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Unreal Tournament III geschenkt???

skicu am 10.03.2009 15:42 schrieb:
Da der Key direkt von Steam stammt:
Müssen sich jetzt schon Kunden darüber Gedanken machen, ob die Software, die der Anbieter nur zur Wahrung seiner Rechte entwickelt hat, richtig funktioniert?
Im gewissen Rahmen schon.
Und zu verschenken hat erst mal niemand was.
Deshalb sollte jedem klar sein, daß das nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Und wenn es eine Aktion à la "Jeder 500. Key ist ein Dauerkey" gegeben hätte - wieso hätte Valve dann keinerlei Wort darüber verloren...?

Wenn dir auf der Straße jemand einen 5 Euro Schein reicht, mit dem Kommentar "Kauf dir was Schönes!" - und du nimmst den Schein an - bist du dann ein Dieb?
Steam sagt aber: "Hier hast du einen Key und eine Lizenz für die nächsten 2 Tage" und eben nicht "Hier hast du einen Key; mach damit, was du willst."
 
GorrestFump am 10.03.2009 15:22 schrieb:
Wenn ein trial-key nach der trial-phase noch funktioniert hat man halt ein Stück Glück gehabt und darf unverhofft etwas länger spielen bis diese für ungültig erklärt werden.
Man darf nicht, man kann.
 
Worrel am 10.03.2009 15:49 schrieb:
Ich hab lediglich mit aller Deutlichkeit gesagt, daß das weitere Nutzen von UT3 unter den geschilderten Umständen nicht legal ist.
Das bezweifle ich ernsthaft.
Ist bezüglich Steam Keys in den AGB etwas hinsichtlich Verwendungseinschränkung geregelt? Ich benutze kein Steam, kann gerade nicht nachsehen...
Mir (als Informatiker) fällt kein Grund ein, warum man einen Lizenzkey aus einem Lizenzierungsprogramm nicht auch außerhalb dieses Programms nutzen kann.
Zumindest bei Microsoft ist das Gang und Gäbe.
 
Worrel am 10.03.2009 15:49 schrieb:
Herbboy am 10.03.2009 15:25 schrieb:
was ist denn daran so "blauäugig"? es hätte ja wie gesagt in der tat sein können, dass wg. serverprobleme 2-3 tage verlängert wurde.
Er weiß nicht, daß die Aktion abgelaufen ist, ist aber bestens informiert über die Serverprobleme ...?
ich hab nix von "bestens informiert" gesagt. es kann sein, dass er massive probelem hatte und es daher einfach nur vermutet, oder dass ihm das einer erzählt hat, oder dass er auf irgendeiner newsseite von den problemen gelesen hat. und selbst wenn er es von der offziellen seite/forum über die serverprobleme weiß: das impliziert noch lange nicht, dass er 100% sicher weiß, dass die aktion abgelaufen ist bzw. dass es KEINE verlängerung der aktion eben WEGEN der probleme gibt.





Ich hab lediglich mit aller Deutlichkeit gesagt, daß das weitere Nutzen von UT3 unter den geschilderten Umständen nicht legal ist.
"in aller deutlichkeit" ist gut. du hast weiter oben nen tonfall, als würdest du einem, der mit nem rad in ner 30er zone mit 32km/h gefahren ist, vorwerfen, es sei mit nem 3er BMW mit 120 durch ne kinderspielzone geheizt... :B
 
dst81 am 10.03.2009 15:17 schrieb:
€Worrel
Und wenn Du schon dabei bist, dann such mal direkt nach der Definition von Rufmord und der Strafbarkeit.

Ich würde also mal ganz ganz vorsichtig sein, was Du so von Dir gibst. Der einzige, der sich soeben öffentlich strafbar gemacht hat, bist Du!
Dann schlage ich vor erstmal selbst nachzuschlagen, was denn "Rufmord" ist, und dann nur noch den Begriff "Beleidigung" zu wählen.

Viel Spaß beim Anwalt.
 
skicu am 10.03.2009 15:59 schrieb:
Worrel am 10.03.2009 15:49 schrieb:
Ich hab lediglich mit aller Deutlichkeit gesagt, daß das weitere Nutzen von UT3 unter den geschilderten Umständen nicht legal ist.
Das bezweifle ich ernsthaft....
Mir (als Informatiker) fällt kein Grund ein, warum man einen Lizenzkey aus einem Lizenzierungsprogramm nicht auch außerhalb dieses Programms nutzen kann.
Aber es geht ja nicht darum, daß er einen gekauften Key bei Steam jetzt mit einer Retailversion verwendet, sondern, daß er einen zeitlimiterten (nur bis Sonntag, 8.03.09) Key in einer nicht-zeitlimitierten Retail Version eingetragen hat.
 
Worrel am 10.03.2009 16:28 schrieb:
Aber es geht ja nicht darum, daß er einen gekauften Key bei Steam jetzt mit einer Retailversion verwendet, sondern, daß er einen zeitlimiterten (nur bis Sonntag, 8.03.09) Key in einer nicht-zeitlimitierten Retail Version eingetragen hat.
Ob der Key zeitlimitiert ist oder nicht, ist doch eine Eigenschaft des Keys und nicht der Binärdateien.
Wenn Steam einen nicht limitierten Key herausgibt, ist das eindeutig ein Fehler des Anbieters. Selber schuld.
 
Worrel am 10.03.2009 16:28 schrieb:
Aber es geht ja nicht darum, daß er einen gekauften Key bei Steam jetzt mit einer Retailversion verwendet, sondern, daß er einen zeitlimiterten (nur bis Sonntag, 8.03.09) Key in einer nicht-zeitlimitierten Retail Version eingetragen hat.
Die Frage ist ob für dieses Kostenlos-Wochenende überhaupt ein Key notwendig war.
 
fiumpf am 10.03.2009 17:17 schrieb:
Worrel am 10.03.2009 16:28 schrieb:
Aber es geht ja nicht darum, daß er einen gekauften Key bei Steam jetzt mit einer Retailversion verwendet, sondern, daß er einen zeitlimiterten (nur bis Sonntag, 8.03.09) Key in einer nicht-zeitlimitierten Retail Version eingetragen hat.
Die Frage ist ob für dieses Kostenlos-Wochenende überhaupt ein Key notwendig war.

Worrel am 10.03.2009 15:49 schrieb:
Btw. ich hab auch einen Key beim Installieren angezeigt bekommen und mußte den für das Testwochenende eingeben.

skicu am 10.03.2009 16:49 schrieb:
Ob der Key zeitlimitiert ist oder nicht, ist doch eine Eigenschaft des Keys und nicht der Binärdateien.
Was aber doch völlig egal ist, wenn er letzten Endes eine Software benutzt, die er nicht bezahlt hat...

Wenn Steam einen nicht limitierten Key herausgibt, ist das eindeutig ein Fehler des Anbieters. Selber schuld.
.... weil es dadurch eben trotzdem noch nicht legal wird.
 
Worrel am 10.03.2009 17:36 schrieb:
fiumpf am 10.03.2009 17:17 schrieb:
Wenn Steam einen nicht limitierten Key herausgibt, ist das eindeutig ein Fehler des Anbieters. Selber schuld.
.... weil es dadurch eben trotzdem noch nicht legal wird.

Dafür kann man als Kunde nicht belangt werden. Der Kunde hat sich nicht darum zu kümmern ob der erhaltene Key auch fristgerecht abläuft.
Wie schon gesagt, Fehler des Anbieters/von Steam. Da ist überhaupt nichts illegales dabei...
 
Worrel am 10.03.2009 17:36 schrieb:
.... weil es dadurch eben trotzdem noch nicht legal wird.
Eine "Fehllieferung" zu nutzen ist dennoch eine ganz andere Kategorie als eine Raubkopie.
Von "nicht legal" würde ich aber trotzdem nicht reden. Ich sehe das eher als moralische Frage.

... um das genauer zu klären, bräuchten wir aber wohl einen Rechtsexperten. Ich würde das Verhalten seitens Steam als Gratisangebot einer Vollversion interpretieren.
 
skicu am 10.03.2009 17:43 schrieb:
Worrel am 10.03.2009 17:36 schrieb:
.... weil es dadurch eben trotzdem noch nicht legal wird.
Eine "Fehllieferung" zu nutzen ist dennoch eine ganz andere Kategorie als eine Raubkopie.
Von "nicht legal" würde ich aber trotzdem nicht reden. Ich sehe das eher als moralische Frage.

... um das genauer zu klären, bräuchten wir aber wohl einen Rechtsexperten. Ich würde das Verhalten seitens Steam als Gratisangebot einer Vollversion interpretieren.

also, wenn dir zB amazon ne ware schickt, die du gar nicht bestellt hast, und es auch nicht erkenntlich ist, dass es nur eine verwechslung ist (zB du heißt T.Müller in der Seestraße 14, und das paket sollte an V.Müller in der Sehstraße 41), dann darfst du die behalten. das is deren pech. siehe u.a.: http://www.vz-saar.de/UNIQ123670394723847/link192132A.html

wie eine lizenz dabei zu betrachten is, weiß ich aber nicht.
 
Also, in der Regel bekommt man bei solchen Free-Weekends überhaupt keinen Key, da das Spiel automatisch in der "My Games" Liste von jedem auftaucht und nach dem Wochenende wieder verschwindet. Erst wenn man jetzt einen Retail Key eingibt oder das Spiel über Steam kauft, kann man es weiterspielen.
Ich würde sagen, freu dich über dein Spiel und frag das nächste mal gleich den Steam Support oder überhaupt niemanden. :)
Die ganze Aufregung kann ich gar nicht nachvollziehen.
 
chbdiablo am 10.03.2009 17:58 schrieb:
Also, in der Regel bekommt man bei solchen Free-Weekends überhaupt keinen Key, da das Spiel automatisch in der "My Games" Liste von jedem auftaucht und nach dem Wochenende wieder verschwindet. Erst wenn man jetzt einen Retail Key eingibt oder das Spiel über Steam kauft, kann man es weiterspielen.
Ich würde sagen, freu dich über dein Spiel und frag das nächste mal gleich den Steam Support oder überhaupt niemanden. :)
Die ganze Aufregung kann ich gar nicht nachvollziehen.

Es gab einen Key, den musste man auch beim ersten Spielstart eingeben, selbst wenn man offline spielen wollte (es poppte auch immer vorher ein Fenster mit dem Key beim Start auf).
 
Zapped am 10.03.2009 18:22 schrieb:
chbdiablo am 10.03.2009 17:58 schrieb:
Also, in der Regel bekommt man bei solchen Free-Weekends überhaupt keinen Key, da das Spiel automatisch in der "My Games" Liste von jedem auftaucht und nach dem Wochenende wieder verschwindet. Erst wenn man jetzt einen Retail Key eingibt oder das Spiel über Steam kauft, kann man es weiterspielen.
Ich würde sagen, freu dich über dein Spiel und frag das nächste mal gleich den Steam Support oder überhaupt niemanden. :)
Die ganze Aufregung kann ich gar nicht nachvollziehen.

Es gab einen Key, den musste man auch beim ersten Spielstart eingeben, selbst wenn man offline spielen wollte (es poppte auch immer vorher ein Fenster mit dem Key beim Start auf).

Sicher? Ich dachte immer, für alles was in meine Liste ist, brauch ich nie wieder einen Key eingeben. ;(
Trotzdem: freuen, dass es noch läuft. :]
 
chbdiablo am 10.03.2009 18:26 schrieb:
Zapped am 10.03.2009 18:22 schrieb:
chbdiablo am 10.03.2009 17:58 schrieb:
Also, in der Regel bekommt man bei solchen Free-Weekends überhaupt keinen Key, da das Spiel automatisch in der "My Games" Liste von jedem auftaucht und nach dem Wochenende wieder verschwindet. Erst wenn man jetzt einen Retail Key eingibt oder das Spiel über Steam kauft, kann man es weiterspielen.
Ich würde sagen, freu dich über dein Spiel und frag das nächste mal gleich den Steam Support oder überhaupt niemanden. :)
Die ganze Aufregung kann ich gar nicht nachvollziehen.

Es gab einen Key, den musste man auch beim ersten Spielstart eingeben, selbst wenn man offline spielen wollte (es poppte auch immer vorher ein Fenster mit dem Key beim Start auf).

Sicher? Ich dachte immer, für alles was in meine Liste ist, brauch ich nie wieder einen Key eingeben. ;(
Trotzdem: freuen, dass es noch läuft. :]

Hoppala, das war ungenau ausgedrückt von mir, sorry

Ich meinte im Spiel selber (beim allerersten Start im Hauptmenü, und dann nie wieder).
 
skicu am 10.03.2009 17:43 schrieb:
Eine "Fehllieferung" zu nutzen ist dennoch eine ganz andere Kategorie als eine Raubkopie.
Eine Fehllieferung wäre aber doch nur gegeben, wenn er die Steamversion nutzen würde.
Denn die Lieferung besteht ja aus Key und dazugehörigem (!) Client.
 
Worrel am 11.03.2009 13:32 schrieb:
skicu am 10.03.2009 17:43 schrieb:
Eine "Fehllieferung" zu nutzen ist dennoch eine ganz andere Kategorie als eine Raubkopie.
Eine Fehllieferung wäre aber doch nur gegeben, wenn er die Steamversion nutzen würde.
Denn die Lieferung besteht ja aus Key und dazugehörigem (!) Client.
Hm, das wäre mir jetzt wieder neu. Die Lizenzen, die ich so kenne, hängen ganz allein an einem Key.
 
skicu am 11.03.2009 14:27 schrieb:
Worrel am 11.03.2009 13:32 schrieb:
skicu am 10.03.2009 17:43 schrieb:
Eine "Fehllieferung" zu nutzen ist dennoch eine ganz andere Kategorie als eine Raubkopie.
Eine Fehllieferung wäre aber doch nur gegeben, wenn er die Steamversion nutzen würde.
Denn die Lieferung besteht ja aus Key und dazugehörigem (!) Client.
Hm, das wäre mir jetzt wieder neu. Die Lizenzen, die ich so kenne, hängen ganz allein an einem Key.
Komisch, daß dann in der original UT3 Eula gar nix vom Key steht, sondern nur was von einer erworbenen Lizenz für die Nutzung der Software ...
http://www.unrealtournament3.com/eula/eula_de.php
 
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