Bonkic
Großmeister/in der Spiele
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AW: News - EA: EA-Boss zum Thema DRM:
stimmt, der vergleich ist sogar ziemlich gut.
einleuchtender ists vielleicht noch bei der ähnlich gelagerten schwazfahrerei.
ähnlich wie beim spielen einer "raubkopie", hat der betreiber keinen direkten schaden zu beklagen (mal vorausgesetzt es wird keinem zahlenden kunden der platz weggenommen- ich kenn euch haarspalter ja
).
überschreitet der grad an schwarzfahrern aber ein "normalmass" (das im geringen prozentualen bereich liegen dürfte), müssen gegenmassnahmen (in form von kontrollen) ergriffen werden oder der betreiber kann dicht machen.
(dass diese delikte sogar eine straftat darstellen, ist vielleicht nicht jedem bekannt:
§ 265a Erschleichen von Leistungen )
beinahe exakt genauso stellt sich das problem bei der raubkopiererei dar.
Rabowke am 23.10.2008 11:26 schrieb:Das Beispiel mit dem Kino war nicht unpassend, sondern spiegelt den gleichen Sachverhalt wieder. Jemand nimmt eine Leistung in Anspruch ohne dafür ein Entgelt zu entrichten.
stimmt, der vergleich ist sogar ziemlich gut.
einleuchtender ists vielleicht noch bei der ähnlich gelagerten schwazfahrerei.
ähnlich wie beim spielen einer "raubkopie", hat der betreiber keinen direkten schaden zu beklagen (mal vorausgesetzt es wird keinem zahlenden kunden der platz weggenommen- ich kenn euch haarspalter ja
).überschreitet der grad an schwarzfahrern aber ein "normalmass" (das im geringen prozentualen bereich liegen dürfte), müssen gegenmassnahmen (in form von kontrollen) ergriffen werden oder der betreiber kann dicht machen.
(dass diese delikte sogar eine straftat darstellen, ist vielleicht nicht jedem bekannt:
§ 265a Erschleichen von Leistungen )
beinahe exakt genauso stellt sich das problem bei der raubkopiererei dar.
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