der freien Wirtschaft muß man auch auf Qualitätsmanagement achten. Ohne Qualitätsmanagement geht alles den Bach herunter.