AW:
Hab mal versucht mich ein wenig zu informieren (Oberflächlich nur), erstmal mehr zum Thema und dem genannten Shop gibt es hier zu lesen: http://www.golem.de/0911/71350.html
Was das rechtliche steht, gibt es hier mehr zu lesen (mitunter einzelne Urteile) darunter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software
Pro-Urteil:
Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der
Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt
werden kann (Az. I ZR 244/97). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf
vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die
„Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen
Verbreitungsrechts frei ist“. Bereits mit der ersten Veräußerung gäbe der
Berechtigte demnach die „Herrschaft über das Werksexemplar auf“. Das Werkstück
würde damit „für jede Weiterverbreitung frei“. Diese Freigabe liegt laut BGH
nicht nur im Interesse des Verwerters, sondern käme darüber hinaus auch der
Allgemeinheit zugute. In der Urteilsbegründung heißt es weiter: „Könnte der
Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur
Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen
oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in
unerträglicher Weise behindert.“
Soweit ich das verstehe sagt das, dass der Software-Hersteller nach dem ersten Verkauf der Hardware/Software das "Herrschaftsrecht" darüber aufgibt und nichts mehr zu melden hat wer/wie/was weiterverkauft.
Contra-Urteil:
Das OLG München
bestätigte am 3. August 2006 eine einstweilige Verfügung, wonach der
Handel mit gebrauchter Oracle-Software
nicht zulässig ist, wenn diese per Online-Übertragung erworben wurde, d. h. ohne
Original-Datenträger (CD, DVD, Tape, etc.) des Herstellers (Az. 6 U 1818/06).
Während das Gericht die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Handels mit
gebrauchter Software nicht in Frage stellte, folgte es in dem vorliegenden Fall
der Argumentation Oracles. Demnach träte die Erschöpfungswirkung bei online
übertragenen Lizenzen nicht ein, da kein Vervielfältigungsstück in Handel
gebracht worden sei. Diese wortwörtliche Auslegung des Erschöpfungsgrundsatzes
wurde von zahlreichen Urheberrechtsexperten (Prof. Sosnitza, Prof. Hoeren,
Grützmacher) als realitätsfremd kritisiert. Kunden von Oracle, die sich das
Recht am Weiterverkauf ihrer Software sichern wollen, können zudem beim Kauf auf
die Aushändigung eines Original-Datenträgers bestehen bzw. diesen nachträglich
anfordern. Dann ist der Weiterverkauf auch nach dieser Rechtsauffassung legal.
Was die Rechtmäßigkeit der Keys angeht, kann Sie nicht wirklich in
Frage gestellt werden (auf Grund des Systems wie Steam, das Battle.Net
etc. mit Keys umgeht). Keys werden nach einem bestimmten Algorithmus
erzeugt (den ein Keygen nachbilden kann), allerdings sind auch nur Keys
gültig bzw. können bei den Diensten aktiviert werden die vom Hersteller
selbst freigegeben wurden. (Alle Keys die für den Onlinehandel
freigegeben wurden und alle Keys die in einer Spielepackung abgebildet
wurden und KEINE mehr).
Insofern KÖNNEN die Keys nur vom
Hersteller stammen und die Möglichkeit, dass Sie 2x benutzt werden oder
ähnliches gibt es nicht, da Sie neuerdings Accountspezifisch sind und
an diesen gebunden werden.
Rein auf ner Moralischen
Ebene kann ich dem ganzen allerdings nichts abgewinnen, die Versuchen
doch eh nur wieder das Größtmögliche Geld damit zu machen obwohl Sie
selbst die größten Verbrecher sind und Kosten sparen wo es geht solang
es "legal" ist... wenn Kinder in Afrika oder in Indien DVDs manuell
pressen könnten, wären Sie wie Nike die ersten die dabei sind um den
Bruchteil eines Cents pro gepresster DVD zu sparen...
Weiterhin versuchen Sie es (Ähnlich wie die Musikindustrie) zu
verhindern, dass man Software ALLGEMEIN gebraucht weiterverkaufen kann
durch die ganzen Bindungen an spezifischen Accounts oder Neuerdings
"DLC Content" den es nur beim Neukauf eines Produkts einmal gibt
(EA-Bioware mit Dragon Age) und ähnlichem und übersetzen Preise 1:1
zwischen $ und € ohne irgendwelche Skrupel oder erhöhen die
Spielepreise (60€ MW2).
Klar geht es denen dann gegen den
Senkel, dass jemand in Europa das Spiel zu nem Preis aus Asien erwirbt
(obwohl Sie selbst Produktionen, Fabriken, QA, Support usw. zunehmends
dahin verfrachten weils billiger is xD)