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News - Spielemarkt: Raubkopien weiterhin auf dem Vormarsch: Alte und neue Konsolen ebenfalls betroffen

McDrake am 13.08.2008 16:05 schrieb:
Bonkic am 13.08.2008 16:03 schrieb:
habt ihr `nen link zu dem urteil?
Zu den 6 Monaten?
Hab eben auch ein wenig rumgegoogelt, aber nix gefunden.
http://www.gvu.de/25_110_Daddeln_fuer_lau_Games_zunehmend_Opfer_von_Raubkopierern.htm

Dort heißt es, dass der Typ eh schon vorbestraft war. Das "Internetkapern" kommt hinzu. Also sicher nicht mit Otto-Normal-Internet-Verbrecher vergleichbar.
 
AW:

Lisi87 am 13.08.2008 17:47 schrieb:
Die 2.Person missbraucht zb.: seine Tochter sexuell und erhält 2-3 Jahre auf Bewährung + Verpflichtung zur Therapie...(Durchaus gängiges Urteil für solche Fälle)

Auch hier: Bitte verlinke doch mal entsprechende Statistiken und Urteile/Berichte.
Mich würde wirklich mal interessieren wieviel Wahrheit hinter dieser häufig geäußerten Behauptung steckt und wenn es wahr ist, wie die Urteile dann begründet sind.
 
AW:

Diese Daten werden zumindest bei uns noch nicht Gesamtstatistisch erfasst. Aber wenn mir Personen aus der Praxis (Richter, Professoren), bei Vorlesungen an der Universität etc. über die Urteilspraxis in solchen und anderen Fällen etwas erzählen, wird da schon ein bisschen was Wahres dran sein. Es steht dir aber frei zu Verhandlungen selbiger Fälle zu besuchen und dich selbst zu überzeugen...
 
AW:

Lisi87 am 13.08.2008 17:47 schrieb:
Naja also ich finde das Urteil schon ein bisschen hart - wenn es sich um einen Ersttäter ohne kommerzielle Absichten handelt... man muss ja auch mitberücksichtigen, das die Vorstrafe einem das ganze Leben nachhaltig erschwert und er vermutlich auch noch zivilrechtlich belangt wird... Meiner ansicht nach hätte man das ohne Haftstrafe regeln können.
Und weil das hier schonmal erwähnt wurde: In der Praxis ist es tatsächlich häufig so, dass zb.: jemand der ein Kind sexuell missbraucht hat meist nur eine Bewährungsstrafe erhält (Vorausgesetzt er ist bis dahin unbescholten gewesen.)
Seriöse Quelle?
Wenn ich jetzt das mal so nebeneinander stelle:

Die 1. Person stiehlt einigen Multimillarden-Dollar-Unternehmen Firmen wie EA je 500-600€ über einen Zeitraum einiger Jahre und erhätlt 6 Monate unbedingter Haft.
Inwiefern hat der Börsenwert des Geschädigten etwas mit der Straffestsetzung zu tun?
Die 2.Person missbraucht zb.: seine Tochter sexuell und erhält 2-3 Jahre auf Bewährung + Verpflichtung zur Therapie...(Durchaus gängiges Urteil für solche Fälle)
Das kann gar nicht sein. Zur Bewährung ausgesetzt werden können nur Freiheitsstrafen bis maximal zwei Jahren. Die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe bei Vergewaltigung beträgt zwei Jahre. Und inwiefern ist das gängig?
 
AW:

Tauschbörsen sind sehr riskant, und man sollte nur im Notfall darauf zurückgreifen, z.B. bei Software, die man auf legale Art nicht bekommen kann.
Inzwischen gibt es schon so viele Serienabmahnungen und IP-Logging, dass jeder mit dem Feuer spielt, der das µTorrent anwirft. Also lieber bleiben lassen.

Und überhaupt, bei so wenigen guten Spielen die erscheinen, sollte man ruhig zwei- oder dreimal pro Jahr einen Fünfziger in Software investieren, das hilft den Spielentwicklern ungemein und die alte Thematik "am PC laufen sowieso nur Raubkopien, also machen wir nur noch Konsolenspiele" wird ein wenig geschlichtet.
 
AW:

Nein stimmt schon so mit den 2-3 Jahren habe bedingt nachgesehene Haftstrafe und Probezeit zusammen als Bewährung bezeichnet, dachte nicht dass du soviel Wert auf juristisch korrekte Formulierung legst, die Erklärung folgt weiter hinten.

Aber davon abgesehen: Vergewaltigung ist nicht gleich Sexueller Missbrauch, das sind zwei verschiedene Delikte.

Es müssen immer die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, wenn der Richter den grabschenden Vater nur zu 1 Jahr verurteilt, dann ist es bei nicht vorbestraften nunmal so, dass die Strafe "zur Bewährung" ausgesetzt wird.

Und aus dieser Beurteilung der Umstände ergibt sich für mich auch Folgendes: Wenn ich einer sozialhilfebeziehenden 70-Jährigen Omi 50 € klaue ist das verwerflicher, als wenn ich Billy Gates einen 50€ Schein aus der Tasche ziehe - man kann nicht alle Opfer und Täter über einen Kamm scheren.
 
AW:

Look am 13.08.2008 14:45 schrieb:
Und? In China fallen täglich mehrere dutzend Säcke Reis um - ist das ein Grund darüber zu berichten?

Moralische Belehrung: Unrecht wird nicht zu Recht, weil es jeder macht.

Praktischer Hinweis: Wenn die Idioten nicht alle brennen würden, müßten wir uns nicht mit Steam, Starforce-Kopierschutz, etc. herumärgern.

Ich könnte ja schon damit leben, wenn die Leute zumindest die Spiele kaufen würden, die sie gut finden. Die es also wert sind.
Das nutzt dem nächsten arbeitslos gewordenen Programmierer natürlich auch nichts, wäre aber zumindest ein Anfang.

Ein echter Spieler kauft sowieso nur Originale. Vielleicht wartet er auf Preissenkungen und Gold-/Budget-Editions, aber die kauft er dann im Original.
 
AW:

Rabowke am 13.08.2008 16:19 schrieb:
Celica26 am 13.08.2008 16:14 schrieb:
Das mit GB ist ja das dümmste was ich je gehört habe. Woher soll denn der Provider wissen ob man sich in Tauschbörsen rumtreibt. Zum heutzutage eh die One Klick Hoster die "sicherste" Art ist illegal was zu ziehen. Und nur ein hoher Downloadtraffic kann nicht beweisen das man illegal was runterlädt.
Definitiv nicht die sicherste Art. Zum einen wird deine IP trotzdem gespeichert, zum anderen werden die Daten nicht verschlüsselt übertragen. Des Weiteren laufen Tauschbörsen über 'einschlägige' Ports die bereits von einigen ISP gesperrt werden bzw. überwacht werden.
Eh... und die OpenSource Sachen wie Linux & Co. werden so auch gleich praktisch quadratisch abgewürgt? Sehr seltsam...
 
AW:

Sukultan am 13.08.2008 18:37 schrieb:
Look am 13.08.2008 14:45 schrieb:
Und? In China fallen täglich mehrere dutzend Säcke Reis um - ist das ein Grund darüber zu berichten?

Moralische Belehrung: Unrecht wird nicht zu Recht, weil es jeder macht.

Praktischer Hinweis: Wenn die Idioten nicht alle brennen würden, müßten wir uns nicht mit Steam, Starforce-Kopierschutz, etc. herumärgern.

Ich könnte ja schon damit leben, wenn die Leute zumindest die Spiele kaufen würden, die sie gut finden. Die es also wert sind.
Das nutzt dem nächsten arbeitslos gewordenen Programmierer natürlich auch nichts, wäre aber zumindest ein Anfang.

Ein echter Spieler kauft sowieso nur Originale. Vielleicht wartet er auf Preissenkungen und Gold-/Budget-Editions, aber die kauft er dann im Original.

Jo, ein echter Zocker ist auf seine originale Spielesammlung stolz und freut sich jedesmal wenn er sie im Regal betrachten kann :)
Mein Bruder hatte auch mal ein Schreiben bekommen weil er angeblich etwas runtergeladen hätte, aber er hat sich geweigert zu zahlen weil sie es ja nicht beweisen können, das es auch er war und nicht sonst wer. Vorallem hat er zu dem Zeitpunkt W-Lan genutzt und das ist in 1 Minute geknackt :) Wie sich das ganze weiterentwickelt hat weis ich garnicht ...
 
AW:

6 Monate Gefängnis für sowas ...

Die Copyright-Bestie nähert sich dem 300. Jahrestag ihres Bestehens und kämpft noch immer mit aller Kraft gegen ihren Untergang. In dem Ausmaß der Realitätsverklärung erinnert es ein wenig an die UdSSR Ende der 80er Jahre, möchte man meinen. Auch wenn es mich selbst betreffen wird, so hoffe ich doch, dass der unvermeidbare Zusammenbruch ähnlich schmerzhaft sein und den ganzen rückständigen Apparat mit sich in die Tiefe reissen wird.
 
AW:

Es ist reine Panikmache. Man muss schon mindestens schwunghaften Handel mit den kopierten Spielen treiben, um in den Knast zu kommen. Und warum wird so explizit auf das downloaden hingewiesen? Weil man weiterhin in der Videothek ausleihen und kopieren kann, und dann kann man sich tausende Kopien daheim hinlegen, ohne das etwas passiert.

Lasst euch von der GVU nicht verarschen!

Ich will niemanden zum kopieren anstiften, aber genausowenig toleriere ich einen Verein (ja, ja, eine Gesellschaft), in dessen Auftrag Warez-Server betrieben werden. Konsequenzen für die GVU? Keine. Und woher hat denn die GVU die Information über die Spiele-Downloads?
 
AW:

Naja, 6 Monate Knast sind schon angemessen. Er hat ja nicht nur Games geladen, sondern noch nen fremden WLAN Anschluss geknackt. Das is scho asozial, nach dem Motto "mich erwischen die net, aber den anderen Kerl...haha". Und dann noch vorbestraft. Passt scho!
 
AW:

Ahja, was soll uns dieser Artikel sagen?
Computec Advertising hat Angst vor illegalen Kopien von Spielen jeglicher Plattformen?
Was ist jetzt neu hier dran, soll es abschrecken, soll es warnen? Kann der Herr Wilke mal Stellung dazu nehmen? Wo ist der Sinn ???
Ist ja fast wie eine Crysis News ...
 
AW:

Er muss wohl schon mehr gemacht haben als bloß ein paar Spiele runtergeladen haben, so leicht kriegt man 6 Monate auch wieder nicht - wie schon vorhin ausgeführt wäre das in meinen Augen ein unangemessenes Urteil...

Kann gut sein das hier bewusst Umstände im Bericht weggelassen wurden, um die Leute abzuschrecken. Das scheint mir nicht so abwägig - Ich sag nur: "Gothic 3 Review"
 
AW:

Boesor am 13.08.2008 17:49 schrieb:
Auch hier: Bitte verlinke doch mal entsprechende Statistiken und Urteile/Berichte.
Mich würde wirklich mal interessieren wieviel Wahrheit hinter dieser häufig geäußerten Behauptung steckt und wenn es wahr ist, wie die Urteile dann begründet sind.

Im Grunde genommen hast Du ja recht. Finde diese Vergleiche, die bei diesem Thema stets reflexartig auf den Tisch kommen auch nicht sinnvoll.
Aber letztlich geht es ihm doch einfach darum, zu unterstreichen, dass das Strafmaß hart war. Sollte diese Person nicht vorbestraft sein und keinen Handel betrieben haben ist dieses Urteil wesentlich überzogen. Dafür ist die bayrische Landespolitik aber bekannt.

Wenn man das mit echter Wirtschaftskriminalität ala Steuerhinterziehung oder Veruntreuung vergleicht fällt schon auf, dass hier häufig Bewährungsstrafen ausgesprochen werden - diesem 32jährigen für 260? Spielekopien für 6 Monate zu inhaftieren, mit allen Folgen die das mit sich bringt ist hart und darf durchaus kritisiert werden - ich nehme an, dass sein Rechtsbeistand hier eine Berufung anstreben wird...
 
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Lisi87 am 13.08.2008 20:50 schrieb:
Er muss wohl schon mehr gemacht haben als bloß ein paar Spiele runtergeladen haben, so leicht kriegt man 6 Monate auch wieder nicht - wie schon vorhin ausgeführt wäre das in meinen Augen ein unangemessenes Urteil...

Das sehe ich genauso. Ein Richter würde einen Menschen, der sich nie etwas zu Schulden kommen lies, nicht für 6 Monate in das Gefängnis stecken (wie ich glaube). Hier ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, vor allem im Bezug auf die Konsequenzen für Beruf, soziale Stellung und Zukunft.
Es mag hier Einzelfälle geben, die sich in der Berufung bestimmt korrigieren lassen.

Bei einem nicht Vorbestraften ist das Verhängen einer Bewährungsstrafe Maßnahme genug, da auch dies deutliche Folgen mit sich bringt.
 
AW:

@Burtchen - off topic aber was solls:

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch anmerken, dass das, was ich geschrieben habe schon grundsätzlich stimmt, denn die Bewährung kann tatsächlich 3 Jahre und noch länger dauern: Und da dir die Sache so wichtig schien sie fett zu formulieren, war es mir auch wichtig genug nochmal in die schlauen Lehrbücher zu schauen: Es ist sehr wohl möglich 2-3 Jahrein Bewährung zu sein, weil auf jede bedingt nachgesehene Haftstrafe (max. 2 Jahre) eine Probezeit (normal: 1-3Jahre) folgt...

Dh. X wird zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die wird ihm bedingt nachgesehen. Auf die 18 Monate folgt dann noch mal eine Probezeit im Ausmaß 1-3 Jahre - siehe da: Wir befinden uns für die nächsten 3 Jahre nur noch auf Bewährung in Freiheit. (§43ff STGB)

Ich glaube jetzt sind alle Missverständnisse geklärt. Aber ich bin gerne für eine weitere "Belehrung" offen, man lernt ja schließlich nie aus.
 
AW:

Lisi87 am 13.08.2008 21:26 schrieb:
@Burtchen - off topic aber was solls:

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch anmerken, dass das, was ich geschrieben habe schon grundsätzlich stimmt, denn die Bewährung kann tatsächlich 3 Jahre und noch länger dauern: Und da dir die Sache so wichtig schien sie fett zu formulieren, war es mir auch wichtig genug nochmal in die schlauen Lehrbücher zu schauen: Es ist sehr wohl möglich 2-3 Jahrein Bewährung zu sein, weil auf jede bedingt nachgesehene Haftstrafe (max. 2 Jahre) eine Probezeit (normal: 1-3Jahre) folgt...

Dh. X wird zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die wird ihm bedingt nachgesehen. Auf die 18 Monate folgt dann noch mal eine Probezeit im Ausmaß 1-3 Jahre - siehe da: Wir befinden uns für die nächsten 3 Jahre nur noch auf Bewährung in Freiheit. (§43ff STGB)

Ich glaube jetzt sind alle Missverständnisse geklärt. Aber ich bin gerne für eine weitere "Belehrung" offen, man lernt ja schließlich nie aus.
Ich hatte die Formulierung so verstanden, dass an sich auch auf mehr als zwei Jahre Freiheitsentzug ausgelegte Strafen auch zur Bewährung ausgesetzt werden können - nicht auf die gesamte "Bewährfrist", die so lange dauern kann. Gut, dann haben wir das geklärt (und es ändert ja nichts am grundsätzlichen Argument).
 
AW:

Ich finde es eigentlich nur ein Knaller, dass die GVU die beschlagnamten Beweise auswertet. dies dürfte wirklich nicht sein, da die gvu nunmal die interessen des geschädigten vertritt und man daher keine neutrale beweisauswertung erwarten kann.
Einige Gerichte haben daher die beweise ja schon abgelehnt, aber leider die wenigsten
:rolleyes:
 
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