Shadow_Man
Großmeister/in der Spiele
- Registriert
- 10.11.2002
- Beiträge
- 37.055
- Reaktionspunkte
- 6.931
DaVoice am 29.07.2005 17:55 schrieb:Mein lieber Schwan, mit solchen Aussagen wäre ich an Deiner Stelle lieber vorsichtig.FifaKane am 29.07.2005 17:38 schrieb:tsss, die Australier sind doch das dümmste Volk der Welt))
![]()
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Einfache Lösung: Sehe ich hier von Dir noch so ein Ding, zeig' ich Dich an.
Sicherlich war seine Aussage unnötig, aber es ist genau so schlimm, dass Du ihm hier gleich mit einer Anzeige drohst.
Außerdem: Wenn ihr Probleme miteinander habt, dann klärt dies bitte per O-Mail und nicht hier im Thread.
Mfg Shadow_Man
))


?
A in Deutschland.
Diese Indizierungspraxis treibt schon seltsame Blüten... .gif)
.gif)