• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

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Rückgaberecht

Hannibal_is_back

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Rückgaberecht

mal ne frage wenn ich mir nen spiel per internet bestelle und bekomme und es dann zurückgebe und folgender satz under dem rückgaberecht steht:

Beachten Sie bitte, dass wir eingeschweißte oder versiegelte Datenträger wie CDs, DVDs, Computer- und Videospiele so wie Software nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurück nehmen können

Ist das zulässig?? könnte ja sein, das das game nen schaden hat bzw. sonstwas nicht in ordnung ist damit. Ich gebe ja ein spiel nicht zurück, nur weil mir das cover nicht gefällt.
 
AW: Rückgaberecht

Hannibal_is_back am 01.07.2005 09:45 schrieb:
mal ne frage wenn ich mir nen spiel per internet bestelle und bekomme und es dann zurückgebe und folgender satz under dem rückgaberecht steht:

Beachten Sie bitte, dass wir eingeschweißte oder versiegelte Datenträger wie CDs, DVDs, Computer- und Videospiele so wie Software nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurück nehmen können

Ist das zulässig?? könnte ja sein, das das game nen schaden hat bzw. sonstwas nicht in ordnung ist damit. Ich gebe ja ein spiel nicht zurück, nur weil mir das cover nicht gefällt.

Das dürfte nur um's sog. Widerrufsrecht gehen. D.h., du kannst einen Artikel i.d.R. bis zu 14 Tage nach dem Kauf ohne Angabe von Gründen zurückgeben und kriegst dein Geld wieder.
Wenn der Artikel einen Mangel hat, kannst du das Ding natürlich auch noch umtauschen, wenn du's geöffnet hast!

Ich schätze mal, der Passus kommt einfach daher, daß ja sonst schlaue Leutz sich ne CD holen, sie sich brennen und dann gegen Geld zurück wieder zurückgeben würden...
 
AW: Rückgaberecht

Hannibal_is_back am 01.07.2005 09:45 schrieb:
Ist das zulässig?? könnte ja sein, das das game nen schaden hat bzw. sonstwas nicht in ordnung ist damit.
Ja, das ist zulässig. Wenn das Spiel einen Defekt hat (Kratzer auf der CD o.ä., gilt nicht, wenn das Spiel auf Deinem PC nicht läuft!), hast Du selbstverständlich Anspruch auf Nachbesserung. Du bekämest dann ein mangelfreies Exemplar (aber nicht Dein Geld zurück!) , auch wenn Du die Spieleverpackung entsiegelt hast.
Hat das Spiel keinen Schaden, kannst Du es nur solange zurückgeben, wie das Siegel noch nicht gebrochen ist. Danach erlischt das Rückgaberecht. Den Grund hat mein Vorredner angesprochen: Sonst könntest Du Dir das Spiel brennen und anschließend gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben.
 
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