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News - Spielemarkt: Raubkopien weiterhin auf dem Vormarsch: Alte und neue Konsolen ebenfalls betroffen

AW:

Itstoolate am 14.08.2008 13:58 schrieb:
1. Woher weißt du, dass er vorbestraft ist?

Diesbezüglich wurde, glaube ich auf Seite drei, ein Link gepostet, der genau über diesen Fall, nur mit mehr Hintergrundinfos, informiert. ;-)

MfG
 
AW:

Itstoolate am 14.08.2008 14:09 schrieb:
Boesor am 14.08.2008 13:58 schrieb:
Itstoolate am 14.08.2008 13:56 schrieb:
In beiden Fällen ist ein wirtschaftlicher Schaden für ein Unternehmen entstanden

Da wäre ich mir, unabhängig vom Urteil, bei hartz gar nicht mal so sicher.
Verwechselst du das vllt grade mit der Schmiergeldaffäre bei Siemens?

Ob nun Schmiergeld oder sachliche Geschenke, in Form von Clubbesuchen im Ausland, die Intension, um die es dabei geht, ist die gleiche.

MfG
 
AW:

Bonkic am 14.08.2008 11:15 schrieb:
nikiburstr8x am 14.08.2008 11:03 schrieb:
Klar hat es sich regelrecht "eingebürgert" zwecks der Annahme, man würde ja "nie" erwischt.
nicht alleine wegen der "annahme"; viele -da bin ich sicher- wissen nicht mal, das sie etwas unrechtes tun, zumindet wenn wir von musik reden.
das gilt natürlich nicht für freaks wie die, die sich hier in den foren rumtreiben, die wissen in aller regel sehr genau, was sie tun (oder eben auch nicht).
mama sagt zum sohnemann: "lad mal eben cd xyz für mich runter"
das kommt ganz sicher nicht gerade selten vor.
dahinter steht dann oft der gedanke (wenn überhaupt): "das ist doch so einfach das kann doch gar nicht verboten sein."
Krieg' das mal aus den Köpfen raus... da werden zum Teil schwere Delikte begangen ("tausend mp3s? zieh ich dir in 5 Minuten!") und als ob das noch nicht genug wäre, ist man auch noch stolz drauf - nicht nachvollziehbar :-(
 
AW:

Itstoolate am 14.08.2008 13:58 schrieb:
1. Woher weißt du, dass er vorbestraft ist?
Steht in einem Link in diesem Thread.

2. kommt es doch nicht auf die Anzahl, sondern die Summe an. Lieber einen Goldbarren als 1000 Kaugummis klauen?
Mitdenken bitte! Was kostet ein Videospiel so im Schnitt? Das ganze jetzt mit 250 multiplizieren.

3. Lies den Artikel nochmal, dass mit dem Kacken war ein anderer.
Da fehlt ein N. ;-) Und ähm nein in dem GVU Link ist nicht die Rede von "einem anderen"

Natürlich ist das ein anderer Fall. Darum geht es mir aber nicht, sondern ganz nüchtern um die Zahlen. In beiden Fällen ist ein wirtschaftlicher Schaden für ein Unternehmen entstanden und ich kann nicht ganz nachvollziehen wie das Verhältnis Schaden zu Strafmaß geregelt wird.
Doch genau darum geht es. Du vergleichst das Strafmaß des Hartz Falls mit dem Srafmaß des Filesharing Falles und verlinkst einen Wikipedia Artikel zum Herrn Hartz (beachte mal deine eigenen Quotes weiter oben, wenn du mir nicht glaubst). Das macht den Vergleich aber überhaupt nicht sinniger.

Es wurde ja schon mindestens 3 mal hier im Thread gesagt. Man kann sich anhand eines 2 Zeilen Artikels kein Bild über die Urteile machen. Wozu gibt's wohl jedesmal zig Seiten Urteilsbegründung? Wenn man die gelesen und auch verstanden hat (und da dürften 98% der Leser hier aussteigen), dann kann man mitreden.
Hast du dann auch zufällig Links zu den Urteilsbegründungen? Mich würde echt interessieren wie man auf solche Ergebnisse kommt.
Das macht man doch BEVOR man diskutiert. ;-) Genau das meinte ich, nämlich dass du dich schon mit den genauen Einzelheiten eines jeden Urteils befassen solltest, bevor du anfängst irgendwas zu vergleichen, was nicht so ohne Weiteres vergleichbar ist. Du wusstest ja anscheinend nichtmal dass der Täter vorbestraft war, aber versuchst dennoch juristisch irgendwie zu argumentieren. Da passt was nicht. ;-)

Ich habe erst vor kurzem gelesen, dass die Gesetzgebung in dem Bereich so geändert wurde, dass immer der Besitzer verantwortlich ist. Ich guck mal ob ich das finde.
Ansonsten hat man bei WLAN auch immer die Möglichkeit zu sagen, dass sich jemand reingehackt hat. In dubio pro reo gilt ja nicht mehr ... -.-
Da verstehst du offensichtlich was nicht.
Wenn sich jemand in mein (ungesichertes) WLan reinmogelt und über diese Verbindung Straftaten begeht, ist der auch haftbar. Wo kämen wir denn da hin, wenn das nicht so wäre. Entscheidend ist: Kannst du die Straftaten der richtigen Person zuordnen?!

Da das in der Regel nicht geht, kann sich der Eigentümer des WLan nicht einfach mal auf einen Hacker berufen. Dann wird ihm unter Umständen (siehe die Urteile von Rabowke) vorgehalten, er hätte sein WLan besser sichern müssen. Wenn aber der echte Täter bekannt ist, dann muss der auch dafür grade stehen. Und im 6 Monate Fall IST der Täter bekannt.
 
AW:

An dieser Stelle möchte ich nochmal zwei Texte in den Raum werfen.

Zum einen Talking to 'Pirates' vom Indie Dev Cliff Harris. Hierbei handelt es sich um seine Reaktion auf die von ihm geführte Befragung, warum Leute sich seine Spiele auf illegalem Wege besorgen.

Zum anderen einen Artikel des ORF, worin dargestellt wird, wie man seitens der EU eine Urinierung auf Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte so umschreiben kann, dass es sich wie eine notwendige Bewässerungsaktion zur Erhaltung anhört.
 
AW:

DaStash am 14.08.2008 15:41 schrieb:
Diesbezüglich wurde, glaube ich auf Seite drei, ein Link gepostet, der genau über diesen Fall, nur mit mehr Hintergrundinfos, informiert. ;-)
Oh, das ist mir entgangen.
DaStash am 14.08.2008 15:45 schrieb:
Ob nun Schmiergeld oder sachliche Geschenke, in Form von Clubbesuchen im Ausland, die Intension, um die es dabei geht, ist die gleiche.
Nein, eben nicht. Die Hartzgeschichte war zur persönlichen Bereicherung, die bei Siemens um Aufträge für die Firma zu beschaffen.

N-o-x am 14.08.2008 16:13 schrieb:
2. kommt es doch nicht auf die Anzahl, sondern die Summe an. Lieber einen Goldbarren als 1000 Kaugummis klauen?
Mitdenken bitte! Was kostet ein Videospiel so im Schnitt? Das ganze jetzt mit 250 multiplizieren.
250*40=10.000 Da fehlt noch ne Ecke bis 2,6 mio ;)

3. Lies den Artikel nochmal, dass mit dem Kacken war ein anderer.
Da fehlt ein N. ;-) Und ähm nein in dem GVU Link ist nicht die Rede von "einem anderen"
Das hier sind aber die Kommentare zu den Artikeln und ich hab den Artikel kommentiert. Bei dem sind 6 Monate Haft und Netzwerkhacken 2 unterschiedliche Personen.

In Bayern wurde bereits im Frühjahr dieses Jahres ein 32-Jähriger zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte mehrere hundert Xbox- und Playstation-2-Spiele illegal heruntergeladen. [...]
Auf die Spitze trieb es dieses Jahr ein Student aus dem Raum Augsburg. Er hatte einen fremden Internetanschluss gekapert, um 160 Xbox- und knapp 200 Playstation-2-Spiele illegal herunterzuladen.

Wenn das der Selbe sein sollte, beschwer dich bei Herrn Wilke.

Natürlich ist das ein anderer Fall. Darum geht es mir aber nicht, sondern ganz nüchtern um die Zahlen. In beiden Fällen ist ein wirtschaftlicher Schaden für ein Unternehmen entstanden und ich kann nicht ganz nachvollziehen wie das Verhältnis Schaden zu Strafmaß geregelt wird.
Doch genau darum geht es. Du vergleichst das Strafmaß des Hartz Falls mit dem Srafmaß des Filesharing Falles und verlinkst einen Wikipedia Artikel zum Herrn Hartz (beachte mal deine eigenen Quotes weiter oben, wenn du mir nicht glaubst). Das macht den Vergleich aber überhaupt nicht sinniger.
Ok, machen wir es anders herum. Was ist an einem Raubkopierfall um 100k€ schlimmer als an 2.6mio€ Betrug?

Das macht man doch BEVOR man diskutiert. ;-) Genau das meinte ich, nämlich dass du dich schon mit den genauen Einzelheiten eines jeden Urteils befassen solltest, bevor du anfängst irgendwas zu vergleichen, was nicht so ohne Weiteres vergleichbar ist. Du wusstest ja anscheinend nichtmal dass der Täter vorbestraft war, aber versuchst dennoch juristisch irgendwie zu argumentieren. Da passt was nicht. ;-)
siehe oben

Da verstehst du offensichtlich was nicht.
Wenn sich jemand in mein (ungesichertes) WLan reinmogelt und über diese Verbindung Straftaten begeht, ist der auch haftbar. Wo kämen wir denn da hin, wenn das nicht so wäre. Entscheidend ist: Kannst du die Straftaten der richtigen Person zuordnen?!

http://computer.t-online.de/c/14/35/40/46/14354046.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/09/07/offenes-wlan-betreiber-haftet/
Oder gibt es da mittlerweile ein anders lautendes Grundsatzurteil?
 
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nikiburstr8x am 14.08.2008 15:54 schrieb:
Krieg' das mal aus den Köpfen raus... da werden zum Teil schwere Delikte begangen ("tausend mp3s? zieh ich dir in 5 Minuten!") und als ob das noch nicht genug wäre, ist man auch noch stolz drauf - nicht nachvollziehbar :-(

Es werden tausende Lieder gezogen, ohne das der Aufwand, den die Interpreten in selbige Lieder gesteckt haben, gewürdigt wird. Ja klar, wer so viele Lieder zieht, ist auch nicht wirklich an dem Respekt gegenüber der Musikkunst interessiert, zumindest nicht auf einzelne Musikstücke bezogen, da man ja lieber vorzeigen will, wie unglaublich cool und illegal die ganze Geschichte ist, um damit beispielsweise bei seiner Clique zu posen. Da finde ich’s doch viel cooler wenn ich mir einzelne Stücke kaufe, dabei einen eigenen individuellen Musik-Geschmack entwickle, ohne den ständigen Gruppenzwang im Hintergrund, oder nicht? Mal wirklich hinhören, was da gespielt wird im Radio oder auf’m Player, nicht immer nur das hören, was andere sagen und den Interpreten deiner Lieblingsmusik die Existenz erschweren zwecks Raubkopie.
 
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LowriderRoxx am 14.08.2008 17:03 schrieb:
Zum anderen einen Artikel des ORF, worin dargestellt wird, wie man seitens der EU eine Urinierung auf Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte so umschreiben kann, dass es sich wie eine notwendige Bewässerungsaktion zur Erhaltung anhört.
Extrem harter Tobak, wenn alles überwacht werden kann, wird es im Endeffekt gegen dich eingesetzt, egal ob Werbung auf dich zugeschnitten wird oder du keine Privatsphäre mehr hast :haeh:
 
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