Das dieses EuGH Urteil eben nicht auf Steam anwendbar ist.
Denn die Grundlage dieser Diskussion, Erschöpfungsgrundsatz bei Software, basiert auf einen anderen Fall, wo ein Unternehmen gebrauchte Volumen-Softwarelizenzen von Firmen aufgekauft hat, diese 'gesplittet' hat und anschließend weiterverkauft hat. Dagegen ist der Hersteller, in diesem Fall Oracle, vorgegangen.
Wie dem auch sei, in der aktuellen c't ist auch ein Artikel drin. Leider gibt es das aktuelle Heft noch nicht zum Nachlesen im Internet. Jedefalls sind die Redakteure auch auf Steam und ähnliche Angebote eingegangen und haben, leider, geschrieben, dass dieses Urteil eben nicht auf Steam und andere Dinge, IMO Musik digital erworben, in der Form anwendbar ist.