H
Huskyboy
Gast
AW: -
glaub ich nicht, wichtig für Take2 ist jetzt erstmal die einstweilige verfügung, sonst könnte 3D Realms den Sourcecode mutwillig zerstören, im netz verbreiten oder EA* schenken
* nur als beispiel
German_Ripper am 18.05.2009 15:16 schrieb:Occulator am 18.05.2009 14:34 schrieb:Eine "Anklage" gibt es prinzipiell nur im Strafrecht, egal ob Amerika, egal ob Staatsanwalt etc..German_Ripper am 18.05.2009 13:58 schrieb:Kennst du dich etwa im amerikanischen Zivilrecht so gut aus? Das was du schreibst bezieht sich auf deutsches Strafrecht. Dem stimme ich zu aber ist es in Amiland denn genauso?kreychek am 18.05.2009 12:52 schrieb:Lieber Redakteur,
bei zivilrechtlichen Verfahren heißt es immer "Klageschrift". Niemand wird angeklagt, solange nicht eine strafrechtliches Verfahren durch eine Staatsanwaltschaft eingeleitet wird.
Aber eigentlich sollte das hier jedem egal sein![]()
Dann wird es sicher in der ersten Instanz abgebügelt und futsch sind die 12 Mille![]()
glaub ich nicht, wichtig für Take2 ist jetzt erstmal die einstweilige verfügung, sonst könnte 3D Realms den Sourcecode mutwillig zerstören, im netz verbreiten oder EA* schenken
* nur als beispiel
Alleine das dürfte einigen herstellern schon einiges wert sein
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