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News - Killerspiele: Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

AW:

Zubunapy am 11.09.2008 23:30 schrieb:
Bonkic am 11.09.2008 22:09 schrieb:
Pedersen am 11.09.2008 22:02 schrieb:
Eine offizielle Pressemitteilung ist ÖFFENTLICH! Der Name des Spiels darf aber nicht genannt werden, daher ist die ein ganz klarer Rechtsbruch.


nenn` mir mal die norm, die die nennung eines nach § 131 stgb beschlagnahmten spieles verbietet. :-o

Wenn es nicht verboten ist, wieso stand bei PCG dann [in Deutschland verbotenes Spiel] und nicht der Name des Spieles? Könnte es sein, dass man solch öffentliche Betitelung als Werbung auffassen könnte? Und verbotene Spiele zu bewerben dürfte kaum erlaubt sein. Das darf man ja schon bei indiziierten Medien nicht.


weil die pcgames (und andere), verständlicherweise freilich, bei diesem thema -für meine begriffe (aber ich hab` ja auch leicht reden)- eine wenig übervorsichtig ist.

vermutlich würde kein dt. gericht die bloße nennung eines indizierten oder gar beschlagnahmten titels (zumindest die nach § 131 stgb) "bestrafen", schon gar nicht in diesem kontext.
völlig problemlos wäre die nennung wohl auf der website, da ja eine schwärzung/ veränderung quasi just-in-time, bei beanstandung, stattfinden könnte.

kann natürlich auch sein, dass es bei computec generelle politk ist, derartige titel nicht zu nennen, um nicht noch besonderes interesse bei der kundschaft zu wecken.
 
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