Ich habe den Ausgang nicht vorweg genommen. Das tun die Leute, die schon jetzt zu wissen glauben, dass eine der beiden Parteien kräftig gef****t ist. Vor vier Wochen waren es die Hater die gewusst haben, dass CIG schuldig wie die Nacht ist. Jetzt wissen all jene, die es nicht mit Crytek halten, dass Crytek am Ende ist. Ich beteilige mich nicht daran und gehe davon aus, dass zwischen diesem Wust an Informationen und Interpretation etwas versteckt sein kann, das CIG etwas Geld kosten wird.
Ich sage lediglich, dass keine horrenden Schadenssummen zu erwarten sind, wie sie sich einige schon genüsslich ausmalen, weil diese Schäden gar nicht entstanden sein können und rechtlich auch nicht vorgesehen sind, selbst wenn das Gericht maximal gegen CIG urteilen sollte. Das könntest du selber nachlesen, anstatt nach Strohhalmen zu greifen. Und mögliche, wenngleich unwahrscheinliche Lizenzzahlungen in Höhe von einigen Millionen Euro, oder auch eine Abfindung in Höhe eines beachtlichen sechsstelligen Betrages sind doch auch ein guter Grund, um eine Klage zu bemühen. Aber das scheint dem einen oder anderen hier nicht spektakulär genug zu sein.
Okay, ja, ich habe mehrmals vorweg genommen, dass CIG nicht dafür belangt werden wird, über die Dauer des Projekts hinweg das Lizenzrecht gebrochen zu haben. Aber mal ehrlich, der Vertrag sagt klipp und klar, dass CIG ein Recht hat, die CryEngine in Squadron 42 zu verwenden, ganz egal, ob man Squadron 42 nun als Feature oder eigenständiges Spiel versteht. Da gibt es nicht viel zu interpretieren.
Mach nicht den Fehler davon auszugehen, dass Crytek und Skadden nur Dinge in die Klageschrift schreiben, von denen sie glauben und sicher sind, dass die Recht bekommen werden. Es ist normal, eine maximale Klageschrift zu verfassen, gerade dann, wenn die Gegenseite in einen Vergleich gezwungen werden soll.
@Batze
Abschnitt 2.1 des Vertrages weist die Rechte des Lizenznehmer aus. Absatz 2.1.2 bekräftigt noch einmal, dass dem Lizenznehmer ein Exklusivrecht eingeräumt wird. Nach geltenden Rechtsstandards kann ein Recht nicht einschränkend sein, in diesem Fall etwa dahingehend, dass CIG nur die CryEngine verwenden darf. Exklusiv bedeutet an der Stelle, dass die Vertragsparteien dieses Recht nicht an Dritte weiter geben dürfen, außer unter den in Absatz 2.6 definierten Bedingungen.
Einschränkungen für den Lizenznehmer sind in dem entsprechende Abschnitt unter 2.2 aufgeführt. Dort steht aber nichts davon, dass CIG nur die CryEngine verwenden darf. Bevor du es erwähnst, Absatz 2.4 bezieht sich auf Software-Produkte, die CIG aus der zur Verfügung gestellten Technologie entwickeln und in Konkurrenz zur CryEngine vermarkten könnte.