• Aktualisierte Forenregeln

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Artikel 146 GG und seine Anwendung

Spassbremse am 23.08.2008 21:53 schrieb:
Nö, is' nicht.
Beschwerde geht nicht, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt werden - Artikel 146 enthält nix, was dem Einzelnen eine Verfassungsbeschwerde erlaubt.
Ginge höchstens, wenn sich aus Art. 146 GG eine Pflicht staatlicher Steller zur Durchführung einer entsprechenden Volksabstimmung ableiten ließe - ist aber nicht der Fall, der Artikel enthält diesbezüglich keinen Hinweis.
Weitere Begründung seitens der BVerfG gibbet nicht.
Die Entscheidung ist unanfechtbar (=Schnauze).

So in etwa.

Ok. Artikel 146 schafft keine Pflicht für staatliche Stellen zur Durchführung , also bringts mir als Bürger nichts eine Durchführung zu fordern. Schlussendlich bedeutet das , dass die Realisierung der Willkür der Politik unterworfen ist. Soweit so falsch?
 
gamerschwein am 24.08.2008 20:41 schrieb:
Ok. Artikel 146 schafft keine Pflicht für staatliche Stellen zur Durchführung , also bringts mir als Bürger nichts eine Durchführung zu fordern. Schlussendlich bedeutet das , dass die Realisierung der Willkür der Politik unterworfen ist. Soweit so falsch?

Das ist wohl soweit richtig.
Wenn im Prinzip irgendwann einmal unsere Herren Volksvertreter mehrheitlich auf die Idee kommen sollten, dass eine neue Verfassung her muss, dann *kann* das Art. 146 GG erfolgen; es ist aber nicht zwingend erforderlich.
Das Stimmvieh hat hierzu jedoch kein Mitspracherecht.
:rolleyes:
 
Spassbremse am 24.08.2008 21:48 schrieb:
Das Stimmvieh hat hierzu jedoch kein Mitspracherecht.
:rolleyes:

Was mich ehrlich gesagt auch etwas beruhigt.
Das gemeine Wahlvolk möchte ich da lieber nicht entscheiden sehen, aber vielleicht bin ich auch zu pessimistisch
 
Boesor am 24.08.2008 22:10 schrieb:
Spassbremse am 24.08.2008 21:48 schrieb:
Das Stimmvieh hat hierzu jedoch kein Mitspracherecht.
:rolleyes:

Was mich ehrlich gesagt auch etwas beruhigt.
Das gemeine Wahlvolk möchte ich da lieber nicht entscheiden sehen, aber vielleicht bin ich auch zu pessimistisch
Naja Kohl wollte damals kein neues basteln und seit dem ists halt so wie es ist.
Man könnte das einklagen, allerdings gib es da ein kleines Problem. Nicht umsonst fallen 90 % der VErfassungsbeschwerden durch. Daher muss da eine entsprechende Begrüdung orliegen. Ich vermute mal das evtl. eine Landesregierung dies einklagen könnte...
 
Boesor am 24.08.2008 22:10 schrieb:
Spassbremse am 24.08.2008 21:48 schrieb:
Das Stimmvieh hat hierzu jedoch kein Mitspracherecht.
:rolleyes:

Was mich ehrlich gesagt auch etwas beruhigt.
Das gemeine Wahlvolk möchte ich da lieber nicht entscheiden sehen, aber vielleicht bin ich auch zu pessimistisch
Naja wenns um die Ausarbeitung einer Verfassung geht hast du natürlich recht aber bei der Abstimmung... vermutlich auch :S
Nachdem das Großdeutsche Reich ja nie aufgehört hat zu existieren könnten wir ja Dönitz wieder irgendwo ausgraben :B
Im Ernst , ich lese aus dem Urteil mit meinem beschränkten Justizverständnis heraus , dass bei entsprechender Grundlage ein Erfolg durchaus drin wäre. Die müsste man nur noch finden ;)
 
Boesor am 24.08.2008 22:10 schrieb:
Spassbremse am 24.08.2008 21:48 schrieb:
Das Stimmvieh hat hierzu jedoch kein Mitspracherecht.
:rolleyes:

Was mich ehrlich gesagt auch etwas beruhigt.
Das gemeine Wahlvolk möchte ich da lieber nicht entscheiden sehen, aber vielleicht bin ich auch zu pessimistisch

Selbst wenn man hier nicht pessimistisch ist, wie sollte denn die Entscheidung des Wahlvolkes aussehen?
So weit ich weiß ist dieser Artikel die einzige im GG vorgesehene bundesweite Volksabstimmung. Man hätte nach der Wiedervereinigung eigentlich eine Abstimmung über die Verfassung durchführen müssen. Nur, wie soll sowas aussehen?
Letztlich kann man ja nur einen fertigen Text vorlegen und diesen mit JA/NEIN zur Abstimmung bringen. Wie leicht ein derartiger Vorgang scheitern kann, hat man ja bei der EU-Verfassung gesehen.
Insofern sollte man froh sein, dass der Artikel nicht ausgeführt wurde. Wer weiß was das geworden wäre...
 
Commodore64 am 26.08.2008 14:31 schrieb:
Boesor am 24.08.2008 22:10 schrieb:
Spassbremse am 24.08.2008 21:48 schrieb:
Das Stimmvieh hat hierzu jedoch kein Mitspracherecht.
:rolleyes:

Was mich ehrlich gesagt auch etwas beruhigt.
Das gemeine Wahlvolk möchte ich da lieber nicht entscheiden sehen, aber vielleicht bin ich auch zu pessimistisch

Selbst wenn man hier nicht pessimistisch ist, wie sollte denn die Entscheidung des Wahlvolkes aussehen?
So weit ich weiß ist dieser Artikel die einzige im GG vorgesehene bundesweite Volksabstimmung. Man hätte nach der Wiedervereinigung eigentlich eine Abstimmung über die Verfassung durchführen müssen. Nur, wie soll sowas aussehen?
Letztlich kann man ja nur einen fertigen Text vorlegen und diesen mit JA/NEIN zur Abstimmung bringen. Wie leicht ein derartiger Vorgang scheitern kann, hat man ja bei der EU-Verfassung gesehen.
Insofern sollte man froh sein, dass der Artikel nicht ausgeführt wurde. Wer weiß was das geworden wäre...
Jetzt wird das ja durch Förderalismusreformen und co. versucht auszubessern
 
Freaky22 am 26.08.2008 14:48 schrieb:
Commodore64 am 26.08.2008 14:31 schrieb:
Boesor am 24.08.2008 22:10 schrieb:
Spassbremse am 24.08.2008 21:48 schrieb:
Das Stimmvieh hat hierzu jedoch kein Mitspracherecht.
:rolleyes:

Was mich ehrlich gesagt auch etwas beruhigt.
Das gemeine Wahlvolk möchte ich da lieber nicht entscheiden sehen, aber vielleicht bin ich auch zu pessimistisch

Selbst wenn man hier nicht pessimistisch ist, wie sollte denn die Entscheidung des Wahlvolkes aussehen?
So weit ich weiß ist dieser Artikel die einzige im GG vorgesehene bundesweite Volksabstimmung. Man hätte nach der Wiedervereinigung eigentlich eine Abstimmung über die Verfassung durchführen müssen. Nur, wie soll sowas aussehen?
Letztlich kann man ja nur einen fertigen Text vorlegen und diesen mit JA/NEIN zur Abstimmung bringen. Wie leicht ein derartiger Vorgang scheitern kann, hat man ja bei der EU-Verfassung gesehen.
Insofern sollte man froh sein, dass der Artikel nicht ausgeführt wurde. Wer weiß was das geworden wäre...
Jetzt wird das ja durch Förderalismusreformen und co. versucht auszubessern

Versucht triffts wohl am besten....
 
Commodore64 am 26.08.2008 14:31 schrieb:
So weit ich weiß ist dieser Artikel die einzige im GG vorgesehene bundesweite Volksabstimmung.
Stimmt.
Es gibt sonst nur noch eine Volksabstimmung im GG
-> A29: Neugliederung von Bundesgebieten

Es war ja auch schonmal geplant Bundesländer zusammenzulegen.
Rheinland-Pfalz und Saarland war so ein Fall.
Ich weiß aber nichtmehr, ob tatsächlich eine Abstimmung (im Saarland) stattfand oder ob der Plan durch die miesen Umfrage-Ergebnisse schonwieder verworfen wurde.
Aber das ist ja wie gesagt nicht bundesweit.
 
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