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News - Spielemarkt: Raubkopien weiterhin auf dem Vormarsch: Alte und neue Konsolen ebenfalls betroffen

AW:

Sukultan am 13.08.2008 18:37 schrieb:
Moralische Belehrung: Unrecht wird nicht zu Recht, weil es jeder macht.

Praktischer Hinweis: Wenn die Idioten nicht alle brennen würden, müßten wir uns nicht mit Steam, Starforce-Kopierschutz, etc. herumärgern.

Du triffst den Nagel ja sowas von auf den Kopf. Der Kunde ist meistens der Benachteiligte. Aber die Firmen müssen ihre Produkte schützen, ansonsten ziehen zu viele.
 
AW:

NeoTrace1980 am 13.08.2008 20:43 schrieb:
Ahja, was soll uns dieser Artikel sagen?
Computec Advertising hat Angst vor illegalen Kopien von Spielen jeglicher Plattformen?
Was ist jetzt neu hier dran, soll es abschrecken, soll es warnen? Kann der Herr Wilke mal Stellung dazu nehmen? Wo ist der Sinn ???
Ist ja fast wie eine Crysis News ...

Was flamest du denn hier so rum, kann man sich nicht vernünftig unterhalten?
 
AW:

Sukultan am 13.08.2008 18:37 schrieb:
Moralische Belehrung: Unrecht wird nicht zu Recht, weil es jeder macht.


das ist zwar grundsätzlich richtig und ich will hier ganz bestimmt nichts rechtfertigen oder schönreden, allerdings muss die frage erlaubt sein, ob ein delikt, bei dem geschätzte 99% der bervölkerung keinerlei unrechtsbewusstsein empfinden überhaupt noch illegal und mit strafe bewehrt sein kann.
ursächlich dafür ist natürlich die wohl unbestreitbare tatsache, dass es, spätestens seit es p2p- netzwerke gibt, schlicht unglaublich einfach ist, an absolut alle digital verfügbaren inhalte zu kommen.
dafür genügen in aller regel, da verrate ich wohl kaum zu viel, 3 mausklicks.

dieses problem sieht ja durchaus auch der gesetzgeber, so ist es jetzt ja nun nicht.
dafür muss man sich nur mal die aktuelle diskussion anschauen.
 
AW:

Bonkic am 14.08.2008 10:50 schrieb:
Sukultan am 13.08.2008 18:37 schrieb:
Moralische Belehrung: Unrecht wird nicht zu Recht, weil es jeder macht.


das ist zwar grundsätzlich richtig und ich will hier ganz bestimmt nichts rechtfertigen oder schönreden, allerdings muss die frage erlaubt sein, ob ein delikt, bei dem geschätzte 99% der bervölkerung keinerlei unrechtsbewusstsein empfinden überhaupt noch illegal und mit strafe bewehrt sein kann.
ursächlich dafür ist natürlich die wohl unbestreitbare tatsache, dass es, spätestens seit es p2p- netzwerke gibt, schlicht unglaublich einfach ist, an absolut alle digital verfügbaren inhalte zu kommen.
dafür genügen in aller regel, da verrate ich wohl kaum zu viel, 3 mausklicks.

dieses problem sieht ja durchaus auch der gesetzgeber, so ist es jetzt ja nun nicht.
dafür muss man sich nur mal die aktuelle diskussion anschauen.

Klar hat es sich regelrecht "eingebürgert" zwecks der Annahme, man würde ja "nie" erwischt. Das ist heute so und war damals auf'm Amiga nicht anders - es wurde bloß Strukturwandel betrieben, zum Nachteil jedweden digitalen Mediums.
 
AW:

Mal ne Frage:

In der News steht, dass jemand für 6 Monate ins Gefängnis mußte, da er mehrere einhundert Raubkopieen aus dem Neetzt gezogen hatte.

Kann das so stimmen?

Meines Erachtens her kann man nur bei gewerblichem Handel eine Freiheitsstrafe bekommen??!

MfG
 
AW:

nikiburstr8x am 14.08.2008 11:03 schrieb:
Klar hat es sich regelrecht "eingebürgert" zwecks der Annahme, man würde ja "nie" erwischt.

nicht alleine wegen der "annahme"; viele -da bin ich sicher- wissen nicht mal, das sie etwas unrechtes tun, zumindet wenn wir von musik reden.
das gilt natürlich nicht für freaks wie die, die sich hier in den foren rumtreiben, die wissen in aller regel sehr genau, was sie tun (oder eben auch nicht).
mama sagt zum sohnemann: "lad mal eben cd xyz für mich runter"
das kommt ganz sicher nicht gerade selten vor.
dahinter steht dann oft der gedanke (wenn überhaupt): "das ist doch so einfach das kann doch gar nicht verboten sein."

Das ist heute so und war damals auf'm Amiga nicht anders - es wurde bloß Strukturwandel betrieben, zum Nachteil jedweden digitalen Mediums.

na ja- da besteht schon ein gewisser unterschied.
der amiga war, trotz einer gewissen verbreitung, ein nischenprodukt für eine ziemlich spezielle klientel (männlich, technikverliebt im alter 12- 25).
da wurde natürlich auch massenhaft kopiert, aber eben doch in einer ganz anderen dimension, als das heute der fall ist (absolut gesehen natürlich).

beim internet sieht das anders aus.
das kennt mittlerweile beinahe jeder, aus jeder gesellschaftlichen schicht, in jedem alter.
und millionen haben zumindest schon einmal was maximal halblegales aus dem netz besorgt.
 
AW:

Boesor am 13.08.2008 16:05 schrieb:
Du kannst doch nicht zwei Straftaten nennen und einfach das verhängte Strafmaß vergleichen.
Beides ist Diebstahl an einer Firma. Bei einem Fall sind es 2,6 mio € und beim anderen vllt. 100.000€.
Da ist mir schleierhaft warum bei 2.6mio das Strafmaß geringer ausfällt.

Wir haben ein Rechtssystem, bei dem es auf mehr ankommt, als die bloße Tat, dazu zählen noch Motive, aber auch z.B. Kooperation mit der Staatsanwaltschaft.
Das erklärt zwar Unterschiede im Strafmaß, aber nicht solche Welten dazwischen.

Solltest du also wirklich hartz mit diesem Fall vergleichen wollen müssen schon deutlich mehr als drei zeilen kommen.
Deswegen habe ich den Link angehängt ;)

DeVan90 am 13.08.2008 19:24 schrieb:
Mein Bruder hatte auch mal ein Schreiben bekommen weil er angeblich etwas runtergeladen hätte, aber er hat sich geweigert zu zahlen weil sie es ja nicht beweisen können, das es auch er war und nicht sonst wer. Vorallem hat er zu dem Zeitpunkt W-Lan genutzt und das ist in 1 Minute geknackt :) Wie sich das ganze weiterentwickelt hat weis ich garnicht ...
Das ist rechtlich egal. Es ist immer der Besitzer des Anschlusses verantwortlich.
 
AW:

Itstoolate am 14.08.2008 11:29 schrieb:
Boesor am 13.08.2008 16:05 schrieb:
Du kannst doch nicht zwei Straftaten nennen und einfach das verhängte Strafmaß vergleichen.
Beides ist Diebstahl an einer Firma. Bei einem Fall sind es 2,6 mio € und beim anderen vllt. 100.000€.
Da ist mir schleierhaft warum bei 2.6mio das Strafmaß geringer ausfällt.
-vorbestraft
-mehrere 100 (!!!) Urheberrechtsverletzungen
-knacken eines fremden Internetanschlusses
-sonstige abweichende Dinge, für die man BEIDE Urteile gelesen haben müsste

Solltest du also wirklich hartz mit diesem Fall vergleichen wollen müssen schon deutlich mehr als drei zeilen kommen.
Deswegen habe ich den Link angehängt ;)
Der von Hartz? Der hat mit dem 6 Monate Fall überhaupt nichts zu tun. Keine Ahnung wie man sich anhand dessen eine fundierte Meinung bilden soll.

Es wurde ja schon mindestens 3 mal hier im Thread gesagt. Man kann sich anhand eines 2 Zeilen Artikels kein Bild über die Urteile machen. Wozu gibt's wohl jedesmal zig Seiten Urteilsbegründung? Wenn man die gelesen und auch verstanden hat (und da dürften 98% der Leser hier aussteigen), dann kann man mitreden.
 
AW:

Itstoolate am 14.08.2008 11:29 schrieb:
DeVan90 am 13.08.2008 19:24 schrieb:
Mein Bruder hatte auch mal ein Schreiben bekommen weil er angeblich etwas runtergeladen hätte, aber er hat sich geweigert zu zahlen weil sie es ja nicht beweisen können, das es auch er war und nicht sonst wer. Vorallem hat er zu dem Zeitpunkt W-Lan genutzt und das ist in 1 Minute geknackt :) Wie sich das ganze weiterentwickelt hat weis ich garnicht ...
Das ist rechtlich egal. Es ist immer der Besitzer des Anschlusses verantwortlich.

Das ist rechtlich nicht egal. Wenn der Besitzer mittels Verschlüsselung und es ist kein bestimmter Verschlüsselungstyp gerichtlich vorgeschrieben, dafür Sorge getragen hat, dass man nicht ohne kriminellen Aufwand diesen Schutz, zum Zwecke des illegalen Nutzens, umgehen kann, so ist er frei jeder Schuld, da er ausreichend Maßnahmen gegen den illegalen Mißbrauch, des W-Lan Anschlusses, ergriffen hat. ;-)

MfG
 
AW:

Bonkic am 14.08.2008 11:15 schrieb:
nikiburstr8x am 14.08.2008 11:03 schrieb:
Das ist heute so und war damals auf'm Amiga nicht anders - es wurde bloß Strukturwandel betrieben, zum Nachteil jedweden digitalen Mediums.
na ja- da besteht schon ein gewisser unterschied.
der amiga war, trotz einer gewissen verbreitung, ein nischenprodukt für eine ziemlich spezielle klientel (männlich, technikverliebt im alter 12- 25).
da wurde natürlich auch massenhaft kopiert, aber eben doch in einer ganz anderen dimension, als das heute der fall ist (absolut gesehen natürlich).

Richtig - hab mich nicht klar genug ausgedrückt. :top:
 
AW:

DaStash am 14.08.2008 11:47 schrieb:
Das ist rechtlich nicht egal. Wenn der Besitzer mittels Verschlüsselung und es ist kein bestimmter Verschlüsselungstyp gerichtlich vorgeschrieben, dafür Sorge getragen hat, dass man nicht ohne kriminellen Aufwand diesen Schutz, zum Zwecke des illegalen Nutzens, umgehen kann, so ist er frei jeder Schuld, da er ausreichend Maßnahmen gegen den illegalen Mißbrauch, des W-Lan Anschlusses, ergriffen hat. ;-)

MfG
Wann dann solltest du bitte alles korrekt wiedergeben. Es gab diesbezügl. zwei grundsätzlich unterschiedliche Urteile.

Zum einen gab es das Urteil, dass die Fremdnutzung eines WLAN Anschlusses "illegal" sei, auch wenn der Anschluss nicht gesichert gewesen sei. Das zweite, spätere Urteil besagt, dass der WLAN Zugang, und hier bitte aufpassen, 'ausreichend' geschützt sein muss.

Das Problem ist die Definitionsfrage von ausreichend. MAC Filter? WPA oder WPA2 Verschlüsselung? SSID verstecken?

Diesbezügl. gibt es keine klare Aussage was 'ausreichend' geschützt im Grunde bedeutet, denn du darfst nicht vergessen: es gibt auch Laien und die sind u.a. auch mit dem Urteil gemeint.

Ich denke nicht, dass wir uns auf Grund einer fünfzeiligen News ein Urteil über das Urteil erlauben dürfen. Die Leute, die hier Vergewaltung von Minderjährigen ins Spiel bringen diskutieren eindeutig am Thema vorbei. ;-)
 
AW:

Rabowke am 14.08.2008 12:23 schrieb:
Das Problem ist die Definitionsfrage von ausreichend. MAC Filter? WPA oder WPA2 Verschlüsselung? SSID verstecken?

Ich habe irgendwo gelesen, wenn man SSIDs versteckt, es den WLAN-Hackern noch leichter fällt, selbiges zu hijacken... Soll jetzt keine Kritik an deinem Posting sein. Nur mal so am Rande. :-)
 
AW:

Bonkic am 13.08.2008 16:18 schrieb:
teilweise haben provider die ports die von torrent und co. genutzt werden heruntergefahren oder kündigungen ggü leuten ausgesprochen, die es übertrieben haben.

Wurden die nicht aus dem Grunde gekündigt, ihre Flatrateangebote zu sehr überstrapaziert zu haben?? Siehe AOL Bsp.???! :-D

MfG
 
AW:

Boesor am 13.08.2008 17:49 schrieb:
Lisi87 am 13.08.2008 17:47 schrieb:
Die 2.Person missbraucht zb.: seine Tochter sexuell und erhält 2-3 Jahre auf Bewährung + Verpflichtung zur Therapie...(Durchaus gängiges Urteil für solche Fälle)

Auch hier: Bitte verlinke doch mal entsprechende Statistiken und Urteile/Berichte.
Mich würde wirklich mal interessieren wieviel Wahrheit hinter dieser häufig geäußerten Behauptung steckt und wenn es wahr ist, wie die Urteile dann begründet sind.

http://www.hinsehen-handeln-helfen.de/besonnenhandeln/strafvorschriften.aspx

Kann durchaus stimmen, was er behauptet. >:-|

MfG
 
AW:

N-o-x am 14.08.2008 11:43 schrieb:
Itstoolate am 14.08.2008 11:29 schrieb:
Boesor am 13.08.2008 16:05 schrieb:
Du kannst doch nicht zwei Straftaten nennen und einfach das verhängte Strafmaß vergleichen.
Beides ist Diebstahl an einer Firma. Bei einem Fall sind es 2,6 mio € und beim anderen vllt. 100.000€.
Da ist mir schleierhaft warum bei 2.6mio das Strafmaß geringer ausfällt.
-vorbestraft
-mehrere 100 (!!!) Urheberrechtsverletzungen
-knacken eines fremden Internetanschlusses
-sonstige abweichende Dinge, für die man BEIDE Urteile gelesen haben müsste
1. Woher weißt du, dass er vorbestraft ist?
2. kommt es doch nicht auf die Anzahl, sondern die Summe an. Lieber einen Goldbarren als 1000 Kaugummis klauen?
3. Lies den Artikel nochmal, dass mit dem Kacken war ein anderer.

Solltest du also wirklich hartz mit diesem Fall vergleichen wollen müssen schon deutlich mehr als drei zeilen kommen.
Deswegen habe ich den Link angehängt ;)
Der von Hartz? Der hat mit dem 6 Monate Fall überhaupt nichts zu tun. Keine Ahnung wie man sich anhand dessen eine fundierte Meinung bilden soll.
Natürlich ist das ein anderer Fall. Darum geht es mir aber nicht, sondern ganz nüchtern um die Zahlen. In beiden Fällen ist ein wirtschaftlicher Schaden für ein Unternehmen entstanden und ich kann nicht ganz nachvollziehen wie das Verhältnis Schaden zu Strafmaß geregelt wird.

Es wurde ja schon mindestens 3 mal hier im Thread gesagt. Man kann sich anhand eines 2 Zeilen Artikels kein Bild über die Urteile machen. Wozu gibt's wohl jedesmal zig Seiten Urteilsbegründung? Wenn man die gelesen und auch verstanden hat (und da dürften 98% der Leser hier aussteigen), dann kann man mitreden.
Hast du dann auch zufällig Links zu den Urteilsbegründungen? Mich würde echt interessieren wie man auf solche Ergebnisse kommt.

DaStash am 14.08.2008 11:47 schrieb:
Das ist rechtlich nicht egal. Wenn der Besitzer mittels Verschlüsselung und es ist kein bestimmter Verschlüsselungstyp gerichtlich vorgeschrieben, dafür Sorge getragen hat, dass man nicht ohne kriminellen Aufwand diesen Schutz, zum Zwecke des illegalen Nutzens, umgehen kann, so ist er frei jeder Schuld, da er ausreichend Maßnahmen gegen den illegalen Mißbrauch, des W-Lan Anschlusses, ergriffen hat. ;-)
Ich habe erst vor kurzem gelesen, dass die Gesetzgebung in dem Bereich so geändert wurde, dass immer der Besitzer verantwortlich ist. Ich guck mal ob ich das finde.
Ansonsten hat man bei WLAN auch immer die Möglichkeit zu sagen, dass sich jemand reingehackt hat. In dubio pro reo gilt ja nicht mehr ... -.-
 
AW:

Itstoolate am 14.08.2008 13:56 schrieb:
In beiden Fällen ist ein wirtschaftlicher Schaden für ein Unternehmen entstanden

Da wäre ich mir, unabhängig vom Urteil, bei hartz gar nicht mal so sicher.
 
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Bonkic am 14.08.2008 11:15 schrieb:
dahinter steht dann oft der gedanke (wenn überhaupt): "das ist doch so einfach das kann doch gar nicht verboten sein."
Ergibt sich nicht aus eben dieser Leichtigkeit die Frage, ob eine Durchsetzung des Copyrights in seiner derzeitigen Form technisch machbar ist, ohne die Privatsphäre (insb. Fernmeldegeheimnis) noch weiter auszuhebeln?
Vielleicht wäre mal ein Paradigmenwechsel angebracht, weg vom Rumtrampeln auf den Rechten zugunsten der Aufrechterhaltung von Monopolen.
 
AW:

LowriderRoxx am 13.08.2008 19:41 schrieb:
6 Monate Gefängnis für sowas ...

Die Copyright-Bestie nähert sich dem 300. Jahrestag ihres Bestehens und kämpft noch immer mit aller Kraft gegen ihren Untergang. In dem Ausmaß der Realitätsverklärung erinnert es ein wenig an die UdSSR Ende der 80er Jahre, möchte man meinen. Auch wenn es mich selbst betreffen wird, so hoffe ich doch, dass der unvermeidbare Zusammenbruch ähnlich schmerzhaft sein und den ganzen rückständigen Apparat mit sich in die Tiefe reissen wird.

Habe ich auch erst gedacht aber nach Googlerecherche ist folgendes bei heraus gekommen.:
http://www.internetrecht-rostock.de/raubkopierer.htm

Zusätzlich kommt noch dazu, dass derjenige mehrere Vorstrafen hatte.

MfG
 
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