Camperlance
NPC
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Ich möchte an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass jede Bestrafung erst einmal Vorsatz als subjektiven Tatbestand voraussetzt. Dies beinhaltet das Wissen um das Unrecht, sowie den dazugehörigen Willen, auch Unrecht zu begehen. Das kann man dem Threadersteller sicherlich nicht vorwerfen, da weder das eine noch das andere vorliegt. Im Übrigen kommt nur Fahrlässigkeit in Betracht, diese jedoch nur dann, wenn es gesondert gesetzlich angeordnet ist. Da dies nicht der Fall ist, erübrigt sich daher die ganze Diskussion.
Wenn im Übrigen seitens des Herstellers Keys verschickt werden, die nach Ablauf des Testzeitraums immer noch funktionieren, ist das nicht der Fehler des Anwenders. Dazu weise ich nur auf § 241a BGB hin, der das hier beschriebene Problem erfasst.
Zuletzt stimme ich meinem Vorposter uneingeschränkt zu : Komm wieder runter, Worrel.
Wenn im Übrigen seitens des Herstellers Keys verschickt werden, die nach Ablauf des Testzeitraums immer noch funktionieren, ist das nicht der Fehler des Anwenders. Dazu weise ich nur auf § 241a BGB hin, der das hier beschriebene Problem erfasst.
Zuletzt stimme ich meinem Vorposter uneingeschränkt zu : Komm wieder runter, Worrel.