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Preisgabe der Identität durch Medien

machbetmachallabett

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Preisgabe der Identität durch Medien

Mich würde mal interessieren, in welchen Fällen Medien bei Verbrechen den vollen Namen des Täters und wann nur ein Horst F. veröffentlichen dürfen. Denn zb beim Winnenden-Amoklauf wurde die ersten Tage immer von Tim K. gesprochen und jetzt gerade habe ich auf Spiegelonline seinen Nachnamen, Kretschmer, gesehen. Warum jetzt auf einmal der ganze Name, wie ist das geregelt?

Anderes Beispiel: In Lokalnachrichten liest man auch manchmal von irgendwelchen Michael B.s oder Frank T.s, die wegen Kinderpornografie festgenommen wurden. Aber warum steht dann der Name Jörg Tauss landesweit in allen Medien, auch wenn sein Verbrechen genau das gleiche wie das von Frank T. war.

Kann mir das jemand erklären, wieso das mal so und mal so ist?
 
AW: Preisgabe der Identität durch Medien

Das hängt mit dem Pressekodex zusammen. Die Identität der (vermeintlichen) Täter wird zunächst geschützt, denn es gilt zunächst auch die Unschuldsvermutung. Das nehmen manche Medien allerdings nicht so genau (Blöd Bild :hop: ) und werden dafür auch regelmässig gerügt.

[url=http://www.presserat.info/pressekodex.html schrieb:
Pressekodex[/url]]Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

[...]

Ziffer 13 – Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Wie da jetzt genau die Regeln sind, ab wann und in welchem Fall der volle Nahmen, bzw auch nicht unkenntlich gemachte Bilder, des Täters veröffentlicht werden dürfen, weiß ich allerdings nicht.
 
AW: Preisgabe der Identität durch Medien

gute frage, aber grundsätzlich ist ein angeklagter ja auch erstmal geschützt, da er als unschuldig gilt, solange kein gegensätzliches urteil da ist.

an sich sind aber zB bei gerichtsverhandlungen auch die namen der beteiligten veröfentlicht, wobei ich nicht weiß, ob das auch bei straftaten so ist. es gibt aber bestimmt ne art selbtsverpflichtung der medien in absprache mit den medien und natürlich auch mit den beteiligten, nicht zuletzt, da ein angeklagter ja im vorfeld noch nicht verurteilt ist und es dann sogar klagen gegen die medien geben könnte, wenn ein freispruch erfolgt.

zB im fall tauss ist das nochmal was anderes, da es im öffentlichen interesse steht, dies zu erfahren, und es zudem extrem lästig wäre, wenn von "ein abgeordneter der SPD soll..." die rede wäre und dann mehrere namen durch die gazetten geistern. vlt. hat tauss selber dann auch entschieden, seinen namen "freizugeben", um klarheit zu schaffen.


aber ob es da auch gesetzliche vorgaben gibt: keine ahnung... wär interessant.
 
AW: Preisgabe der Identität durch Medien

Herbboy am 16.03.2009 17:00 schrieb:
zB im fall tauss ist das nochmal was anderes, da es im öffentlichen interesse steht, dies zu erfahren, und es zudem extrem lästig wäre, wenn von "ein abgeordneter der SPD soll..." die rede wäre und dann mehrere namen durch die gazetten geistern. vlt. hat tauss selber dann auch entschieden, seinen namen "freizugeben", um klarheit zu schaffen. .
Im Fall Tauss gilt nochmal eine Sonderregelung. denn er ist als Bundestagsabgeordneter eine Person von öffentlichem Interesse.
 
AW: Preisgabe der Identität durch Medien

El_Cativo am 16.03.2009 17:09 schrieb:
Im Fall Tauss gilt nochmal eine Sonderregelung. denn er ist als Bundestagsabgeordneter eine Person von öffentlichem Interesse.
Ist man denn als sonstiger Promi auch eine Person von öffentlichem Interesse? Und wenn ja, wer definiert denn "Prominenz"?

Aber das Tim Kretschmer Beispiel beschäftigt mich auch mehr. Warum jetzt auf einmal der ganze Nachname bekannt ist, ohne offensichtlichen Grund. Weiß noch jemand wie das bei Erfurt und Emsdetten war? War der Name "Robert Steinhäuser" von Anfang an bekannt, oder lief das ähnlich wie hier?
 
AW: Preisgabe der Identität durch Medien

machbetmachallabett am 16.03.2009 17:14 schrieb:
Ist man denn als sonstiger Promi auch eine Person von öffentlichem Interesse? Und wenn ja, wer definiert denn "Prominenz"?
Ja, als "Prominenter" gilt man auch als Person von öffentlichem Interesse. Wie genau das definiert ist, weiß ich jetzt nicht. Ich glaube darüber wird im Zweifelsfall einzeln entschieden. alledings kannst du davon ausgehen, dass Schauspieler, Musiker, Sportler etc welche sehr häufig in den Medien vertreten sind, eben diesen Status haben.

Aber das Tim Kretschmer Beispiel beschäftigt mich auch mehr. Warum jetzt auf einmal der ganze Nachname bekannt ist, ohne offensichtlichen Grund.
Durch seine Tat wurde er zu einer Person öffentlichen Interesses. Desweiteren ist seine Schuld mittlerweile zweifelsfrei erwiesen. Es spielt sicherlich auch eine Rolle, dass er tot ist und daher sein Persönlichkeitsschutz eingeschränkt wird.

Weiß noch jemand wie das bei Erfurt und Emsdetten war? War der Name "Robert Steinhäuser" von Anfang an bekannt, oder lief das ähnlich wie hier?
Afaik wurde der volle Name auch erst nach ein paar Tagen veröffentlicht.

Nachtrag: Wikipedia Eintrag zum Thme "Person öffentlichen Interesses": (der juristische Begriff lautet übrigens "Person des öffentlichen Lebens")

[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_%C3%B6ffentlichen_Lebens schrieb:
Wikipedia.de[/url]][...]
wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt (BVerfG AfP 2000, 76, 80). Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen (BVerfG, 1 BvR 653/96 vom 15.12.1999, das sogenannte Caroline-von-Monaco-Urteil II) [...]
 
AW: Preisgabe der Identität durch Medien

El_Cativo am 16.03.2009 17:21 schrieb:
machbetmachallabett am 16.03.2009 17:14 schrieb:
Ist man denn als sonstiger Promi auch eine Person von öffentlichem Interesse? Und wenn ja, wer definiert denn "Prominenz"?
Ja, als "Prominenter" gilt man auch als Person von öffentlichem Interesse. Wie genau das definiert ist, weiß ich jetzt nicht. Ich glaube darüber wird im Zweifelsfall einzeln entschieden. alledings kannst du davon ausgehen, dass Schauspieler, Musiker, Sportler etc welche sehr häufig in den Medien vertreten sind, eben diesen Status haben.
aber ist das wirklich irgendwie geregelt, oder ist es nicht vielmehr so, dass es so oder so irgendwie rauskommen würde (gerüchte und spätestens bei der verhandlung) und daher die "promis" selber ne pressemitteilung machen bzw. der staatanwaltschaft grünes licht geben? ich hab nämlich auch schon erlebt, dass es gerüchte über strafverfahren gegen promis/politiker gab und dann die staatsanwaltschaft gegenüber dem TV zuerst nichts bestätigen wollte.


Aber das Tim Kretschmer Beispiel beschäftigt mich auch mehr. Warum jetzt auf einmal der ganze Nachname bekannt ist, ohne offensichtlichen Grund.
Durch seine Tat wurde er zu einer Person öffentlichen Interesses. Desweiteren ist seine Schuld mittlerweile zweifelsfrei erwiesen. Es spielt sicherlich auch eine Rolle, dass er tot ist und daher sein Persönlichkeitsschutz eingeschränkt wird.
das kann so aber nicht stimmen, denn es gibt aber auch noch den schutz der verwandten und freunde - daher ist in der presse zu 99% auch nur von "tim K." die rede. stell dir vor, der "mob" sucht nach den eltern und/oder deren haus und richtet dort was an.


Nachtrag: Wikipedia Eintrag zum Thme "Person öffentlichen Interesses":
[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_%C3%B6ffentlichen_Lebens schrieb:
Wikipedia.de[/url]][...]
wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt (BVerfG AfP 2000, 76, 80). Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen (BVerfG, 1 BvR 653/96 vom 15.12.1999, das sogenannte Caroline-von-Monaco-Urteil II) [...]
da ging es aber nur um das veröffentlichen von "privaten" fotos in der klatschpresse, nicht um berichte strafverfahren oder so was.
 
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Herbboy am 16.03.2009 17:39 schrieb:
aber ist das wirklich irgendwie geregelt, oder ist es nicht vielmehr so, dass es so oder so irgendwie rauskommen würde (gerüchte und spätestens bei der verhandlung) und daher die "promis" selber ne pressemitteilung machen bzw. der staatanwaltschaft grünes licht geben? ich hab nämlich auch schon erlebt, dass es gerüchte über strafverfahren gegen promis/politiker gab und dann die staatsanwaltschaft gegenüber dem TV zuerst nichts bestätigen wollte.
Wie gesagt, ich bin kein Presse-experte. Aber afaik gibt es dort schon gewisse Richtlinien. Im Zweifel wird, wie ich bereits sagte, afaik im Einzelfall entschieden.


das kann so aber nicht stimmen, denn es gibt aber auch noch den schutz der verwandten und freunde - daher ist in der presse zu 99% auch nur von "tim K." die rede. stell dir vor, der "mob" sucht nach den eltern und/oder deren haus und richtet dort was an.
Ich sagte auch, dass die Persöhnlichkeitsrechte vom Täter eingeschränkt werden. Natürlich ergeben sich daraus auch Eingriffe in die Persöhnlichkeitsrechte der Angehörigen, Freunde etc. Das ist ja auch einer der Gründe, warum unmittelbar nach der Tat erstmal nicht die volle Identität bekannt gegeben wird. Um eben eine emotionale Überreaktion zu verhindern, und damit die Angehörigen in dem Fal zu schützen. Doch nach Zweifelsfreier Belegung der Schuld, ist er durch seine Tat eben zu einer Person des öffentlichen Lebens geworden.


da ging es aber nur um das veröffentlichen von "privaten" fotos in der klatschpresse, nicht um berichte strafverfahren oder so was.
Richtig, beim Caroline-von-Monaco-Urteil II ging es um Fotos. Doch die Rechtslage bei "Personen des öffentlichen Lebens" betrifft nicht nur Fotos, sondern eben auch Dinge, wie die Preisgebung der vollen Identität im Falle von Straftaten.
 
AW: Preisgabe der Identität durch Medien

Was ich aber überhaupt nicht verstehe ist, warum es bei Spiegel Online jetzt wieder "Josef F." heißt. Es weiß doch nun fast jeder, dass der Mann F
ritzl
mit Nachnamen heißt.
 
AW: Preisgabe der Identität durch Medien

Teslatier am 20.03.2009 17:55 schrieb:
Was ich aber überhaupt nicht verstehe ist, warum es bei Spiegel Online jetzt wieder "Josef F." heißt. Es weiß doch nun fast jeder, dass der Mann F
ritzl
mit Nachnamen heißt.

Fritzl klingt einfach zu harmlos. ich mein: was klingt spannender? das erste oder das zweite ? :-D ;)
 
AW: Preisgabe der Identität durch Medien

LoL @Herbboy dir muß aber auch langweilig sein :-D
 
AW: Preisgabe der Identität durch Medien

Memphis11 am 20.03.2009 18:17 schrieb:
LoL @Herbboy dir muß aber auch langweilig sein :-D
ich hatt eh grad mein musikprogramm offen und hatte ne pause eingelegt ;) war ne sache von 30sekunden ^^
 
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