FlorianStangl am 05.07.2009 16:04 schrieb:
Zitat UrhG:
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Auf gut deutsch: Cracks sind nicht okay.
Du hast 100% recht, aber das Gesetz ist eines derer, die durchaus streitbar sind. Natürlich nicht mit dem Mittel der Nichtbeachtung, aber auf Ebene einer sachlichen und konstruktiven Diskussion.
Denn es ist wohl unstrittig, dass Cracks auch für legale Kopien einen Nutzen haben können.
In diesem Zusammenhang möchte ich nur das Unterlaufen der Privatkopie nennen, was aber den vielen Abgaben auf Hardware und Speichermedien, paradoxer Weise, aus rechtsstaatlicher Sicht, gegenüber steht. Und: Was bringt ein Gesetz, das so gut wie nicht kontrollierbar ist, aber letztlich zu Einschränkungen der Allgemeinheit führt?
Wäre durch dieses Gesetz ein Schutz urheberrechtlicher Werke sichergestellt, wäre es, wenigstens in Teilen, gerechtfertigt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Paragraph eine Kopie verhindert hat. Solche Gesetze müssen immer und jederzeit hinterfragt werden dürfen.