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News - Killerspiele: Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

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es gibt in deutschland momentan glaube ich nur 1Spiel das nicht nur indieziert, sondern auch verboten ist also kann man sich glaub ich denken was da stand
 
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babyamy88 am 11.09.2008 16:26 schrieb:
es gibt in deutschland momentan glaube ich nur 1Spiel das nicht nur indieziert, sondern auch verboten ist also kann man sich glaub ich denken was da stand


da gibts schon ein paar. ;-)
wirklich viele sinds aber nicht, das stimmt.
 
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mein gott jaaaa :-D inzwischen weiß doch jeder 12jährige hier im board nach welchen titel er auf den warez seiten suchen muss. dies andauernd und immer wieder zu wiederholen damit man der gamer gemeinschaft zeigen kann das man voll l33t ist und das spiel kennt ist ziemlich dämlich auch wenn ihr bei der verstümmelung des namens teilweise recht kreativ seit.

sowohl die pressemitteilung als auch dieser thread sind super werbung für das spiel, würde mich nicht wundern wenn sich jetzt ein diverse kiddies auf die suche im netz machen damit sie diesen "mystisch anmunten, streng geheimen" titel mal selbst beguachten können damit sie bei der nächsten diksussion um gewaltspiele auch mal den macker raushängen lassen können in dem sie damit angeben das spiel zu kennen :ugly:
 
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@PC Games: Sie haben eine Pressemitteilung erhalten in der ein verbotenes Spiel genannt ist. Es wäre meiner juristischen Ansicht nach nützlich Anzeige zu erstatten gegen den Verband bzw. wenigstens die Polizei oder die BpjM zu informieren, die sich dann noch einmal mit dem betreff. Verband auseinandersetzen können.

Eine offizielle Pressemitteilung ist ÖFFENTLICH! Der Name des Spiels darf aber nicht genannt werden, daher ist die ein ganz klarer Rechtsbruch.

Dem Sachverhalt muss dringenst nachgegangen werden. Dieses Thema war das Letzte, was wir im vergangenen 7. Semester an der Uni behandelt haben, wobei sich einige PC Spieler unter uns eben mit indizierten/verbotenen Games auseinandergesetzt haben.
 
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Pedersen am 11.09.2008 22:02 schrieb:
Eine offizielle Pressemitteilung ist ÖFFENTLICH! Der Name des Spiels darf aber nicht genannt werden, daher ist die ein ganz klarer Rechtsbruch.


nenn` mir mal die norm, die die nennung eines nach § 131 stgb beschlagnahmten spieles verbietet. :-o
 
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Wer "das Spiel" gepspielt hat, der weiss: Es ist richtig langweilig und einfach nur dumm.
 
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Lieder führte diese Diskussion aus meiner Sicht in die falsche Richtung. Vorweg: Ich bin leidenschaftlicher Ego-Shooter/Killerspiele Spieler. Wir wollen, dass unser Hobby als solches von Leuten anerkannt wird, die mit dem relativ neuen Medium nichts anfangen können. Unsere Politiker sind damit beaufragt, unsere Meinung zu vertreten. Offensichtlich verfügen Sie bei diesem Thema nicht über die notwendigen Fakten, die sie bräuchten, um dies effektiv zu tun. Wessen Fehler dies auch sein mag - emotional reagieren und ausschließlich Kritik zu üben hilft uns nicht weiter. Somit bin ich einverstanden, seinen Unmut wie von der PC Games gefördert, einfach per Wahlentscheid zu vermitteln. Das ändert aber nichts am offensichtlich mangelnden Sachverstand unserer Volksvertreter. Stattdessen schlage ich vor: Emotionen weg zu lassen- Unterstützung bieten. Und hier fühle ich mich von PC Games durch die aktuelle Aktion falsch vertreten. Wir sollten mehr Fakten liefern - eben nicht "sind die blöd - WOW ist kein Killerspiel". Sondern eher Statistiken liefern, die zeigen, dass die Mehrheit der Computerspieler eine abgeschlossen Ausbildung haben oder sogar Akademiker sind, dass eine Vielzahl von Spieler Familie haben, oft sogar Kinder unjd in einem sozial gesunden Umfeld leben, dass man differenzieren muss zwischen den sog. "Killerspielen" und Ego-Shootern. Ich bin überzeugt, dass in den Köpfen unser Volksvertreter immer noch die Geschichte von GTA herumspukt, wo angeblich der Hauptsinn darin bestünde, Omas und Kinder möglichst grausam zu töten. Lasst uns vermeiden, die Politiker emotional und sarkastisch zu diffamieren. Wer auf diese Art kritisiert wird, reagiert automatisch ablehend uns gegenüber. Stattdessen sollten wir zusammenarbeiten und durch Aufklärung mehr Transparenz schaffen - wie viele das von uns bereits bei den Arbeitskollegen machen, um das Hobby zu erklären. DAS wird helfen.
 
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PC-FREAK345 am 11.09.2008 13:27 schrieb:
Was für ein Spiel? Will ich kaufen wenns so blutrünstig ist!
Auf deutsch dürfte der Titel wohl "Menschenjagd" bedeuten. Afaik ist dieser Titel nicht nur in Deutschland verboten ;-)
 
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Bonkic am 11.09.2008 22:09 schrieb:
Pedersen am 11.09.2008 22:02 schrieb:
Eine offizielle Pressemitteilung ist ÖFFENTLICH! Der Name des Spiels darf aber nicht genannt werden, daher ist die ein ganz klarer Rechtsbruch.


nenn` mir mal die norm, die die nennung eines nach § 131 stgb beschlagnahmten spieles verbietet. :-o

Wenn es nicht verboten ist, wieso stand bei PCG dann [in Deutschland verbotenes Spiel] und nicht der Name des Spieles? Könnte es sein, dass man solch öffentliche Betitelung als Werbung auffassen könnte? Und verbotene Spiele zu bewerben dürfte kaum erlaubt sein. Das darf man ja schon bei indiziierten Medien nicht.
 
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Pedersen am 11.09.2008 22:02 schrieb:
@PC Games: Sie haben eine Pressemitteilung erhalten in der ein verbotenes Spiel genannt ist. Es wäre meiner juristischen Ansicht nach nützlich Anzeige zu erstatten gegen den Verband bzw. wenigstens die Polizei oder die BpjM zu informieren, die sich dann noch einmal mit dem betreff. Verband auseinandersetzen können.

Eine offizielle Pressemitteilung ist ÖFFENTLICH! Der Name des Spiels darf aber nicht genannt werden, daher ist die ein ganz klarer Rechtsbruch.

Dem Sachverhalt muss dringenst nachgegangen werden. Dieses Thema war das Letzte, was wir im vergangenen 7. Semester an der Uni behandelt haben, wobei sich einige PC Spieler unter uns eben mit indizierten/verbotenen Games auseinandergesetzt haben.

Hmmm, ich nehme mal an du wurdest in der Schule oft als "petze" bezeichnest und hast gerne mal in der Pfütze gebadet, wenn auch unfreiwilllig?
Falls nicht, Glück gehabt (obwohl ich sowas eh keinem wünsche, also Glück schon, aber kein Schlammbad).

Aber dein Beitrag ist doch wohl das bescheuerteste was ich hier seit langem lesen durfte.
Aber wie wäre es, erstatte du doch Anzeige
 
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Zubunapy am 11.09.2008 23:30 schrieb:
Bonkic am 11.09.2008 22:09 schrieb:
Pedersen am 11.09.2008 22:02 schrieb:
Eine offizielle Pressemitteilung ist ÖFFENTLICH! Der Name des Spiels darf aber nicht genannt werden, daher ist die ein ganz klarer Rechtsbruch.


nenn` mir mal die norm, die die nennung eines nach § 131 stgb beschlagnahmten spieles verbietet. :-o

Wenn es nicht verboten ist, wieso stand bei PCG dann [in Deutschland verbotenes Spiel] und nicht der Name des Spieles? Könnte es sein, dass man solch öffentliche Betitelung als Werbung auffassen könnte? Und verbotene Spiele zu bewerben dürfte kaum erlaubt sein. Das darf man ja schon bei indiziierten Medien nicht.

das ist wohl das problem, allerdings würde ja wohl wirklich niemand auf die Idee kommen, die Nennung eines verboteten Spieles im Kontext der Presseerklärung wäre eine Werbung.

Dann ist ja auch ne Doku von Knopp als Nazipropaganda einzustufen
 
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Zubunapy am 11.09.2008 23:30 schrieb:
Wenn es nicht verboten ist, wieso stand bei PCG dann [in Deutschland verbotenes Spiel] und nicht der Name des Spieles?
Weil es Computec-Richtlinie ist indizierte Medien in keinster Weise abzufeiern.

Ob die bloße Nennung eines Spiels, und hier als "bekanntes Beispiel für besondere Brutalität", schon als Werbung angesehen werden darf, ist meines Wissens nach noch nicht wirklich geklärt.
 
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Boesor am 11.09.2008 23:35 schrieb:
das ist wohl das problem, allerdings würde ja wohl wirklich niemand auf die Idee kommen, die Nennung eines verboteten Spieles im Kontext der Presseerklärung wäre eine Werbung.
Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Also Hackenkreuze darf man ja nicht Tragen (z.B. als Sticker) und da ist es völlig egal, ob die durchgestrichen sind - wie bei einem Verbotsschild (roter Kreis mit schrägem Strich) - oder ob es in die Mülltonne geworfen wird (kennt man ja auch von Abfall).
Da kommt ja auch keiner auf die Idee, dass derjenige für Rechts steht bzw. für Nazionalsozialismus, trotzdem bekommt man dafür eine Strafe.
 
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Mo1270 am 12.09.2008 11:08 schrieb:
Also Hackenkreuze darf man ja nicht Tragen (z.B. als Sticker) und da ist es völlig egal, ob die durchgestrichen sind - wie bei einem Verbotsschild (roter Kreis mit schrägem Strich) - oder ob es in die Mülltonne geworfen wird (kennt man ja auch von Abfall).
Da kommt ja auch keiner auf die Idee, dass derjenige für Rechts steht bzw. für Nazionalsozialismus, trotzdem bekommt man dafür eine Strafe.
"Hakenkreuz" - ohne "C". "Hacken" tut man nur Holz und Computer.

http://en.wikipedia.org/favicon.ico sagt: "Die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist mit allen nationalsozialistischen und verfassungswidrigen Organisationen in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. Erlaubt ist eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Absatz 3 StGB, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“.
 
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Mo1270 am 12.09.2008 11:08 schrieb:
Boesor am 11.09.2008 23:35 schrieb:
das ist wohl das problem, allerdings würde ja wohl wirklich niemand auf die Idee kommen, die Nennung eines verboteten Spieles im Kontext der Presseerklärung wäre eine Werbung.
Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Also Hackenkreuze darf man ja nicht Tragen (z.B. als Sticker) und da ist es völlig egal, ob die durchgestrichen sind - wie bei einem Verbotsschild (roter Kreis mit schrägem Strich) - oder ob es in die Mülltonne geworfen wird (kennt man ja auch von Abfall).
Da kommt ja auch keiner auf die Idee, dass derjenige für Rechts steht bzw. für Nazionalsozialismus, trotzdem bekommt man dafür eine Strafe.

Ich nehme mal an du spielst auf das urteil seinerzeit im Ländle an, da kann ich dich aber beruhigen, soweit ich weiß ist folgendes das letzte Urteil dazu gewesen:

"Antifaschisten dürfen verfremdete Nazi-Symbole verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden"

http://www.zeit.de/online/2007/12/BGH-Urteil-Hakenkreuz?page=all
 
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Boesor am 12.09.2008 14:02 schrieb:
Ich nehme mal an du spielst auf das urteil seinerzeit im Ländle an, da kann ich dich aber beruhigen, soweit ich weiß ist folgendes das letzte Urteil dazu gewesen:

"Antifaschisten dürfen verfremdete Nazi-Symbole verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden"

http://www.zeit.de/online/2007/12/BGH-Urteil-Hakenkreuz?page=all
Ach, sind die doch tatsächlich zur Vernunft gekommen - wurde auch Zeit :)
 
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Boesor am 11.09.2008 23:35 schrieb:
das ist wohl das problem, allerdings würde ja wohl wirklich niemand auf die Idee kommen, die Nennung eines verboteten Spieles im Kontext der Presseerklärung wäre eine Werbung.

So, wie Menschenjagd immer beschrieben wird, so detailiert und exakt, könnte man die Nennung durchaus als Schleichwerbung interpretieren. Ich finde es jedenfalls gut, wenn entsprechende Games gar nicht erst benannt werden. Wenn sie eh verboten sind, muss keiner auf den Gedanken gebracht werden, dass er dieses verbotene Spiel doch mal haben will.
Ich kenne n paar Menschen, die ich nicht näher betiteln werde, die sich Postal nur geholt haben, weil es beschlagnahmt ist. Hätten sie von der Beschlagnahmung nichts erfahren, dann hätten sie es auch nie gekauft.
 
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Zubunapy am 12.09.2008 18:54 schrieb:
Ich kenne n paar Menschen, die ich nicht näher betiteln werde, die sich Postal nur geholt haben, weil es beschlagnahmt ist. Hätten sie von der Beschlagnahmung nichts erfahren, dann hätten sie es auch nie gekauft.
Postal & Postal 2 sind nur indiziert.
 
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Worrel am 11.09.2008 15:23 schrieb:
Fear weiß ich nicht

Fear ist in Deutschland Cut, die Uncut Version steht auf dem Index.

Worrel am 11.09.2008 15:23 schrieb:
Wirklich verboten sind nur wenige nennenswerte Titel, aus den letzten Jahren fallen mir da auch nur die schon genannten Spiele "Kingpin" und "Manhunt" ein.

Hat in den letzten Monaten auch noch "Dead Rising" (Xbox 360) und "Condemned" erwischt. Beim Condemned Nachfolger ists wahrscheinlich nur noch eine Frage der Zeit (wobei das dauern kann, wie man an der späten Beschlagnahmung von Condemned sieht ;)).
 
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