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Report: Hinter den Kulissen der USK

Jugendschutz halte ich schon für eine gute Sache. Aber wenn ein ab 18-Titel geschnitten werden muss, dann hat es doch eigentlich nichts mehr mit Jugend- sondern mit Erwachsenenschutz zu tun.
Oder soll man noch eine ab 21-Plakette einführen ( Wegfall des Jugendstrafrechts )? :S
 
Jugendschutz halte ich schon für eine gute Sache. Aber wenn ein ab 18-Titel geschnitten werden muss, dann hat es doch eigentlich nichts mehr mit Jugend- sondern mit Erwachsenenschutz zu tun.
Oder soll man noch eine ab 21-Plakette einführen ( Wegfall des Jugendstrafrechts )? :S

Es gibt auch Gesetze die mit Jugendschutz nichts zu tun haben.
Dazu gehört zum Beispiel die Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole.
Auch die Darstellung von grausamer und unmenschlicher Gewalt hat nichts mit Jugendschutz zu tun, sondern steht in §131 des Strafgesetzbuches.
 
Irgendwie gibt es hier nur noch aufgewärmte Artikel oder?
 
Es gibt auch Gesetze die mit Jugendschutz nichts zu tun haben.
Dazu gehört zum Beispiel die Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole.
Auch die Darstellung von grausamer und unmenschlicher Gewalt hat nichts mit Jugendschutz zu tun, sondern steht in §131 des Strafgesetzbuches.

Dennoch gab es schon geschnittene Spiele die ab 18 waren und bei denen es nicht um Verfassungsfeindliche Symbole ging.

Ich habe auch ein Problem damit wenn bei ab18 Titel von Jugendschutz geredet wird.

z.B. Bulletstorm. Das ist ab 18, aber trotzdem "gewaltgemindert" in der DE Fassung.

and thats fucking bullshit.
 
Dennoch gab es schon geschnittene Spiele die ab 18 waren und bei denen es nicht um Verfassungsfeindliche Symbole ging.

Ich habe auch ein Problem damit wenn bei ab18 Titel von Jugendschutz geredet wird.

z.B. Bulletstorm. Das ist ab 18, aber trotzdem "gewaltgemindert" in der DE Fassung.

and thats fucking bullshit.

Hast du meinen letzten Satz gelesen, den du sogar mitzitiert hast?
Die Darstellung grausamer und umenschlischer Gewalt ist in Deutschland nach §131 Strafgesetzbuch eine Straftat. Das hat mit Jugendschutz nichts zu tun.
 
Unmenschliche Gewalt ? Ist immer noch eine Auslegungssache. Zumindestens in den gängigen Spielen. Manche Dinge die die PEGI freigibt, die USK aber nicht hat imho weder etwas mit unmenschlicher Gewalt zu tun noch mit verfassungsfeindlichen Symbolen. Da ist wohl eher die individuelle Einschätzung der für ein Verbot/eine Indizierung entscheidenden Personen relevant.

Klar gibt es manchmal auch regelrecht unmenschliche Szenen (insbesondere jedoch in Filmen z.B.) Aber bei vielen Games frage ich mich ernsthaft, was sich die USK mit einer Nichtfreigabe gedacht hat bzw. die BPJM mit einem Verbot.

Die Gamereihe Dead Island als Präzedenzbeispiel ist sicher nicht für Personen unter 18 geeignet, keine Frage. Aber trotzdem wäre es imho kein Problem, diese Games mit einer Freigabe von USK 18 freizugeben wie in der Schweiz oder in Österreich der Fall. Dort funktioniert das System der PEGI auch perfekt und die Jugend wird nicht verrohter als in Deutschland. Oder ein Sleeping Dogs Definitive Edition was eben keine Freigabe durch die USK bekommen hat. Wegen der Interaktion mit Gegenständen im Kampf. Das ist doch Blödsinn. Ob ich nun einen Typen vermöble, mit dem Auto überfahre oder eben seinen Kopf vorwärts in die Klimaanlage schiebe ist doch dabei vollkommen Bockwurscht. Das ganze ist nicht unmenschlicher wie ein Headshot oder andere in Shootern gebräuchliche Tötungen. Selbst ein USK16 Assassins Creed hat einige Tötungsanimationen die sich imho im Gewaltgrad zu einem Sleeping Dogs nicht sehr unterscheiden.

Das gleiche gilt für Game-Spielreihen wie zum Beispiel Dead Rising. Oder noch irrer wie bei Borderlands 1. Aber auch ein Fear wäre uncut keine Katastrophe. Oder auch ein Soldier of Fortune I oder II wäre es nicht gewesen. Klar gibt es auch vorauseilenden Gehorsam durch Publisher/Entwickler wie im speziellen Fall bei Soldier of Fortune II.

Was anderes wäre wenn es um Quälen von Menschen, Folterei oder ähnliches gänge. Wobei das z.B. bei Medal of Honor auch eine Rolle spielte. Auch der Flughafenlevel in MW2 ist sicher diskussionsbedürftig. Aber deswegen die PEGI-Fassung von MW 2 in Deutschland sperren ??
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@MatthiasDammes
Ok, §131 des Strafgesetzbuches bezieht sich auf Grausamkeiten gegen Menschen oder menschenähnlicher Wesen.
Aber Brutalität gegen modellierte Polygone würde ich nicht als menschenähnliche Wesen bezeichnen, dafür sehen und verhalten sich bei den meisten Spielen die Charaktere viel zu ähnlich als das wir sie als "Wesen" bezeichnen können.

Ach und wenn wir schon bei Bulletstorm sind, dort ist das gesamte Setting so "Over the Top", wodurch man die Brutalität nicht so ernst nehmen kann.
Da ist im Konstrast ein GTA 5/ The Last of Us aufgrund des Settings merklich grausamer.
 
ich hab zb wolfenstein: the new order (uncut) übrigens gerade in den vergangenen 2 wochen durchgespielt (original über steam versteht sich).
Geht das ohne VPN oder sonstige Tricks? Also einfach zB von einem Österreicher schenken lassen und dann uncut spielen?
 
Auch in Österreich bekommst du TNO leider nicht komplett ungeschnitten.

Auf das Fehlen der Symbole kann ich ja noch grummelnd verzichten.
Erstens bedeuten sie mir eh nichts, zweitens wird das Spiel dadurch kein bisschen "authentischer".
Über Steam gekauft, muss sich der Ösi (wie es sich gehört) mit einem "reinen deutschen" Spiel begnügen.
Die originale Sprachausgabe ist nicht erhältlich. Wieviel bei der Vertonung geschnitten worden ist... keine Ahnung. :)

Aber egal woher du eine US oder UK 100% Uncut Version bezogen hast, an VPN wirst du, auf dem PC in D,
wohl nicht vorbeikommen...
 
Ja und einer ist Armok mal gelaufen, tja pech. Aber nur weil der mal Spiel gezockt hat wo es ums ballern geht ist natürlich ein Spiel dafür mit schuld. Gott wie dumm die Welt ist wirklich. An statt erst mal zu verschärfen das Leute unter 30 keine Waffen bekommen können. Dann sollte man solche Leute die eine haben wollen erst mal richtig unter die Lupe nehmen was für eine Person man da vor sich hat . Bevor man tötungs Werkzeuge Leuten VK die vielleicht gestört sind.
 
@MatthiasDammes
Ok, §131 des Strafgesetzbuches bezieht sich auf Grausamkeiten gegen Menschen oder menschenähnlicher Wesen.
Aber Brutalität gegen modellierte Polygone würde ich nicht als menschenähnliche Wesen bezeichnen, dafür sehen und verhalten sich bei den meisten Spielen die Charaktere viel zu ähnlich als das wir sie als "Wesen" bezeichnen können.

Ach und wenn wir schon bei Bulletstorm sind, dort ist das gesamte Setting so "Over the Top", wodurch man die Brutalität nicht so ernst nehmen kann.
Da ist im Konstrast ein GTA 5/ The Last of Us aufgrund des Settings merklich grausamer.

Das sehe ich nämlich auch so.

Postal 2 z.b. ist auch ungeschnitten ab 18 ...
 
Klar ist, das ich manches im falschen Hals bekommen habe aus frust, deshalb habe ich die USK angeschrieben und das habe ich bekommen, auch wenn vieles davon im Bericht steht aber liest selber.

"Zitat" :
Eine „USK 21“ ist nicht notwendig, bzw. würde sie nichts ändern, denn Spiele ohne USK-Kennzeichen oder auch indizierte Spiele dürfen ja legal an Erwachsene abgegeben werden, solange sie nicht in Deutschland per Gerichtsurteil eingezogen oder beschlagnahmt sind.

Allerdings besteht für ungekennzeichnete Spiele kein Rechtsschutz vor Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), wie ihn ein USK-Kennzeichen gewährleistet. Über Indizierungen entscheidet nach Veröffentlichung auf Antrag einer Jugendbehörde o.Ä. die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (www.bundespruefstelle.de).

Deshalb will sich der Handel mit ungekennzeichneten Spielen oft nicht belasten: Indizierte Medien dürfen nicht offen im Regal stehen und nicht beworben werden. Sie dürften jedoch „unterm Ladentisch“ auf Nachfrage volljähriger Personen an sie abgegeben werden (wenn nicht ein Gerichtsurteil über ein Gesamtverbot des Vorrätighaltens des Produkts droht, siehe oben).

Wenn durch die USK nach Prüfung kein Kennzeichen erteilt wird (weil eine Indizierungsvermutung besteht), kann der Anbieter zweimal in Berufung gehen. Steht die finale Nichtkennzeichnung fest, kann er es ohne Kennzeichen veröffentlichen (nur für Erwachsene), er kann eine veränderte Version einreichen oder er veröffentlicht nicht in Deutschland
 
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