• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

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Rechtliche Änderungen im Versandhandelsgeschäft ab Juni 2014 (auch für digitale Produkte)

LordCrash

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Rechtliche Änderungen im Versandhandelsgeschäft ab Juni 2014 (auch für digitale Produkte)

Ich dachte, das könnte vielleicht auch den ein oder anderen hier interessieren, was so ab Mitte des Jahres für Änderungen auf uns zukommen durch die Neuregelung des Versandhandelsgeschäftes. Wahrscheinlich wird sich praktisch nicht viel ändern, wohl aber die rechtlichen Grundlagen bezüglich Widerruf von Waren und der Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Im Einzelnen ändert sich:

  • Rücksendung oder Annahmeverweigerung reicht nicht mehr! War es bisher so, dass die verweigerte Annahme oder das rechtzeitige Rücksenden der Ware reichte, um den Widerruf klar zu machen, muss ab Juni 2014 der Widerruf ausdrücklich erklärt werden . Zur Erklärung reicht ein einheitliches Formular, das vom Händler angeboten werden muss. Auch telefonisch oder per Email kann der Widerruf erklärt werden. Begründet werden muss der Widerruf auch in Zukunft nicht.
  • Das Rückporto trägt der Kunde (theoretisch). Die Regelung, dass ab 40 Euro Warenwert der Shop die Hin- und Rücksendekosten trägt, fällt weg. Das war eine rein deutsche Ausnahme, die jetzt den EU-Richtlinien angepasst wird. Das Rückporto zahlt, rein rechtlich, ab Juni der Kunde. Das Hinporto nach wie vor der Shop (ausgenommen Extrakosten für Expresslieferungen). Allerdings werden wohl nur wenige Shops von ihrem Recht Gebrauch machen. Vor allem die großen Händler haben schon durchblicken lassen das Rückporto als Kundenservice weiter zu übernehmen.
  • Händler müssen erst bei Rückerhalt der Ware zahlen. Neu ist, dass Händler in Zukunft die Rückerstattung des Kaufpreises der widerrufenen Ware erst anweisen müssen, sobald ihnen die rückgesendete Ware oder wenigstens eine Versandbestätigung vorliegt. Das wurde bislang auch von fast allen Shops so gehandhabt, nur rechtlich korrekt war es nicht. Ändern wird sich dadurch nicht viel.
  • Verbindliche “späteste” Liefertermine werden Pflicht. Was sich erstmal ziemlich cool anhört, ist in der Realität eher unspektakulär: Ab Juni 2014 müssen Händler einen verbindlichen spätesten Liefertermin angeben. Was unter „spätestens“ zu verstehen ist, wird sich zeigen. Zumindest ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese Liefertermine schlichtweg sehr weit in die Zukunft gelegt werden und man erst nicht weiß, WANN eigentlich mit der Lieferung zu rechnen ist.
  • Widerruf digitaler Waren und Downloads. Zwar gibt es hierfür ab Juni 2014 endlich ein definiertes Widerrufsrecht, allerdings ist das eher ein relatives Rücktrittsrecht. Sobald der Download gestartet ist (und der Kunde im Vorfeld daürber informiert wurde) erlischt das Widerrufsrecht. Widerrufen werden kann also nur direkt nach Kauf/Bezahlung und VOR dem Start des Downloads. Das gilt für alles von Software über E-Books, Musik, Filme, etc.
  • Die Widerrufsfrist beträgt EU-Weit 14 Tage ab Lieferung. Ab Juni in allen EU-Ländern. In Deutschland ändert sich dadurch nicht viel. Wie bisher auch, braucht es dafür eine Belehrung durch den Händler. Meistens erhält man diese direkt nach der Bestellung. Angenehmer ist jetzt, dass man auch bei Bestellungen im Ausland das gleiche Recht hat. Sollte ein Händler die Belehrung vergessen, erlischt das Widerrufsrecht nach der neuen Regelung automatisch nach 12 Monaten. Bislang lief es in diesem Fall unbefristet.
  • Ausschlußgründe und Rückabwicklung neu geregelt. Wie bisher auch, gibt es Waren, die vom Widerruf ausgeschlossen sind. Beispielsweise „Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“ oder die “versiegelt” sind und das Siegel entfernt wurde. Was genau darunter fällt, ist nicht näher definiert und wird wohl erst im Laufe der Zeit durch Gerichte geklärt werden. In jedem Fall muss vom Händler im Vorfeld darauf hingewiesen werden, wenn ein Produkt vom Widerruf ausgeschlossen ist.
Quelle: Recht 2014: einfach zurückschicken reicht nicht mehr - myDealZ.de

Besonderes interessant dürfte für uns Gamer der Absatz zu digitalen Produkten sein, für den erstmals eine klar definierte gesetzliche Regelung besteht. Ich bin gespannt, ob z.B. Steam und Uplay (und entsprechende Keyshops) das auch umsetzen werden im europäischen Markt (d.h. man könnte gekaufte Spiele zurückgeben, solange man sie nicht heruntergeladen hat). Die Regelungen von Origin und GOG gehen ja eh schon über die jetzt gesetzlich festgelegten Regeln hinaus. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass eben kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für digitale Spiele, die man schon heruntergeladen bzw. gespielt hat. ;)
 
Effektiv sind das an sich keine Änderungen, außer dass sicher einige Shops nicht mehr eine kostenlose Rücksendung gestatten werden. Es gibt sicher viele Shops, die sich das nicht leisten könnten, dem Kunden die Rücksendung aufzubürden, aber grad kleinere Shops aus Spartenbereichen dürften da durchaus froh sein, bei ner Bestellung nicht nochmal einige Euros zu verlieren.

Das mit dem "spätesten Termin" wird aber sicher auch kaum umsetzbar. Da werden die Shops sicher eine Klausel finden ODER lieber erst gar keine Termine nennen. Sehr sehr weit entfernte Termine wiederum wären ja eher schädlich. Zudem: was soll der Kunde da denn überhaupt einklagen können? Die Stornierung verweigern, wenn es dem Kunde zu lange dauert, das machen eh nur wenige Shops. Und auf die Lieferung bestehen, also diese einklagen kann der Kunde ja auch nicht, wenn der Shop die Ware nun mal nicht bekommt ;)

Das mit den digitalen Inhalten ist an sich auch Quatsch. Wer kauft denn Downloads, überlegt es sich vor dem Download aber dann doch anders? ^^ An sich kommen da nur Fälle in Frage, wo jemand einer Person nen Download schenkt und der Beschenkte damit nichts anfangen kann ^^
 
Also wurden "neue" Dinge festgelegt oder in klarere Worte verpackt die aber eigentlich überhaupt nichts ändern werden. Mal Rücksendekosten von kleineren Shops ausgenommen.

Wie bisher auch, gibt es Waren, die vom Widerruf ausgeschlossen sind. Beispielsweise „Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“ oder die “versiegelt” sind und das Siegel entfernt wurde. Was genau darunter fällt, ist nicht näher definiert und wird wohl erst im Laufe der Zeit durch Gerichte geklärt werden. In jedem Fall muss vom Händler im Vorfeld darauf hingewiesen werden, wenn ein Produkt vom Widerruf ausgeschlossen ist.
Hmm, interessant. Bei Amazon steht zu Durex-Produkten bislang nicht, dass die Rückgabe ausgeschlossen ist. Andererseits gibt es auch keine gebrauchten Angebote. Muss ich aber jetzt auch nicht wirklich probieren. :S

Oh, die kann man da abonnieren. Ob die auch Vor-Ort-Lieferungen bieten? So wie in der alten Werbung von American Express? :-D
 
Also wurden "neue" Dinge festgelegt oder in klarere Worte verpackt die aber eigentlich überhaupt nichts ändern werden. Mal Rücksendekosten von kleineren Shops ausgenommen.
Darauf wird es wahrscheinlich hinauslaufen. Trotzdem sollte man als Konsument seine Rechte kennen. ;)

Hmm, interessant. Bei Amazon steht zu Durex-Produkten bislang nicht, dass die Rückgabe ausgeschlossen ist. Andererseits gibt es auch keine gebrauchten Angebote. Muss ich aber jetzt auch nicht wirklich probieren. :S
-D
Das steht bestimmt irgendwo allgemein im Kleingedruckten der Amazon AGBs, dass geöffnete Hygieneartikel generell vom Widerruf ausgeschlossen sind. ;)
 
Das mit den digitalen Inhalten ist an sich auch Quatsch. Wer kauft denn Downloads, überlegt es sich vor dem Download aber dann doch anders? ^^
Ist mir zB beim Steam Sale passiert:
"Oh, Spiel X ist im Angebot - wollte ich immer schon haben" *einkauf*
*weiterstöber*
"Oh, da gibt's ja auch die GOTY Version für nur 2,50 Euro mehr" ...

Für den speziellen Fall gibt's allerdings auch so schon eine Regelung bei Steam und ich hab jetzt die GOTY im Account.
 
Ist mir zB beim Steam Sale passiert:
"Oh, Spiel X ist im Angebot - wollte ich immer schon haben" *einkauf*
*weiterstöber*
"Oh, da gibt's ja auch die GOTY Version für nur 2,50 Euro mehr" ...

Für den speziellen Fall gibt's allerdings auch so schon eine Regelung bei Steam und ich hab jetzt die GOTY im Account.

Naja solche Parallelangebote machen nicht wirklich Sinn in meinen Augen. Wenns jetzt 10 EUR oder mehr wären, ok. Aber wegen relativ lächerlichen 2,50 EUR Aufpreis ??
 
Naja solche Parallelangebote machen nicht wirklich Sinn in meinen Augen. Wenns jetzt 10 EUR oder mehr wären, ok. Aber wegen relativ lächerlichen 2,50 EUR Aufpreis ??

Wobei ich mich während der Steam Weihnachtsaktion bei ein paar Sonderangeboten extra für die etwas günstigere Version entschieden hatte. Wo ich mir ein Spiel zwar gerne mal angucken wollte aber eigentlich klar war, dass ich selbst das Grundspiel nicht ganz durchspielen werde.
Wenn es im Angebot vielleicht €10-20 kosten soll machen mir €2,50 schon was aus.
 
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