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News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Wenn man einen Befehl bekommt was gegen ein Gesetz verstößt,hat man eh in beiden Fällen die berühmte A-Karte gezogen.Tut mans,Kriegsgericht. Tut mans nicht, Kriegsgericht wegen Missachtung eines Befehls.
Es macht keinen Unterschied.
Tut mir leid, aber das ist Blödsinn und auch leicht zu recherchieren.
Stichwort: Bürger in Uniform!
Du verwechselst da zwei Sachen. Befehlsverweigerung fällt unter das Militärrecht (oder so), ein Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht unter selbiges. Das Kriegsvölkerrecht steht über dem Militärrecht, also wäre es im Prinzip rechtens so einen Befehl zu verweigern. Das doofe ist nur, dass niemand Kriegsvölkerrecht durchsetzt, aber Militärrecht sehr wohl durchgesetzt wird.
Womit du also sagen willst, dass dt. Soldaten im Kriegseinsatz nichts weiter zu beachten haben als die befehle der Vorgesetzten? Ich melde leise Zweifel an...
Dt. Soldaten sind im Zweifel u.a. an das Grundgesetz gebunden
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Tut mir ebenfalls leid, aber du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen.Glaub nicht alles, was du bei unseren Medien recherchieren kannst.Ich hab es selbst mitgemacht als ich noch im Auslandeinsatz war.Mein Vorgestezter
hat ein Befehl Missachtet, weil er der Meinung war, dass der Befehl schwachsinn ist. Heute gillt er deshalb, als Kameradenschwein.soviel dazu. Ich möchte aber auch nicht, dass jetzt daürber weiter diskutiert wird schweift doch zu sehr vom eigentlichen Thema ab.

Was schade ist, da hätten wir doch ein Fallbeispiel gehabt.
Unter der Aussage "der Befehl war schwachsinn" kann man sich ja vieles vorstellen und nicht alles davon wird auch als Befehlsverweigerung legal sein.
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Wenn man einen Befehl bekommt was gegen ein Gesetz verstößt,hat man eh in beiden Fällen die berühmte A-Karte gezogen.Tut mans,Kriegsgericht. Tut mans nicht, Kriegsgericht wegen Missachtung eines Befehls.
Es macht keinen Unterschied.
Tut mir leid, aber das ist Blödsinn und auch leicht zu recherchieren.
Stichwort: Bürger in Uniform!
Du verwechselst da zwei Sachen. Befehlsverweigerung fällt unter das Militärrecht (oder so), ein Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht unter selbiges. Das Kriegsvölkerrecht steht über dem Militärrecht, also wäre es im Prinzip rechtens so einen Befehl zu verweigern. Das doofe ist nur, dass niemand Kriegsvölkerrecht durchsetzt, aber Militärrecht sehr wohl durchgesetzt wird.
Womit du also sagen willst, dass dt. Soldaten im Kriegseinsatz nichts weiter zu beachten haben als die befehle der Vorgesetzten? Ich melde leise Zweifel an...
Dt. Soldaten sind im Zweifel u.a. an das Grundgesetz gebunden
Ich glaube kaum, dass jeder Befehl von einem Verfassungsrechtler gegengelesen wird oder das die Befehlsverteiler oder Empfänger selber welche sind.
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Tut mir ebenfalls leid, aber du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen.Glaub nicht alles, was du bei unseren Medien recherchieren kannst.Ich hab es selbst mitgemacht als ich noch im Auslandeinsatz war.Mein Vorgestezter
hat ein Befehl Missachtet, weil er der Meinung war, dass der Befehl schwachsinn ist. Heute gillt er deshalb, als Kameradenschwein.soviel dazu. Ich möchte aber auch nicht, dass jetzt daürber weiter diskutiert wird schweift doch zu sehr vom eigentlichen Thema ab.

Was schade ist, da hätten wir doch ein Fallbeispiel gehabt.
Unter der Aussage "der Befehl war schwachsinn" kann man sich ja vieles vorstellen und nicht alles davon wird auch als Befehlsverweigerung legal sein.

Ich wollte eigentlich "nicht" genauer darauf eingehen.Einfach weil,es nicht wirklich zum Thema gehört.Aber dafür gibt es doch genug Beispiele, die hier im Threat genannt wurden.

Achso zum Thema Grundgesetz. Hust hust..... wenn man sich soooooooooooo ans Grundgesetz halten würde,
da man ja gebunden ist, wie du es so schön sagst.Würde die Bundeswehr garnicht im Ausland operieren.
Das ist schon der Bruch unseres Grundgesetzes.
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Ich wollte eigentlich "nicht" genauer darauf eingehen.Einfach weil,es nicht wirklich zum Thema gehört.Aber dafür gibt es doch genug Beispiele, die hier im Threat genannt wurden.

Achso zum Thema Grundgesetz. Hust hust..... wenn man sich soooooooooooo ans Grundgesetz halten würde,
da man ja gebunden ist, wie du es so schön sagst.Würde die Bundeswehr garnicht im Ausland operieren.
Das ist schon der Bruch unseres Grundgesetzes.
Sagst du oder sagt das Karlsruhe? ich staune immer wieder wie schnell hier Verfassungsbrüche konstatiert werden. Verfassungsrechtler, Richter usw brauchen für sowas Monate und sind sich selbst dann oft nicht sicher, aber hier im Forum, da geht das immer äußerst rasant.
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Ich glaube kaum, dass jeder Befehl von einem Verfassungsrechtler gegengelesen wird oder das die Befehlsverteiler oder Empfänger selber welche sind.
Und ich glaube, dass die zeiten der standrechtlichen Erschießungen vorbei sind, somit dürfte im fall des falles ein befehlsverweigerer auch vor gericht gestellt werden und dort, davon darf ich wohl davon ausgehen, würden sich in der tat Juristen mit der Rechtmäßigkeit auseinandersetzen.

Den unmündigen, nur auf Befehl handelnden Soldaten? Genau das sollte ja mit der Wiederbewaffnung in den 50ern abgeschafft werden, aus welchem Grunde kann sich jeder denken.
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Genau aus diesen Grund, wollte ich das nicht weiterspinnen.
1.Wir diskutieren über hier zu einem ganz anderem Thema.Ich wolte die Geschichte mit dem Ausland einfach nur mal anmerken.GG eventuell mal lesen.

2.Ich habe im Prinzip immer noch keine Antwort auf meine Frage.

Also fasse ich nochmal kurz:
Wieso muss ein spiel, wie Cod 4 o. 6 so in Kreuzfeuergenommen werden, wenn es doch etlich mehr spiele gibt dessen Kriegsrecht verstoßen wird.
Es wird nur eine Mission gestritten, weil angeblich Zivilisten gefährdet sind. JEder der das spielt kennt, weiss das keinem Zivilisten was passiert. Naja der eine ist sein Auto los, vieleicht kriegt der ja ein neues.Egal.

So, aber In strategiespielen in dem Ich durch Atom oder andere Waffen komplette städte oder Landstriche verwüsten kann.Wieso wird darüber nicht diskutiert, ob nicht da irgentwelche Völkerechte verletzt werden.

Und es wäre wirklich cool ,mal darüber weiter zu diskutieren mit der Bundeswehr bin ich fertig und habe auch erlich gesagt keine lust mehr, daruaf weiter einzugehen. Ist es ein scheiss Thema wird ma sich eh nicht einig.
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Wie zum Teufel kann etwas völlig virtuelles, quasi der Phantasie seiner Autoren und Programmierer entsprungenen, die Menschenrechte, Völkerrechte, Kriegsrechte oder sonst irgendwas verletzen?
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Zum Teufel mit dem Spiegel, die Zeitschrift schreibt immer nur *****
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Genau aus diesen Grund, wollte ich das nicht weiterspinnen.
1.Wir diskutieren über hier zu einem ganz anderem Thema.Ich wolte die Geschichte mit dem Ausland einfach nur mal anmerken.GG eventuell mal lesen.
Art. 24 Abs. 2 GG
Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

Das Bundesverfassungsgericht hat Auslandseinsätze in Rahmen dieses Art. 24 zugelassen.
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Genau aus diesen Grund, wollte ich das nicht weiterspinnen.
1.Wir diskutieren über hier zu einem ganz anderem Thema.Ich wolte die Geschichte mit dem Ausland einfach nur mal anmerken.GG eventuell mal lesen.
Art. 24 Abs. 2 GG
Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

Das Bundesverfassungsgericht hat Auslandseinsätze in Rahmen dieses Art. 24 zugelassen.
Und wie könnte man besser zum Weltfrieden beitragen, als durch das Abwerfen von Bomben in Menschenmengen?
 
AW: News - Schweizer Studie: Ego-Shooter verstoßen in vielen Fällen gegen das Kriegsrecht

Genau aus diesen Grund, wollte ich das nicht weiterspinnen.
1.Wir diskutieren über hier zu einem ganz anderem Thema.Ich wolte die Geschichte mit dem Ausland einfach nur mal anmerken.GG eventuell mal lesen.
Art. 24 Abs. 2 GG
Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

Das Bundesverfassungsgericht hat Auslandseinsätze in Rahmen dieses Art. 24 zugelassen.
Und wie könnte man besser zum Weltfrieden beitragen, als durch das Abwerfen von Bomben in Menschenmengen?
Damit ist alles gesagt. Wer es bis hierher noch nicht begriffen hat, der hat gar nicht verstanden, um was es in dem Artikel geht.
 
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