Bonkic
Großmeister/in der Spiele
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defragg am 21.06.2007 14:04 schrieb:Wird damit eigentlich der Besitz illegal?
nein.
defragg am 21.06.2007 14:04 schrieb:Wird damit eigentlich der Besitz illegal?
Und was wird dann beschlagnahmt? Die Exemplare bei den Händlern? Wieso dürfen die ihre Spiele dann nicht behalten, obwohl der Besitz doch nicht illegal ist?Bonkic am 21.06.2007 14:06 schrieb:defragg am 21.06.2007 14:04 schrieb:Wird damit eigentlich der Besitz illegal?
nein.
AurionKratos am 21.06.2007 14:42 schrieb:Die dürfen die Spiele behalten und auch weiter verkaufen, jedoch nur "unter der Ladentheke".
Der Besitz und der Verkauf von indizierten Spielen ist nicht verboten, jedoch darf keine Werbung für das Spiel gemacht werden. Das "im-Regel-stehen" ist einfach schlichtweg Werbung, die bei einer Indizierung verboten ist.
Soweit ich weiß, ist das im Regal stehen nur in gesonderten "Ab-18-Abteilen" erlaubt.

defragg am 21.06.2007 14:18 schrieb:Und was wird dann beschlagnahmt? Die Exemplare bei den Händlern? Wieso dürfen die ihre Spiele dann nicht behalten, obwohl der Besitz doch nicht illegal ist?
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Bonkic am 21.06.2007 14:52 schrieb:(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
ist eigentlich alles halbwegs verstänlich, wie ich finde- auch für nichtjuristen.
defragg am 21.06.2007 14:59 schrieb:Edit: Es handelt sich bei dem Entwurf wohl um eine Überarbeitung dieses Paragraphen.
]) Das trifft sehr wahrscheinlich nicht auf alle zu, aber so wie ich das hier raushöre, doch auf die meisten.
) und detailreicher. Ja auch SAW habe ich mir angesehen. Sowie noch viele weitere Filme. Unter anderem Halloween und Bambi. Alles grausame und menschenverachtende Filme.
) und wirst dabei gefilmt." (Da ich das Spiel nicht durchgezockt habe weiss ich auch leider nicht wer oder was dahinter steckt, wenn mir das jemand sagen würde wäre ich sehr dankbar.
)
(es kommt eben doch auch auf ein gutes soziales Umfeld an)
) Schade, schade, aber es beweist zumindest eines: einen strengeren Jugendschutz brauchen wir hier in Deutschland mit Sicherheit nicht mehr.

dito, dito, ditocyprigen am 21.06.2007 15:43 schrieb:Ich habe Manhunt 1 ebenfalls gespielt! Ich fand es zeitweilig unterhaltsam, habe es aber dennoch nicht zuende gespielt, weil es mir irgendwann zu langweilig wurde.
Warum habe ich es gespielt? Weil ich es spielen wollte. Punkt. Es gibt keine weitere Erklärung. Ich wollte es einfach.
[...]
Leider habe ich die Marke der 10000 Zeichen nicht ganz geschafft. Dafür möchte ich mich hier entschuldigen. Mein Respekt gilt denen, die den ganzen Kram, den ich hier schreibe, tatsächlich bis zum Ende lesen![]()
![]()
endlich mal einer, ders auf den punkt gebracht hat 

anancusbaum am 21.06.2007 16:21 schrieb:dito, dito, ditocyprigen am 21.06.2007 15:43 schrieb:Ich habe Manhunt 1 ebenfalls gespielt! Ich fand es zeitweilig unterhaltsam, habe es aber dennoch nicht zuende gespielt, weil es mir irgendwann zu langweilig wurde.
Warum habe ich es gespielt? Weil ich es spielen wollte. Punkt. Es gibt keine weitere Erklärung. Ich wollte es einfach.
[...]
Leider habe ich die Marke der 10000 Zeichen nicht ganz geschafft. Dafür möchte ich mich hier entschuldigen. Mein Respekt gilt denen, die den ganzen Kram, den ich hier schreibe, tatsächlich bis zum Ende lesen![]()
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endlich mal einer, ders auf den punkt gebracht hat
(alles gelesen, von oben bis unten)
und ja, der penner war genial![]()
btw: starkweather war der böse unhold, ein gefeuerter regisseur, der spaß dran hat, snuff-movies zu drehen![]()
Ich hab MH auch durchgezockt (mehr als einmal, vorallem die Bonusmissionen sind herlicher Zeitvertreib). MH hat doch eigentlich alles, was das Standart-Taktikherz begehrt (Nur zur Erinnerung: Hab alle COmmandos/Thief/Splinter Cell und Desperados Teile net das ihr denkt ich bin kein ernst zu nehmender Taktiker
)
)
)
gewaltverherrlichenden (und das ist nichts anderes), spielerischen Sondermüll wie diesen brauche ICH persönlich nicht.LouisLoiselle am 22.06.2007 11:49 schrieb:Manhunt 2 verbieten, Manhunt 2 schneiden, Manhunt 2 nicht auf Konsolen von Sony veröffentlichen....toll, dankegewaltverherrlichenden (und das ist nichts anderes), spielerischen Sondermüll wie diesen brauche ICH persönlich nicht.
LouisLoiselle am 22.06.2007 11:49 schrieb:Manhunt 2 verbieten, Manhunt 2 schneiden, Manhunt 2 nicht auf Konsolen von Sony veröffentlichen....toll, dankegewaltverherrlichenden (und das ist nichts anderes), spielerischen Sondermüll wie diesen brauche ICH persönlich nicht.
makoriusfragius am 22.06.2007 18:45 schrieb:LouisLoiselle am 22.06.2007 11:49 schrieb:Manhunt 2 verbieten, Manhunt 2 schneiden, Manhunt 2 nicht auf Konsolen von Sony veröffentlichen....toll, dankegewaltverherrlichenden (und das ist nichts anderes), spielerischen Sondermüll wie diesen brauche ICH persönlich nicht.
junge, hör auf solchen MÜLL zu reden! manhunt 2 ist eine der letzten ps2 hits! die wii version hat satte 92 % bekommen! belies dich erstmal bevor du solchen absoluten scheiß postest! hier, schaus dir das mal an (ein wenig runter scrollen http://www.projectmanhunt.com/index.php?start_from=10&ucat=&archive=&subaction=&id=&
leg0latz am 22.06.2007 11:40 schrieb:ziemlich armselig, dass hersteller spiele wegen alterseinschränkungen nicht anbieten wollen. hab zwar null interesse an manhunt 2 (der erste teil war schon absolute grotte), aber so einen herstellerboykott finde ich extrem bedenklich.