AW: News - Jugendschutz: Verschärfung des Jugendschutzes: Bundesrat billigt Erweiterung von Indizierungskriterien
Bonkic am 13.06.2008 12:58 schrieb:
DaStash am 13.06.2008 12:48 schrieb:
Ich habe da mal eine Frage.
In wie weit steht eigentlich, diesbezüglich, das europäische Recht über dem nationalem Recht? Wäre es nicht möglich diese Bundesratsentscheidung, rein hypotetisch, anzufechten? Wie groß wären da wohl die Erfolgschancen?
MfG
inwieweit eu-recht überhaupt "über" deutschem recht steht, will ich mich jetzt nicht auslassen und tut auch hier nichts zu sache, da die eu keine kompetenz in sachen jugendschutz besitzt.
grundsätzlich kann
jeder beschwerde beim bundesverfassungsgericht einreichen, wenn ihm bspw ein gesetz nicht passt.
viel erfolg!
In bezug auf Jugenschutz nicht, aber wenn eine überzogene Jugenschutzpraxis in Deutschland ein gewisses Maß übersteigt könnte die Geschichte aus der Perspektive von "Freiheit des Waren und Dienstleistungsverkehrs" Interessant werden. Und da liegen die Kompetenzen allein bei der EU...
Soll sie nur weitermachen eure Bundesregierung... Irgendwann wird der EU das Theater zu Bunt werden und sie werden mit der Begründung, dass die Freiheit des Warenverkehrs über Gebühr eingeschränkt wird Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren anhängen...
MFG Florian
PS: @ Redaktion und Sternis: Findet ihr nicht, dass eure Reaktion auf auf alles was auch nur ansatzweise mit Urheberrechtsverletzung zu tun hat ein ganz klein wenig überzogen ist???
Er hat ja eigentlich nur darauf hingewiesen, dass eine verschärfung des Jugendschutzes mit sicherheit dazu führen wird, dass sich mehr Menschen das Theater das notwendig ist um ein Indiziertes Spiel legal zu beschaffen nicht mehr antun werden und sich folgedessen auf andere Arten der Beschaffung verlegen werden.
Der Hinweis das er dann entweder im Ausland bestellen oder eben in die Illegalität gehen würde ist ja kein Verbrechen! Die Spiele im Ausland zu bestellen erst recht nicht.
Für mich ist sein Post eher ein etwas plump geratener Hinweis auf die Zahnlosigkeit des Systems im Zeitalter weltweiten Waren und Infomationsverkehrs.
Das ist ja keine "Werbung" für Warez-Seiten und dergleichen....
Und dass ihr "Rechtfertigung" als Grund für eine Verwarnung betrachtet finde ich auch etwas extrem. Ich verweise in dem Zusammenhang einmal auf die Ich habe Abgetrieben - Aktion von Alice Schwarzer im Stern... Ich habe downgeloaded weil... ist meiner Meinung nach durchaus nicht Verbotswürdig.
Man kann dazu stellung nehmen und auch der hinweis darauf dass er da eigentlich diebstahl gesteht ist erlaubt und gerechtfertigt, aber ihn gleich auszuschließen...
In dem Zusammenhang erwähne ich einmal dass ich eine Sammlung von Etwa 250 Spielen habe, von denen sicher 100 zu der Zeit gekauft wurden als sie noch den vollen Preis kosteten, der Rest als sie verbilligt waren. Keine einzige Schwarzkopie ist darunter!
Werbung im Stil von "Neue Warez Seite die funzt entdeckt" und der gleichen sehe ich auch als Grund für einen Kick halte ich auch für gerechtfertigt!