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Schlimmer... der Duke wird vielleicht sogar niemals erscheinen!Cornholio04 am 18.05.2009 11:35 schrieb:Wie jetz? Ich war die letzten 2 Wochen im Urlaub, kann mir mal einer erklären was los is?
Soll das heißen der Duke liegt mal wieder auf Eis? Nicht echt oder?! xD

German_Ripper am 18.05.2009 11:53 schrieb:Ich lach mich tod wenn es überhaupt keinen Source Code gibt und die Videos sowie Bilder von 3DRealms einfach nur gefakt wurden...![]()
Phone am 18.05.2009 11:57 schrieb:German_Ripper am 18.05.2009 11:53 schrieb:Ich lach mich tod wenn es überhaupt keinen Source Code gibt und die Videos sowie Bilder von 3DRealms einfach nur gefakt wurden...![]()
also nen fake ist es bestimmt nicht also klar es kann sein das es kein ganzen spiel gibt aber so 5 minuten abschnitte von einem spiel so wie minidemos
um halt mal was zu zeigen
aber ein witz bleibt es natürlich ^^
und wer hier noch rein schreibt das ihn das kalt lässt oder nicht interessiert dem glaube ich das nicht weil er ja immerhin auf die news geklickt hat und nen komment abgegeben hat XD

Autsch, das schmerzt aber arg in den Augen.Zu diesem Schluss kommt, wer die Anklageschrift des Publishers gegen 3D Realms ließt.
Approx am 18.05.2009 12:56 schrieb:Take Two sagt sie haben NUR die publischer rechte und haben und wollten nie geld in das projekt stecken.
Nun sagt 3DRealms sie hätten 12 millionen Dollar bekommen solln.
Ja wasn nun ? Ich Glaube nicht das Take Two mit der klage erfolg haben wird.
kreychek am 18.05.2009 12:52 schrieb:Lieber Redakteur,
bei zivilrechtlichen Verfahren heißt es immer "Klageschrift". Niemand wird angeklagt, solange nicht eine strafrechtliches Verfahren durch eine Staatsanwaltschaft eingeleitet wird.
Boesor am 18.05.2009 13:44 schrieb:Wo ist das problem?
Die 12 Mio Dollar werden für die Veröffentlichungsrechte gewesen sein.

Eine "Anklage" gibt es prinzipiell nur im Strafrecht, egal ob Amerika, egal ob Staatsanwalt etc..German_Ripper am 18.05.2009 13:58 schrieb:Kennst du dich etwa im amerikanischen Zivilrecht so gut aus? Das was du schreibst bezieht sich auf deutsches Strafrecht. Dem stimme ich zu aber ist es in Amiland denn genauso?kreychek am 18.05.2009 12:52 schrieb:Lieber Redakteur,
bei zivilrechtlichen Verfahren heißt es immer "Klageschrift". Niemand wird angeklagt, solange nicht eine strafrechtliches Verfahren durch eine Staatsanwaltschaft eingeleitet wird.

Occulator am 18.05.2009 14:34 schrieb:Eine "Anklage" gibt es prinzipiell nur im Strafrecht, egal ob Amerika, egal ob Staatsanwalt etc..German_Ripper am 18.05.2009 13:58 schrieb:Kennst du dich etwa im amerikanischen Zivilrecht so gut aus? Das was du schreibst bezieht sich auf deutsches Strafrecht. Dem stimme ich zu aber ist es in Amiland denn genauso?kreychek am 18.05.2009 12:52 schrieb:Lieber Redakteur,
bei zivilrechtlichen Verfahren heißt es immer "Klageschrift". Niemand wird angeklagt, solange nicht eine strafrechtliches Verfahren durch eine Staatsanwaltschaft eingeleitet wird.
Aber eigentlich sollte das hier jedem egal sein![]()
