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News - Killerspiele: Jugendschutz: Marktkauf nimmt Spiele für Erwachsene aus dem Sortiment

AW:

FlyingDutch am 27.05.2009 17:36 schrieb:
Wenn man die Wahl hat ist das ja sehr schön. Im nördlichen Raum sieht das allerdings schon ein wenig anders aus. Ich wohne hier in einem 50.000 Einwohnerstädtchen und hier hat man eh schon Probleme aktuelle (und auch alte) Spiele zu finden.

Marktkauf hat vielleicht nicht die beste Auswahl, aber immerhin hatten sie noch irgendwas. Somit fällt eine lokale Möglichkeit (von insgesamt vier) weg.

Wie der ein oder andere vielleicht mitbekommen hat, ist Hertie nun auch pleite. (Auch eine von den fünf Spieleeinkaufsmöglichkeiten dieses Kaffs).
Genauso sieht es bei mir aus ;-( Und ich hab hier nur die 2 Möglichkeiten mal selber was direkt aus einem Laden mitzunehmen..

Man hat doch schon mal was günstig mitnehmen können und dabei zwischen den 2 Läden zu vergleichen wer was da hat. Fällt alles weg. Marktkauf hatte gleich nach Winnenden alle Ab 18 CD's/DVD's aus den Verpackungen genommen. Nach dem Kauf musste man zum Kundenschalter und sie sich da abholen, ist vielleicht auch schon zuviel geworden.. :-S

Andere haben vielleicht gut Lachen, aber ich bestimmt nicht mehr, wo einem langsam aber Sicher die Grundlagen davon schwimmen :pissed:

Ich ziehe meinen Gutschein...

http://de.geocities.com/hailight25/empoert.jpg
 
AW:

Hurrican am 27.05.2009 18:06 schrieb:
Spätestens wenn es Umsatzeinbrüche und Kündigungen deshalb hagelt wird das geschrei groß.
wegen nen paar Spiele bricht der Umsatz bei Marktkauf wohl kaum ein, die vertreiben ja die PC-Spiele eher nebenbei (jedenfalls da wo ich wohne)

Und auch bei mir steht keine 100m von Marktkauf entfernt, Mediamarkt :finger:
Hab bei Marktkauf aber auch noch nie Spiele gekauft, weil da das Sortiment kleiner ist als bei sonstigen Mediageschäften und mir da die Wartezeit an den Kassen auf den Sack geht ^^

Also im Prinzip ist mir das egal, aber das Filme ab 18 Jahren drin bleiben finde ich ja dann auch etwas merkwürdig. Wird ja alles auf Computerspiele geschoben, als ob früher noch keine Amok gelaufen sind ;)
Die sollten lieber nen Psychiater in die Schule schicken und mal paar Unterrichtsstunden mit dem einführen, bringt bestimmt mehr :D
 
AW:

Hypertrax99 am 27.05.2009 18:16 schrieb:
Und auch bei mir steht keine 100m von Marktkauf entfernt, Mediamarkt :finger:
Das wird sicher häufiger der Fall sein und auch ein entscheidener Grund die Spiele aus dem Sortiment zu nehmen. Die hat dort eh keiner gekauft.
 
AW:

Wie dämlich ist das den? CSS ist doch zB ab 16, also wird doch das "Killerspiel" schlecht hin verschont!

Wenn dann sollten die es wenigstens konsequent durchziehen und alle "gewaltverherlichenden" ;-) Spiele aus dem Sortiment nehmen.

Aber egal, ich kannte Marktkauf vorher auch nicht, von daher nicht schlimm, gibt viele bessere und sicher auch günstigere Alternativen.
 
AW:

Außerdem werden die kleinen PC und Spiele-Läden sicher nicht auf den Verkauf von den USK 18 Medien verzichten können. Das ganze hat halt nur einen Effekt, dass viele Spielefans nicht mehr in solchen Läden einkaufen werden, wenn sie ihr Angebot im nächsten Media Markt wieder finden...
Mich störts nicht, ich wüsste sowieso nicht, wo ich einen Marktkauf finden würde... ;)
 
AW:

Wieder ein Schritt zur Stärkung des Spiele-Einzelhandels. Wegen mir könnten ruhig alle großen Elektro-Discounter ihre Spieleabteilung dichtmachen.
 
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schattenlord98 am 27.05.2009 18:35 schrieb:
Außerdem werden die kleinen PC und Spiele-Läden sicher nicht auf den Verkauf von den USK 18 Medien verzichten können.


warum sollten sie auch?

es ist doch geradezu ein segen für kleinere läden und fachgeschäfte, wenn die grossen discounter (bei media/ saturn dürften wir aber wohl lange darauf warten) usk18 titel aus den regalen nehmen und deshalb kann ich der sache sogar noch was positives abgewinnen.
 
AW:

Ist das eigentlich nicht verfassungswidrig, dinge die ab 18 sind aus den regalen zu nehmen um jugendliche zu schützen, schliesslich sind diese dinge nicht indiziert und der Grund , also das man jugendliche schützen will und dann halt die dinge *deswegen * rausnimmt ?

ab 18 ist halt ab 18, es ist doch weder verboten noch indiziert.

Jetzt bezogen auf den grund von wegen jugendliche schützen.


Das ist ja fast schon so als würden die Händler auf die Demokratie Kacken

Meiner Meinung nach solte es möglich sein dagegen zu Klagen, bei einem solchen fall, den ich finde das es eine art bevormundung ust ohne gesetzliche grundlage.


:haeh:
 
AW:

@ Hypertrax99 Das mag auf den ersten Blick nicht wirklich viel wirken, hier ein kleines Rechenbeispiel:

24 Spiele sind weg aus dem Sortiment, 1 Spiel sagen wir mal 50 Euro, ca 200 Flilialen.

Also 24x50=1200 Euro x 200 = 240000 Euro bei einem Spiel weniger verkauft/Monat x 12 = 2880000 Mio/Jahr. Und das wenn nur ein Spiel verkauft würde. Nehmen wir das ganze doch mal x10 sind das 28800000 Mio/Jahr

Jetzt sag noch mal das dass nicht auffält. Stellenstreichungen gab es 2006 und die wird es wieder geben.


MfG Hurrican
 
AW:

hmm ich kann mich noch gut an die zeit erinner als ab 18 tietel nur in gesonderten verkaufsräumen ausliegen dorften, deren zugangs türen mti einen "zutritt erst ab 18" gekenzeichnet waren, ansonsten durfte man über solche dinge nicht berichten oder deren namen nennen, weil das als werbung ausgelegt werden konnte
hmm
was ist eigendlich aus diese teil des jugendschutz gewurden?
 
AW:

excitusz am 27.05.2009 18:45 schrieb:
Ist das eigentlich nicht verfassungswidrig, dinge die ab 18 sind aus den regalen zu nehmen um jugendliche zu schützen, schliesslich sind diese dinge nicht indiziert und der Grund , also das man jugendliche schützen will und dann halt die dinge *deswegen * rausnimmt ?

Natürlich ist das verfassungswidrig, immerhin garantiert die Verfassung ja, dass sämtliche für dich interessante Medien bei jedem Händler verfügbar sein müssen.
Wäre ja noch schöner, wenn die sich am Ende selbst aussuchen dürften, was die anbieten und was nicht.


Meiner Meinung nach solte es möglich sein dagegen zu Klagen, bei einem solchen fall, den ich finde das es eine art bevormundung ust ohne gesetzliche grundlage.


:haeh:

Auch wenn sich Worte wie "Klage" und "verfassungswidrig" toll anhören, man sollte sie nicht vollkommen sinnfrei benutzen.
 
AW:

BLACKDIMMU am 27.05.2009 18:52 schrieb:
hmm ich kann mich noch gut an die zeit erinner als ab 18 tietel nur in gesonderten verkaufsräumen ausliegen dorften, deren zugangs türen mti einen "zutritt erst ab 18" gekenzeichnet waren, ansonsten durfte man über solche dinge nicht berichten oder deren namen nennen, weil das als werbung ausgelegt werden konnte
hmm
was ist eigendlich aus diese teil des jugendschutz gewurden?
SOwas nennt man Indizierte Spiele, das is auch heute noch so ^^
Ab 18 durfte und darf heute ganz normal verkauft werden, nur halt indizierte titel in extra ecken die ab 18 sind und ohne werbung.

Es gibts auch noch beschlagnahmte titel, aber die dürfen nicht mehr verkauft werden egal wo und von wem, nur der besitz is legal.
 
AW:

excitusz am 27.05.2009 18:45 schrieb:
Ist das eigentlich nicht verfassungswidrig, dinge die ab 18 sind aus den regalen zu nehmen um jugendliche zu schützen, schliesslich sind diese dinge nicht indiziert und der Grund , also das man jugendliche schützen will und dann halt die dinge *deswegen * rausnimmt ?


verfassungswidrig?
also bitte.
jedes geschäft sollte doch wohl verkaufen können, was es will.
oder willst du den mercedes händler verklagen, weil er keine bmw verkauft? diskriminierung!!!!!
was hat denn da die verfassung mit zu tun?
genau - nix. :-D
 
AW:

Boesor am 27.05.2009 18:54 schrieb:
excitusz am 27.05.2009 18:45 schrieb:
Ist das eigentlich nicht verfassungswidrig, dinge die ab 18 sind aus den regalen zu nehmen um jugendliche zu schützen, schliesslich sind diese dinge nicht indiziert und der Grund , also das man jugendliche schützen will und dann halt die dinge *deswegen * rausnimmt ?

Natürlich ist das verfassungswidrig, immerhin garantiert die Verfassung ja, dass sämtliche für dich interessante Medien bei jedem Händler verfügbar sein müssen.
Wäre ja noch schöner, wenn die sich am Ende selbst aussuchen dürften, was die anbieten und was nicht.


Meiner Meinung nach solte es möglich sein dagegen zu Klagen, bei einem solchen fall, den ich finde das es eine art bevormundung ust ohne gesetzliche grundlage.


:haeh:

Auch wenn sich Worte wie "Klage" und "verfassungswidrig" toll anhören, man sollte sie nicht vollkommen sinnfrei benutzen.

warum sinnfrei, verstehe diese Antwort nicht %-) alles hat einen Sinn, ohne SInn gebe es nur leeren Raum.
 
AW:

Boesor am 27.05.2009 18:54 schrieb:
excitusz am 27.05.2009 18:45 schrieb:
Ist das eigentlich nicht verfassungswidrig, dinge die ab 18 sind aus den regalen zu nehmen um jugendliche zu schützen, schliesslich sind diese dinge nicht indiziert und der Grund , also das man jugendliche schützen will und dann halt die dinge *deswegen * rausnimmt ?

Natürlich ist das verfassungswidrig, immerhin garantiert die Verfassung ja, dass sämtliche für dich interessante Medien bei jedem Händler verfügbar sein müssen.
Wäre ja noch schöner, wenn die sich am Ende selbst aussuchen dürften, was die anbieten und was nicht.


Meiner Meinung nach solte es möglich sein dagegen zu Klagen, bei einem solchen fall, den ich finde das es eine art bevormundung ust ohne gesetzliche grundlage.


:haeh:

Auch wenn sich Worte wie "Klage" und "verfassungswidrig" toll anhören, man sollte sie nicht vollkommen sinnfrei benutzen.
Herrlich, alles quoten ist zwar total übel ( also liebe Kinder, bitte nicht nachmachen! ) aber das ist Boeser wie er leibt und lebt!

Boeser 4 CO!!11 :ugly: :finger:
 
AW:

Bonkic am 27.05.2009 18:57 schrieb:
excitusz am 27.05.2009 18:45 schrieb:
Ist das eigentlich nicht verfassungswidrig, dinge die ab 18 sind aus den regalen zu nehmen um jugendliche zu schützen, schliesslich sind diese dinge nicht indiziert und der Grund , also das man jugendliche schützen will und dann halt die dinge *deswegen * rausnimmt ?


verfassungswidrig?
also bitte.
jedes geschäft sollte doch wohl verkaufen können, was es will.
oder willst du den mercedes händler verklagen, weil er keine bmw verkauft? diskriminierung!!!!!
was hat denn da die verfassung mit zu tun?
genau - nix. :-D
Ej du Blödmann, lese mal was ich meine :finger: Ich rede davon nur, wenn der Händler aussagt, das der Grund warum er das macht, ist, das er jugendliche schützen will.

Wenn er sagt, ich mach damit kein Geld, is ok, aber mir gehts ledeglich nur um den Grund.
 
AW:

excitusz am 27.05.2009 18:59 schrieb:
Wenn er sagt, ich mach damit kein Geld, is ok, aber mir gehts ledeglich nur um den Grund.


dass die begründung lächerlich ist, ändert nix daran, dass jeder das verkaufen kann, was er will (und jetzt komm mir bitte keiner mit irgendwelchen ungesetzlichen ausnahmen :ugly: ).

edit:
boesor hat schon ganz recht.
man sollte nicht bei jedem -mit verlaub- scheiss mit dem grundgesetz wedeln, obs denn passt oder nicht. ;-)
 
AW:

excitusz am 27.05.2009 18:59 schrieb:
Ej du Blödmann, lese mal was ich meine :finger: Ich rede davon nur, wenn der Händler aussagt, das der Grund warum er das macht, ist, das er jugendliche schützen will.

Wenn er sagt, ich mach damit kein Geld, is ok, aber mir gehts ledeglich nur um den Grund.
Erstmal die Wortwahl überdenken, einen Diskussionspartner mit "Blödmann" anreden ist dämlich. Zweitens kann dir der Händler erzählen was er will, z.B. im Himmel ist Jahrmarkt oder eben garnichts sagen.

Jeder Händler kann sein Sortiment selbst bestimmen. Punkt.

Angekommen?
 
AW:

Bonkic am 27.05.2009 19:02 schrieb:
excitusz am 27.05.2009 18:59 schrieb:
Wenn er sagt, ich mach damit kein Geld, is ok, aber mir gehts ledeglich nur um den Grund.


dass die begründung lächerlich ist, ändert nix daran, dass jeder das verkaufen kann, was er will (und jetzt komm mir bitte keiner mit irgendwelchen ungesetzlichen ausnahmen :ugly: ).

Und was Passiert wenn jeder Händler sagt, wir verkaufen keine Deutschen Autos mehr , einfach so weil wir sie hässlich finden %-)


Ich wette das dann die Rechtsanwälte für die nächsten 100 Jahre Arbeit haben. ;-)

Wenn wir davon ausgehen das die Händler nicht von den eigenden Herstellern kommen ^^
 
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