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gamerschwein
Gast
Spassbremse am 23.08.2008 21:53 schrieb:Nö, is' nicht.
Beschwerde geht nicht, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt werden - Artikel 146 enthält nix, was dem Einzelnen eine Verfassungsbeschwerde erlaubt.
Ginge höchstens, wenn sich aus Art. 146 GG eine Pflicht staatlicher Steller zur Durchführung einer entsprechenden Volksabstimmung ableiten ließe - ist aber nicht der Fall, der Artikel enthält diesbezüglich keinen Hinweis.
Weitere Begründung seitens der BVerfG gibbet nicht.
Die Entscheidung ist unanfechtbar (=Schnauze).
So in etwa.
Ok. Artikel 146 schafft keine Pflicht für staatliche Stellen zur Durchführung , also bringts mir als Bürger nichts eine Durchführung zu fordern. Schlussendlich bedeutet das , dass die Realisierung der Willkür der Politik unterworfen ist. Soweit so falsch?