babyamy88 am 11.09.2008 16:26 schrieb:es gibt in deutschland momentan glaube ich nur 1Spiel das nicht nur indieziert, sondern auch verboten ist also kann man sich glaub ich denken was da stand
inzwischen weiß doch jeder 12jährige hier im board nach welchen titel er auf den warez seiten suchen muss. dies andauernd und immer wieder zu wiederholen damit man der gamer gemeinschaft zeigen kann das man voll l33t ist und das spiel kennt ist ziemlich dämlich auch wenn ihr bei der verstümmelung des namens teilweise recht kreativ seit.
Pedersen am 11.09.2008 22:02 schrieb:Eine offizielle Pressemitteilung ist ÖFFENTLICH! Der Name des Spiels darf aber nicht genannt werden, daher ist die ein ganz klarer Rechtsbruch.
Auf deutsch dürfte der Titel wohl "Menschenjagd" bedeuten. Afaik ist dieser Titel nicht nur in Deutschland verbotenPC-FREAK345 am 11.09.2008 13:27 schrieb:Was für ein Spiel? Will ich kaufen wenns so blutrünstig ist!

Bonkic am 11.09.2008 22:09 schrieb:Pedersen am 11.09.2008 22:02 schrieb:Eine offizielle Pressemitteilung ist ÖFFENTLICH! Der Name des Spiels darf aber nicht genannt werden, daher ist die ein ganz klarer Rechtsbruch.
nenn` mir mal die norm, die die nennung eines nach § 131 stgb beschlagnahmten spieles verbietet. :-o
Pedersen am 11.09.2008 22:02 schrieb:@PC Games: Sie haben eine Pressemitteilung erhalten in der ein verbotenes Spiel genannt ist. Es wäre meiner juristischen Ansicht nach nützlich Anzeige zu erstatten gegen den Verband bzw. wenigstens die Polizei oder die BpjM zu informieren, die sich dann noch einmal mit dem betreff. Verband auseinandersetzen können.
Eine offizielle Pressemitteilung ist ÖFFENTLICH! Der Name des Spiels darf aber nicht genannt werden, daher ist die ein ganz klarer Rechtsbruch.
Dem Sachverhalt muss dringenst nachgegangen werden. Dieses Thema war das Letzte, was wir im vergangenen 7. Semester an der Uni behandelt haben, wobei sich einige PC Spieler unter uns eben mit indizierten/verbotenen Games auseinandergesetzt haben.
Zubunapy am 11.09.2008 23:30 schrieb:Bonkic am 11.09.2008 22:09 schrieb:Pedersen am 11.09.2008 22:02 schrieb:Eine offizielle Pressemitteilung ist ÖFFENTLICH! Der Name des Spiels darf aber nicht genannt werden, daher ist die ein ganz klarer Rechtsbruch.
nenn` mir mal die norm, die die nennung eines nach § 131 stgb beschlagnahmten spieles verbietet. :-o
Wenn es nicht verboten ist, wieso stand bei PCG dann [in Deutschland verbotenes Spiel] und nicht der Name des Spieles? Könnte es sein, dass man solch öffentliche Betitelung als Werbung auffassen könnte? Und verbotene Spiele zu bewerben dürfte kaum erlaubt sein. Das darf man ja schon bei indiziierten Medien nicht.
Weil es Computec-Richtlinie ist indizierte Medien in keinster Weise abzufeiern.Zubunapy am 11.09.2008 23:30 schrieb:Wenn es nicht verboten ist, wieso stand bei PCG dann [in Deutschland verbotenes Spiel] und nicht der Name des Spieles?
Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Also Hackenkreuze darf man ja nicht Tragen (z.B. als Sticker) und da ist es völlig egal, ob die durchgestrichen sind - wie bei einem Verbotsschild (roter Kreis mit schrägem Strich) - oder ob es in die Mülltonne geworfen wird (kennt man ja auch von Abfall).Boesor am 11.09.2008 23:35 schrieb:das ist wohl das problem, allerdings würde ja wohl wirklich niemand auf die Idee kommen, die Nennung eines verboteten Spieles im Kontext der Presseerklärung wäre eine Werbung.
"Hakenkreuz" - ohne "C". "Hacken" tut man nur Holz und Computer.Mo1270 am 12.09.2008 11:08 schrieb:Also Hackenkreuze darf man ja nicht Tragen (z.B. als Sticker) und da ist es völlig egal, ob die durchgestrichen sind - wie bei einem Verbotsschild (roter Kreis mit schrägem Strich) - oder ob es in die Mülltonne geworfen wird (kennt man ja auch von Abfall).
Da kommt ja auch keiner auf die Idee, dass derjenige für Rechts steht bzw. für Nazionalsozialismus, trotzdem bekommt man dafür eine Strafe.
Mo1270 am 12.09.2008 11:08 schrieb:Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Also Hackenkreuze darf man ja nicht Tragen (z.B. als Sticker) und da ist es völlig egal, ob die durchgestrichen sind - wie bei einem Verbotsschild (roter Kreis mit schrägem Strich) - oder ob es in die Mülltonne geworfen wird (kennt man ja auch von Abfall).Boesor am 11.09.2008 23:35 schrieb:das ist wohl das problem, allerdings würde ja wohl wirklich niemand auf die Idee kommen, die Nennung eines verboteten Spieles im Kontext der Presseerklärung wäre eine Werbung.
Da kommt ja auch keiner auf die Idee, dass derjenige für Rechts steht bzw. für Nazionalsozialismus, trotzdem bekommt man dafür eine Strafe.
Ach, sind die doch tatsächlich zur Vernunft gekommen - wurde auch ZeitBoesor am 12.09.2008 14:02 schrieb:Ich nehme mal an du spielst auf das urteil seinerzeit im Ländle an, da kann ich dich aber beruhigen, soweit ich weiß ist folgendes das letzte Urteil dazu gewesen:
"Antifaschisten dürfen verfremdete Nazi-Symbole verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden"
http://www.zeit.de/online/2007/12/BGH-Urteil-Hakenkreuz?page=all
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Boesor am 11.09.2008 23:35 schrieb:das ist wohl das problem, allerdings würde ja wohl wirklich niemand auf die Idee kommen, die Nennung eines verboteten Spieles im Kontext der Presseerklärung wäre eine Werbung.
Postal & Postal 2 sind nur indiziert.Zubunapy am 12.09.2008 18:54 schrieb:Ich kenne n paar Menschen, die ich nicht näher betiteln werde, die sich Postal nur geholt haben, weil es beschlagnahmt ist. Hätten sie von der Beschlagnahmung nichts erfahren, dann hätten sie es auch nie gekauft.
Worrel am 11.09.2008 15:23 schrieb:Fear weiß ich nicht
Worrel am 11.09.2008 15:23 schrieb:Wirklich verboten sind nur wenige nennenswerte Titel, aus den letzten Jahren fallen mir da auch nur die schon genannten Spiele "Kingpin" und "Manhunt" ein.
).