AW:
Boesor am 06.06.2009 18:57 schrieb:
Nunja, kamen dahingehend von dir Argumente?
In Kurzform: Alterskontrollen können vor allem zur Aufklärung dienen. Sie sind einerseits dazu geeignet, zu verhindern das Eltern und Großeltern ihren Sprösslingen irrtümlich ein ab 18 Spiel kaufen.
Und dann verhindern sie natürlich, dass sich die Blagen das Spiel auf eigene Faust kaufen, weil es die Eltern vielleicht verboten haben.
Natürlich ist das kein Allheilmittel, aber besser als nichts und in Kombination mit anderen Maßnahmen sicher hilfreich.
Hast du übrigens meine Bitte um Erklärung der Machtlosigkeit der Verbraucher übersehen?
komm schon, kannste ja seitenweise hier nachlesen
Kurzform:
1. FSK, USK18, JÖSCH, etc oder ähnliche Auflagen haben in der Praxis zwar wichtige Signalfunktion, verhindern aber weder effektiv den Verkauf noch den Besitz bzw. die Benutzung an/von gesetzlich nicht berechtigten Personen (Ausweisfälschung, Freund, Mutti, etc)
Darüberhinaus ist es für die Omi nicht zumutbar zu entscheiden, ob sie das Spiel dem Enkel der danach winselt tatsächlich kaufen darf oder nicht denn:
- Selbst wenn ein Verkäufer was von USK18 etc. faselt, wird die nicht mal begreifen warum oder was das tatsächlich ist, weil sie mit der Materie gar nicht ausreichend bewandert ist. (Wenn sich 18 jährige nicht vorstellen können dass cs vielleicht was mit Gewalt zu tun hat, wie soll sich sich dann jemand ein Bild davon machen der nicht mal weiss wozu ne DVD-Rom ist?)
- Wird eine offensichtlich Erwachsene Person im Markt meist gar nicht darauf angesprochen
- In vielen Großmärkten ist es meist ohnehin ein "aus dem Regal nehmen" und zur überfüllten Kassa marschieren. Und das können ältere Freunde oder Verwandte genausogut wissend oder unwissend tun - es verhindert also letzlich gar nichts...
Und wenn es deine Oma wäre, wärst du bestimmt auch dagegen, dass sie deinetwegen dafür angezeigt werden würde...
- kann und soll es nicht auf dem Rücken der Konsumenten oder Verkäufer ausgetragen werden
Ein ensprechendes Software Verbot direkt an den Hersteller gerichtet ist daher ds einzig wirksame Mittel in solchen oder vermuteten akuten "Problemfällen" um eine Risikoverminderung schnell und effektiv zu erzielen.
2. Grundproblem ist nach wie vor die Verfügbarkeit fragwürdiger Produkte im Handel. Einzig und allein der Hersteller kann für seine eigenen Inhalte zur Verantwortung gezogen werden und muss auch dafür haften.
Nicht die Eltern, und nicht die minderjährigen Kinder.
Ich bin auch was die mp3 Geschichte angeht dafür, dass man diese Industrie-bedingten MP3-Probleme fern von Kindern und Familien, also Konsumenten regelt.(soll aber keine Piraten werbung sein)
Es kann nicht angehen, dass Milliardenschwere Musikkonzerne die größtenteils selbst eine "Popstar-Verheizungs-Maschinerie" betreiben in das eigene Wohnzimmer per Klage geflattert kommen und horrende Summen dafür verlangen, wovon der Sänger selbst eigentlich nie etwas sieht.
Es ist die Industrie, die verdient, also muss sie sich schon selbst um sichere und geeignete Vertriebsmedien kümmern und kann nicht wahllos alle Teenies verklagen.
(Ausserdem erreicht ne MP3 Datei ja niemals den Klang einer gekauften CD, kann somit preislich nicht vergleichbar 1:1 eingeklagt werden und somit eigentlich fragwürdig)
Machtlosigkeit: Du willst dich als einzelner Konsument durchsetzen und was bewegen?
Dann geh beim kommenden verbuggten Release-PC-Spiel mal in einen Großmarkt und sag
du willst aber nicht den vollen Release-Preis für ein Produkt im Beta Status bezahlen (davon kommen ja jetzt wieder einige neue in den Handel
.gif)
) sondern nur die Hälfte was durchaus angemessen ist.
Mal sehen ob du wirklich was bewegen kannst, ob man für dich als Kunde Verständis hat, oder ob man dir den Preis weiterhin aufdiktiert
.gif)