Worrel
Spiele-Guru
Meinem Verständnis nach nicht, denn genau das macht ja eben die "Sach"definition aus:Nein, nein, nein ... denn ob du mit Datenträger kaufst oder ohne ist ja völlig irrelevant.
Übergibt der Händler eine "Sache", dann handelt es sich bei dem Produkt und Vertragsgegenstand auch um eine "Sache". Speichere ich hingegen die nicht-"Sache" Digitaler Download auf meiner bereits vorhandenen(!) Festplatte, dann ist der Vertragsgegenstand keine "Sache" mehr.
Das hört sich für mich genau nach dem an, was es wohl auch ist:Die Software funktioniert ohne Datenträger ja gerade nicht, die reine Software "in der Luft" nützt dir nichts, ohne Datenträger existiert sie nicht, du hast sie am Ende halt mindestens auf deiner eigenen Festplatte. Und damit wird sie eben zu einer Sache.
Eine Fantasterei, um bestehende Gesetze so hinzubiegen, daß sie eigentlich nicht auf sie zutreffende Sachverhalte auch mit einschließen. Anstatt mal ein ordentliches Softwaregesetz bzw entsprechende Paragraphen zu erstellen.
Ein Gedicht von mir wird doch auch nicht plötzlich zur "Sache", nur weil ich es jetzt nach jahrelangem Rezitieren endlich mal auf einem Einkaufzettel aufgeschrieben habe.
Ein Buch ist eine Sache. Eine Gedichtsammlung ist eine Sache. Das eigentliche Gedicht: nicht. Egal, worauf es gespeichert ist.