a) Man könnte durchaus argumentieren, daß die Wähler einer Partei, die es nicht schafft, sich von einem Rechtsextremen wie Bernd Höcke zu distanzieren, bzw: den einfach rauszuwerfen, etwas Rechtsextremes wählen und damit zu rechtsextremen Wählern werden...
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Sofern jemand nicht freiwillig geht, ist es gar nicht so einfach jemand loszuwerden. Du kannst nicht einfach zu jemanden sagen: Verpiss dich!
So steht unter anderem im deutschen Parteiengesetz unter
§ 10 Rechte der Mitglieder:
(4) Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung
oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
(5) Über den Ausschluß entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht. Die
Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. Die Entscheidungen sind schriftlich zu
begründen. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand
der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des
Schiedsgerichts ausschließen.
Quelle.
www.Bundestag.de