Valve umgeht gar nix... nochmal
EU-Richtlinie 2011/83/EU Artikel 16 m
Die Mitgliedstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht nach den Artikeln 9 bis 15 vor, wenn
m) digitale Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat.
In Deutschland wurde daraus dann § 356 Abs. 5 BGB nF
“Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
- ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.“
Valve nutzt nur die Gesetze aus die ihm vorgegeben werden.
Edit: Lustige Situation.. Viele wollten dass sich Valve an das Gesetz hält und wenn sie es machen dann ist Valve trotzdem der Böse

Frust sollte man hier eher bei den Gesetzgebern auslassen denn Valve hält sich dran was vorgegeben wird. Sie müssen es sogar.
Wer denkt dass Valve hier absichtlich gegen das Gesetz verstößt der lebt doch in einer Traumwelt.