Wolf-V am 18.09.2008 12:12 schrieb:
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fakt ist aber, das die zugelassenen parteien keine menschenverachtende ideologie nachgewiesen werden kann, denn dann wären sie nicht zugelassen.
Sooo einfach ist das nun nicht!
Nicht alles was gemacht wird ist gesetzmäßig. Sehr viele Dinge sind einfach aus pragmatischer Sicht geduldet, da entweder der Nachweis der fehlenden Gesetzeskonformität oder bereits die Untersuchung dieser unserem Rechtssystem seine Schranken aufzeigt. Wie immer hängt das mit mangelnden Mitteln auf der einen und ebenso mangelndem Personal auf der anderen Seite zusammen.
Wolf-V am 18.09.2008 12:12 schrieb:
erstens gehören die parteien die plakate aufhängen dürfen zum demokratischen system und zweitens sind verbote nur ohnmachtsbeweise.
Das ist dagegen richtig. Wozu Parteien verbieten, wenn der demokratische Prozeß von selbst für deren Bedeutungslosigkeit sorgt. Mit einem Verbot erreicht man nur das Gegenteil, nämlich daß man den eigenen demokratischen Grundgedanken ad absurdum führt. (wie war das noch mit dem KPD-Verbot?
)
Allerdings sollte man die Bürger auch nicht daran hindern, menschenverachtende Ideologien mit ihnen innewohnenden selbstzerstörerischen Auswüchsen zu "bekämpfen", wenn sie denn in die persönliche Freiheit und Menschenwürde von einem selbst (oder anderen) eingreifen, das Ehrgefühl verletzen und gegen die guten SItten verstoßen.
Das gilt übrigens für alle Parteien, Organisationen und Religionen.
Dafür haben wir ein Grundgesetz.
Um sich dem angesprochenen Ungemach zu erwehren, kann man sich zwar des Staatsapparates bedienen oder aber (aus Kostenoptimierungsgründen für die öffentlichen Haushalte) selbst durch Ersatzvornahme tätig werden. Mündige Bürger wollen/sollen wir alle sein, dazu gehört ebenso politische Eigenverantwortung.
Ein weiterer Grund zur Eigeninitiative ist die mangelnde Flexibilität der Verwaltungsmühlen, denn es besteht nicht immer die Chance auf Umsetzung einer Unterlassungsanordnung oder einstweiligen Verfügung im Zusammenhang mit Beseitigung von rassistischem oder fremdenfeindlichen Gedankengut.
Ich möchte den Strafverfolgungsbehörden nix unterstellen, jedoch kommt es auch darauf an, in welchem Landstrich der Republik man wohnhaft ist um mit deren uneingeschränkter Unterstützung rechnen zu können. Der sächsische Raum hat (wie die Vergangenheit zeigte) trotz eher ursprünglich slawischstämmiger Bevölkerung einen latenten Hang zu germanischer Symbolik und deren mißverständlicher Umsetzung (wenn man das mal so umschreiben darf) ...