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Special - Thöing teilt aus: Thöing teilt aus - Heute im Visier: Raubkopierer und Anno 1404

AW: Special - Thöing teilt aus: Thöing teilt aus - Heute im Visier: Raubkopierer und Anno 1404

FlorianStangl am 05.07.2009 16:04 schrieb:
Raptor am 05.07.2009 15:43 schrieb:
das ein Crack okay ist, wenn man das Spiel original gekauft hat, denn dann hat man auch für die Dienstleistung

Zitat UrhG:
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Auf gut deutsch: Cracks sind nicht okay.

und was mach ich dann wenn ein von mir vor X jahren gekauftes spiel, das einen CD Check hat, nicht mehr mit neuen DVD laufwerken kompatibel ist? Ausser Fluchen jetzt

und jetzt sag mir nicht das passiert nicht, Grand Prix 3 und 4 verweigern den start..
 
AW: Special - Thöing teilt aus: Thöing teilt aus - Heute im Visier: Raubkopierer und Anno 1404

FlorianStangl am 05.07.2009 16:04 schrieb:
Raptor am 05.07.2009 15:43 schrieb:
das ein Crack okay ist, wenn man das Spiel original gekauft hat, denn dann hat man auch für die Dienstleistung

Zitat UrhG:
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Auf gut deutsch: Cracks sind nicht okay.

Das dumme ist nur, dass DRM keine "wirksame technische Maßnahme zum Schutz eines geschützten Werkes" ist. Das soll nämlich nur weiterverkaufen verhindern.
 
AW: Special - Thöing teilt aus: Thöing teilt aus - Heute im Visier: Raubkopierer und Anno 1404

Das dumme ist nur, dass DRM keine "wirksame technische Maßnahme zum Schutz eines geschützten Werkes" ist. Das soll nämlich nur weiterverkaufen verhindern.

Offenbar ist dann der Schutz vor frühzeitigen Raubkopien eine angenehme Nebenwirkung davon :-)
 
AW: Special - Thöing teilt aus: Thöing teilt aus - Heute im Visier: Raubkopierer und Anno 1404

FlorianStangl am 05.07.2009 16:04 schrieb:
Zitat UrhG:
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Auf gut deutsch: Cracks sind nicht okay.
Blöde Frage, aber wenns so leicht gecrackt werden kann, wars keine "wirksame technische Maßnahme" oder ? :ugly:
 
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Perilune am 05.07.2009 16:15 schrieb:
Das dumme ist nur, dass DRM keine "wirksame technische Maßnahme zum Schutz eines geschützten Werkes" ist. Das soll nämlich nur weiterverkaufen verhindern.

Offenbar ist dann der Schutz vor frühzeitigen Raubkopien eine angenehme Nebenwirkung davon :-)

wieso frühzeitiger schutz? DRM spiele sind auch schon tage vorher als kopie aufgetaucht
 
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Hab mir das Spiel gekauft (in der Collectors Edition) und bereue es nicht. Das Spiel ist jeden Cent wert. Der Kopierschutz stört mich da gar nicht. 1 Min fürs einloggen und spiel registrieren und fertig!
 
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Occulator am 05.07.2009 16:18 schrieb:
Blöde Frage, aber wenns so leicht gecrackt werden kann, wars keine "wirksame technische Maßnahme" oder ? :ugly:

Naja, also ich könnte keinen Kopierschutz cracken. ;-)

Von 100% Erfolgsquote steht nix im Gesetzestext. Den habe ich aber auch nicht verfasst, und ich bin kein Jurist. Die Diskussion über Details des Inhalts sollten Juristen führen.
 
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Huskyboy am 05.07.2009 16:18 schrieb:
Perilune am 05.07.2009 16:15 schrieb:
Das dumme ist nur, dass DRM keine "wirksame technische Maßnahme zum Schutz eines geschützten Werkes" ist. Das soll nämlich nur weiterverkaufen verhindern.

Offenbar ist dann der Schutz vor frühzeitigen Raubkopien eine angenehme Nebenwirkung davon :-)

wieso frühzeitiger schutz? DRM spiele sind auch schon tage vorher als kopie aufgetaucht

Ok ich gebe auf. Ich kenne mich wie gesagt nicht wirklich aus mit solchen Dingen. Ich sehe nur das es für Anno 1404 offensichtlich noch nicht funktioniert und von daher sag ich einfach mal bietet es in dem Fall wohl (vorübergehend) einen wirksamen Schutz.
 
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FlorianStangl am 05.07.2009 16:22 schrieb:
Occulator am 05.07.2009 16:18 schrieb:
Blöde Frage, aber wenns so leicht gecrackt werden kann, wars keine "wirksame technische Maßnahme" oder ? :ugly:

Naja, also ich könnte keinen Kopierschutz cracken. ;-)

Von 100% Erfolgsquote steht nix im Gesetzestext. Den habe ich aber auch nicht verfasst, und ich bin kein Jurist. Die Diskussion über Details des Inhalts sollten Juristen führen.

dann beantworte mir aber mal die frage was ich machen soll wenn ein vor 10 jahren gekauftes spiel dank CD-Check den die DVD laufwerke nicht mehr verstehen, nicht läuft und ich das spielen will?

Du kannst nicht alle Crackbenutzer über einen Kamm scheren, und das würde auch das gesetz vermutlich nicht, wenn Atari jetzt einen verklagen würde der ein 10 jahre altes Spiel Crackt, kein richter würde einen deswegen verurteilen, oder einer firma schadensersatz zugestehen
 
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FlorianStangl am 05.07.2009 16:04 schrieb:
Raptor am 05.07.2009 15:43 schrieb:
das ein Crack okay ist, wenn man das Spiel original gekauft hat, denn dann hat man auch für die Dienstleistung

Zitat UrhG:
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Auf gut deutsch: Cracks sind nicht okay.

Du hast 100% recht, aber das Gesetz ist eines derer, die durchaus streitbar sind. Natürlich nicht mit dem Mittel der Nichtbeachtung, aber auf Ebene einer sachlichen und konstruktiven Diskussion.
Denn es ist wohl unstrittig, dass Cracks auch für legale Kopien einen Nutzen haben können. In diesem Zusammenhang möchte ich nur das Unterlaufen der Privatkopie nennen, was aber den vielen Abgaben auf Hardware und Speichermedien, paradoxer Weise, aus rechtsstaatlicher Sicht, gegenüber steht. Und: Was bringt ein Gesetz, das so gut wie nicht kontrollierbar ist, aber letztlich zu Einschränkungen der Allgemeinheit führt?

Wäre durch dieses Gesetz ein Schutz urheberrechtlicher Werke sichergestellt, wäre es, wenigstens in Teilen, gerechtfertigt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Paragraph eine Kopie verhindert hat. Solche Gesetze müssen immer und jederzeit hinterfragt werden dürfen.
 
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Du kannst nicht alle Crackbenutzer über einen Kamm scheren, und das würde auch das gesetz vermutlich nicht, wenn Atari jetzt einen verklagen würde der ein 10 jahre altes Spiel Crackt, kein richter würde einen deswegen verurteilen, oder einer firma schadensersatz zugestehen

Ich könnte mir vorstellen das man in einem solchen Fall eine offizielle Genehmigung von seiten des Entwicklers bekommen könnte. Es wäre dann kein Crack in dem Sinne sondern eher ein offizieller Userpatch. Natürlich reine Spekulation aber bevor ich mich strafbar mache frage ich lieber erst beim Hersteller nach einer Lösung.
 
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Gegen einen normalen Kopierschutz sagt ja auch niemand was. Aber warum müssen bitteschön die Installationen limitiert werden? Da würde ich doch gerne mal eine Antwort der Firmen hören, was das mit Raubkopierern zu tun haben soll, wenn man sein gekauftes Spiel nicht mal so oft installieren darf, wie man will.
Für mich gehts da doch primär um den Gebrauchtmarkt, weil jemand so ein Spiel schlecht wieder verkaufen kann.

Allerdings hat Herr Thöing damit recht: Wenn einem der Kopierschutz nicht gefällt, dann lässt man das Spiel im Laden, aber raubkopiert es sich nicht. Denn das wiederum wäre doch auch ein riesen Eigentor.
 
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Shadow_Man am 05.07.2009 16:33 schrieb:
Für mich gehts da doch primär um den Gebrauchtmarkt, weil jemand so ein Spiel schlecht wieder verkaufen kann.

Habe das auch schon oft dahinter vermutet, dürfte in Teilen auch so sein, aber im Fall von Anno, ging ja genau das nach hinten los!
 
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Huskyboy am 05.07.2009 16:27 schrieb:
dann beantworte mir aber mal die frage was ich machen soll wenn ein vor 10 jahren gekauftes spiel dank CD-Check den die DVD laufwerke nicht mehr verstehen, nicht läuft und ich das spielen will?

Frag den Hersteller, nicht mich, denn ich...
- bin nicht der Urheber
- habe das Gesetz nicht verfasst
- kenne deine Laufwerke nicht
- kenne den Kopierschutz nicht
- bin kein Jurist

Ich meine mich zu erinnern, dass es schon ähnliche Fälle gab, in denen der Publisher den No-CD-Crack freigab bzw. selbst veröffentlichte.... komme gerade nicht auf Namen. Daher: Kontaktiere den Publisher.
 
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Shadow_Man am 05.07.2009 16:33 schrieb:
Gegen einen normalen Kopierschutz sagt ja auch niemand was. Aber warum müssen bitteschön die Installationen limitiert werden? Da würde ich doch gerne mal eine Antwort der Firmen hören, was das mit Raubkopierern zu tun haben soll, wenn man sein gekauftes Spiel nicht mal so oft installieren darf, wie man will.
Für mich gehts da doch primär um den Gebrauchtmarkt, weil jemand so ein Spiel schlecht wieder verkaufen kann.

Allerdings hat Herr Thöing damit recht: Wenn einem der Kopierschutz nicht gefällt, dann lässt man das Spiel im Laden, aber raubkopiert es sich nicht. Denn das wiederum wäre doch auch ein riesen Eigentor.

Sollte man seine Aktivierungen aufgebraucht haben bietet Ubisoft die Möglichkeit an weitere Aktivierungen freizuschalten.
 
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satchmo am 05.07.2009 16:32 schrieb:
Solche Gesetze müssen immer und jederzeit hinterfragt werden dürfen.

Gegen hinterfragen hat ja auch niemand etwas.
 
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FlorianStangl am 05.07.2009 16:35 schrieb:
Ich meine mich zu erinnern, dass es schon ähnliche Fälle gab, in denen der Publisher den No-CD-Crack freigab bzw. selbst veröffentlichte.... komme gerade nicht auf Namen. Daher: Kontaktiere den Publisher.

Z.B. Egosoft. Alle bisher erschienenen Teile der X-Reihe wurden "frei-gepatcht".

Sowas muss man natürlich auch mal lobend hervorheben ;)
 
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Das mit dem Anno 1404 keks ist genial :')
 
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FlorianStangl am 05.07.2009 16:35 schrieb:
. Daher: Kontaktiere den Publisher.
existiert in den meisten fällen nicht mal mehr

in den anderen fällen kommt entweder

"Für das Produkt bieten wir keinen Support mehr an" -> Ubi Soft

eine Litternei wie böse raubkopien sind kam auch schon -> Activision

auch mal garkeine antwort -> Atari..

dann wird man an 2047 verschiedene stellen verwiesen -> Vivendi, Microsoft

nur einmal kam "Das Produkt ist so alt, und wird nicht mehr verkauft, da wir keinen Support mehr bieten können sehen wir das in diesem fall ein das es keine andere möglichkeit gibt" und das war auch noch EA..

Fakt ist, ein noCD crack selbst ist zwar illegal, aber nichts tragisches, in einigen fällen kommt man da nicht mal mehr drumherum, wär schön wenn Hersteller ihre software selbst freipatchen würden, aber das sind die wenigstens
 
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Huskyboy am 05.07.2009 17:00 schrieb:
existiert in den meisten fällen nicht mal mehr

in den anderen fällen kommt entweder

"Für das Produkt bieten wir keinen Support mehr an" -> Ubi Soft

eine Litternei wie böse raubkopien sind kam auch schon -> Activision

auch mal garkeine antwort -> Atari..

dann wird man an 2047 verschiedene stellen verwiesen -> Vivendi, Microsoft

nur einmal kam "Das Produkt ist so alt, und wird nicht mehr verkauft, da wir keinen Support mehr bieten können sehen wir das in diesem fall ein das es keine andere möglichkeit gibt" und das war auch noch EA..
Ironie des Schicksals ?! :ugly:
 
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