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News - Killerspiele: Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

AW:

Selten so ein Quatsch gelesen, als ob jemand was gegen die spiele machen kann, ich sage nur Welcome im WorldWideWeb, ist wie Drogen die sind auch verboten und jeder bekommt sie oder hat sie, wer will ;-)

Naja sie meinen bestümmt Wolfenstein 3D oder so lol, das is doch nen witz


PS: Coole Liste, hab ca die habe liste an games hier liegen "orginal" komme ich nun ins gefängniss ? ;-)
 
AW:

Mo1270 am 11.09.2008 14:09 schrieb:
Vidaro am 11.09.2008 13:45 schrieb:
Also der import von beschlagnahmten titel ist nicht(!!) strafbar!
denn im gesetz steht das der kauf es nicht ist aber der verkauf also der der euch das spiel schickt würde sich strafbar machen!

auch der privatbesitz ist verboten nicht solang man es alleine(!) und keinem zugänglich macht, auch nicht leut über 18 jahren!
Ja, solche Spitzfindigkeiten haben unsere Gesetze. Bei Drogen ist es ähnlich. Der Handel und Besitz (ok, hier ist es zusätzlich der Besitz) ist verboten, der Konsum nicht - blos wie kann man etwas konsumieren, was man nicht in irgend einer Form besessen hat :-D
Naja das ist wie mit den Pilzen im Wald. Eigentlich gehören sie niemandem, sammeln und verkochen darf man Sie trotzdem. ^^
 
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Eine Gruppe "Experten" hat keine, bzw. geringe, Ahnung wovon Sie spricht. Im Westen nichts Neues.
 
AW:

Ne ne ne die labern wieder :D das verbot bringen sie eh nicht! Aber warum nennen sie ein in deutschland verbotenens spiel wenn es doch verboten ist?? also wenn ihr mich fragt schaffen die es nie!! :finger2:
 
AW:

Occulator am 11.09.2008 14:08 schrieb:
OMG, FarCry, FEAR Half Life etc. sind bei euch VERBOTEN??? Dass diese Spiele nicht in Kinderhände gehören ist klar, aber dass man diese Spiele Erwachsenen in der Originalfassung unzugänglich macht finde ich lächerlich! Speziell im Fall Half Life, was in der Computerspielgeschichte meiner Meinung nach schon eher als Kunstwerk betrachtet werden sollte und nicht als "sogar für Erwachsene ungeeignetes Machwerk".

Nicht dass mir die spielerische Freiheit Gegner mit der Bolzenarbrust an die Wand tackern zu können fehlen würde, aber es ist doch offensichtlich, dass es der falsche Weg ist Firmen dazu zu zwingen Spiele solange zu entschärfen bis man sie auch an Kinder verkaufen darf.

Lächerlich eure "Politiker" und "Experten" ... arme deutsche Spielergemeinschaft

Nur kurz der Hinweis: Half Life 1 ist nicht verboten. Das steht "nur" auf dem Index in der Liste A, d.h. es darf keine Werbung mehr dafür gemacht werden und es darf nicht offen im Laden rumstehen. Unter der Ladentheke darf es aber verkauft werden. (...und dann gibt's ja noch die verstümmelte deutsche Version...)
Bei Far Cry und FEAR verhält es sich ähnlich: englische Versionen auf dem Index, deutsche Versionen gibt es offen im Laden, wobei die Umarbeitung lang nicht so drastisch ausgefallen ist, wie bei Half Life 1. Bei Far Cry wurden z.B. die "bewegbaren" Leichen entfernt.

Manhunt wiederum ist nicht nur auf Liste B, also mit weitgehenden Verbreitungsverbot gemäß StGB belegt, sondern auch beschlagnahmt, d.h. es darf nicht mehr verkauft werden. Auf keinem Weg. Dass der Besitz eines Beschlagnahmten Spiels verboten ist, wäre mir neu.
 
AW:

German_Ripper am 11.09.2008 13:43 schrieb:
Hier gibt es eine Liste mit allen derzeit indizierten Spielen.

http://internetcafe-software.de/indexliste.html

Aber eine Information, das der Besitz strafbar sein sollte konnte ich nicht finden.
Ich seh schon, einige steigen auf diese Liste ein, aber diese Spiele sind "nur " indiziert. Das besagte Spiel ist zusätzlich beschlagnahmt und unterliegt damit den Bestimmungen, die Vidaro und ColeSear genannt haben.
 
AW:

Occulator am 11.09.2008 14:08 schrieb:
OMG, FarCry, FEAR Half Life etc. sind bei euch VERBOTEN???
nicht verboten, nicht mal indiziert.
Far Cry und Half Life 1 sind geschnitten (Far cry kein ragdoll, Half Life 1 Roboter statt Marines :B ), Fear weiß ich nicht

Wirklich verboten sind nur wenige nennenswerte Titel, aus den letzten Jahren fallen mir da auch nur die schon genannten Spiele "Kingpin" und "Manhunt" ein.
 
AW: News - Killerspiele: Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

System am 11.09.2008 13:23 schrieb:
Ist es korrekt, ein in Deutschland verbotenes Spiel in einer offiziellen Pressemitteilung zu nennen?

was sollte dagegen sprechen?
die blosse nennung wird meines wissens nach nirgends unter strafe gestellt.
 
AW:

Beetlejuice666 am 11.09.2008 13:27 schrieb:
Ma ernsthaft, welches spiel ist denn "Verboten"? Also das blosse besitzen schon eine Straftat ?


der besitz von, nach § 131 stgb beschlagnahmten, titeln ist keine straftat.
 
AW:

Krampfkeks am 11.09.2008 15:35 schrieb:
Gears of War ist verboten zu besitzen?
Nein, nur indiziert.

dh: man darf keine Werbung dafür machen und es afaik als Privatmensch auch nicht verkaufen(?), im Handel darf man es aber kaufen, auch wenn es dort nicht offen rumstehen, sondern nur auf Nachfrage ausgehändigt werden darf.
 
AW:

Occulator am 11.09.2008 14:11 schrieb:
Mo1270 am 11.09.2008 14:09 schrieb:
Vidaro am 11.09.2008 13:45 schrieb:
Also der import von beschlagnahmten titel ist nicht(!!) strafbar!
denn im gesetz steht das der kauf es nicht ist aber der verkauf also der der euch das spiel schickt würde sich strafbar machen!

auch der privatbesitz ist verboten nicht solang man es alleine(!) und keinem zugänglich macht, auch nicht leut über 18 jahren!
Ja, solche Spitzfindigkeiten haben unsere Gesetze. Bei Drogen ist es ähnlich. Der Handel und Besitz (ok, hier ist es zusätzlich der Besitz) ist verboten, der Konsum nicht - blos wie kann man etwas konsumieren, was man nicht in irgend einer Form besessen hat :-D
Naja das ist wie mit den Pilzen im Wald. Eigentlich gehören sie niemandem, sammeln und verkochen darf man Sie trotzdem. ^^


Falsch. Sie gehören den Besitzer des Waldes!
 
AW: News - Killerspiele: Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

Bonkic am 11.09.2008 15:27 schrieb:
System am 11.09.2008 13:23 schrieb:
Ist es korrekt, ein in Deutschland verbotenes Spiel in einer offiziellen Pressemitteilung zu nennen?

was sollte dagegen sprechen?
die blosse nennung wird meines wissens nach nirgends unter strafe gestellt.

Stimme ich dir zu. Allerdings zeugt es nicht von wirklich viel Sachverstand, in einer Debatte um Verbote ein bereits verbotenes Spiel als Argument für weitere Verbote zu nutzen.

Vermutlich haben die einfach von ihren Kollegen von der CSU (müssen Kollegen sein, sonst würden sie nicht so stumpf deren Parolen nachplappern) die berüchtigte "schwarze Liste" mit den bösen, bösen Spielen angefordert und sich da das bekannteste und das am bösesten klingende Spiel herausgenommen und in die neue Pressemitteilung gesteckt.
:rolleyes:
 
AW: News - Killerspiele: Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

da stand 100 pro MANHUNT! ist wie gta nur dass man die ganze zeit menschen töten muss lol
 
AW: News - Killerspiele: Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

Spruso am 11.09.2008 15:47 schrieb:
Stimme ich dir zu. Allerdings zeugt es nicht von wirklich viel Sachverstand, in einer Debatte um Verbote ein bereits verbotenes Spiel als Argument für weitere Verbote zu nutzen.

klar, aber darum gings ja nicht.

ansonsten stimmt das.
eine schärferes vorgehen gegen killerspiele als die beschlagnahmung kann es in deutschland gar nicht geben, egal wie oft das gesetz verschärft werden würde.

der lehrerverband hat damit eigentlich, wenn auch unbewusst, ein gutes argument gegen weitergehende verbotsvorschriften gebracht.

so was nennt man wohl eigentor. ;-)
 
AW: News - Killerspiele: Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

Bonkic am 11.09.2008 15:52 schrieb:
so was nennt man wohl eigentor. ;-)

Genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen ;-) :-D
 
AW:

Worrel am 11.09.2008 15:38 schrieb:
Krampfkeks am 11.09.2008 15:35 schrieb:
Gears of War ist verboten zu besitzen?
Nein, nur indiziert.

dh: man darf keine Werbung dafür machen und es afaik als Privatmensch auch nicht verkaufen(?), im Handel darf man es aber kaufen, auch wenn es dort nicht offen rumstehen, sondern nur auf Nachfrage ausgehändigt werden darf.
Der Private Verkauf ist nicht verboten, unterliegt aber den gleichen Richtlinien wie für Gewerbliche Händler. Diese hast du ja bereits genannt.
 
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