• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Valve vom Verbraucherschutz abgemahnt - Steam-Nutzungsbedingungen erpressen Spieler

Klagt da in Amiland jetzt nicht der Bruce Willis gegen Apple? Der war ja wenig begeistert als er erfahren hat, daß er seine ITunes-Musiksammlung nicht vererben kann.
Ganz doof gefragt:
Die MP3s sind doch irgendwo auf seinem Rechner. Also kann man die doch problemlos aus dem iTunes Ordner rausziehen - fertig vererbt ... wo ist das Problem?
 
Das dieses EuGH Urteil eben nicht auf Steam anwendbar ist.

Denn die Grundlage dieser Diskussion, Erschöpfungsgrundsatz bei Software, basiert auf einen anderen Fall, wo ein Unternehmen gebrauchte Volumen-Softwarelizenzen von Firmen aufgekauft hat, diese 'gesplittet' hat und anschließend weiterverkauft hat. Dagegen ist der Hersteller, in diesem Fall Oracle, vorgegangen.

Wie dem auch sei, in der aktuellen c't ist auch ein Artikel drin. Leider gibt es das aktuelle Heft noch nicht zum Nachlesen im Internet. Jedefalls sind die Redakteure auch auf Steam und ähnliche Angebote eingegangen und haben, leider, geschrieben, dass dieses Urteil eben nicht auf Steam und andere Dinge, IMO Musik digital erworben, in der Form anwendbar ist.

Ja, es ging in diesem speziellen Fall um Oracle. Allerdings beinhaltet der auch allgemeine Aussagen: "Der Erwerber kann eine Software ohne zeitliche Begrenzung nutzen und auch weiterverkaufen, wenn er dem Urheber eine Gebühr bezahlt hat. Diese soll dem wirtschaftlichen Wert der Kopie entsprechen. ...Das EuGH hat festgestellt, dass der Urheber die Kontrolle über den Weiterverkauf von Software für die EU verliert. ...Des weiteren entschied der EuGH, dass das Recht auf den Weiterverkauf auch für im Internet heruntergeladene Programme gilt. ...Anbieter dürfen einen Vertrag nicht einfach als Lizenzvertrag oder anderswie bezeichnen, um einen Weiterverkauf zu verhindern."

Das sollte Aussage genug sein, um die Fakten auf die Allgemeinheit zu transportieren.
 
[...]
Das sollte Aussage genug sein, um die Fakten auf die Allgemeinheit zu transportieren.
Ich mag mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, hab den Artikel schließlich letzte Woche gelesen, aber im besagten c't Artikel wurde explizit auf Steam eingegangen und begründet, warum die EuGH Entscheidung hier nicht greift.

Wenn ich daran denke, werd ich die zwei, drei Seiten heute Abend abfotografieren und hier posten ... ;-)
 
Ich mag mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, hab den Artikel schließlich letzte Woche gelesen, aber im besagten c't Artikel wurde explizit auf Steam eingegangen und begründet, warum die EuGH Entscheidung hier nicht greift.

Wenn ich daran denke, werd ich die zwei, drei Seiten heute Abend abfotografieren und hier posten ... ;-)

Das wäre super. Würde mich echt interessieren. Ich hab die c't leider nicht, sondern nur die PCWelt und die PCgo...man kann ja nicht alles abonnieren. ^^
 
Ich hab die c't leider nicht, sondern nur die PCWelt und die PCgo...man kann ja nicht alles abonnieren. ^^
c't abonnieren, die anderen beiden Blätter kündigen. Dadurch sparst du Geld und wirst zusätzlich noch deutlich besser und kompetenter informiert. Eine Win-Win-Situation. ;-)
 
http://www.reddit.com/tb/d79n8

interessante geschichte, da sieht man mal wie unverschämt valve sich streckenweise aufführt.
 
c't abonnieren, die anderen beiden Blätter kündigen. Dadurch sparst du Geld und wirst zusätzlich noch deutlich besser und kompetenter informiert. Eine Win-Win-Situation. ;-)

Kann man sehen, wie man will. Ich bin bisher gut gefahren mit den beiden Blättern und behalte auch andere Publikationen durch Spontankäufe im Auge.
 
Okay, gerade nochmal nachgelesen: meine Erklärung, warum das EuGH Urteil nicht greift, war falsch. Die Kernaussage hingegen allerdings bleibt ...

Hier ist der komplette Artikel ... Qualität bitte entschuldigen, iPhone 4 und schlechte Lichtverhältnisse im Arbeitszimmer! :ugly:

https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.45.32.jpg
https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.45.54.jpg
https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.46.17.jpg
https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.46.43.jpg
 
Okay, gerade nochmal nachgelesen: meine Erklärung, warum das EuGH Urteil nicht greift, war falsch. Die Kernaussage hingegen allerdings bleibt ...

Hier ist der komplette Artikel ... Qualität bitte entschuldigen, iPhone 4 und schlechte Lichtverhältnisse im Arbeitszimmer! :ugly:

https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.45.32.jpg
https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.45.54.jpg
https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.46.17.jpg
https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.46.43.jpg

Danke für die Mühe. Heute komm ich zwar nicht mehr zum lesen, da Schulranzenkontrolle noch ansteht und meine Frau gleich nach Hause kommt, aber morgen werde ich mir die Seiten mal zu Gemüte führen und mir mein Urteil bilden.
 
Okay, gerade nochmal nachgelesen: meine Erklärung, warum das EuGH Urteil nicht greift, war falsch. Die Kernaussage hingegen allerdings bleibt ...

Hier ist der komplette Artikel ... Qualität bitte entschuldigen, iPhone 4 und schlechte Lichtverhältnisse im Arbeitszimmer! :ugly:

https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.45.32.jpg
https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.45.54.jpg
https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.46.17.jpg
https://dl.dropbox.com/u/164927/2012-09-19 18.46.43.jpg

Darf man überhaupt fotografierte Seiten der C't in Foren posten? Ich habe bisher gedacht, dass das illegal ist.
 
Stimmt, ich glaube, dass abzufotografieren, ist nicht wirklich erwünscht. Aber vielen dank dafür. Interessant ist die Stelle über Steam aus folgendem Grund:
Die c't meint, dass aus technischen Gründen, also der Acc-Bindung, der Weiterverkauf nicht möglich ist. Aber interessanterweise ist Steam durchaus in der Lage, einen Key zu resetten, womit die Bindung an den Acc aufgehoben wird. Insofern besteht hier kein technisches Problem, sondern ein launisches. Also Steam hat einfach kein Interesse, daran etwas zu ändern. Somit dürfte es unter diesen Umständen vielleicht doch möglich sein, dass der Verbraucherschutz nochmal klagt - und zwar dieses Mal mit Erfolg.
 
Darf man überhaupt fotografierte Seiten der C't in Foren posten? Ich habe bisher gedacht, dass das illegal ist.
... ich habe es ja nicht eingescannt und es liegt in meinem Dropbox-Ordner.

Wo kein Kläger, da kein Richter & meine Dropbox wird alle paar Tage ausgemistet. ;-)
 
Apple hatte bestimmt Angst der Bruce kommt vorbei und zerlegt das Firmengebäude, da haben die seine Sammlung ne Stunde später komplett Frei geschaltet und er kann die jetzt jedem Vererben oder Verschenken. Genau das gleiche haben die bei Chuck Norris sicherlich auch gemacht........
 
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