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News - Doom 3: Auch in D frei ab 18!

Vordack am 07.07.2004 11:10 schrieb:
ApF3LsAfT am 07.07.2004 09:26 schrieb:
Vordack am 07.07.2004 08:30 schrieb:
Also kurz und bündig:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich. (dass habe sogar ich verstanden)
Komplettiert bitte dieses Ende:
Nix Indizierung möglich -> ???

Nochmal für die gaaanz blöden unter euch :haeh: :finger: :
Wenn die USK ein Spiel eingestuft hat, dann können die ihre Meinung nicht mehr ändern. So kann Doom3 nicht mehr indiziert werden, da das Game schon ab 18 eingestuft worden ist.
Wenn ein Spiel indiziert wird, darf nicht Werbung für dieses gemacht werden und es darf nicht in den Regalen der Kaufhäuser, Fachmärkte, etc. ausliegen. Allerdings ist es nicht verboten, folglich darf es unter dem Ladentisch verkauft werden.

So, hier steht aber nichts ab wann oder wie ein Spiel verboten werden kann`.

Also kann ein Spiel verboten werden obwohl es von der USK über 18 eingestuft wird? Müßte doch gehen oder?

So schwer ?

Es hat die Einstufung ab 18. So basta. Ist nen festes Zeichen.
Daher KANN, DARF UND WIRD es nicht mehr Indiziert ... so einfach.

Ein Spiel kann NUR indiziert werden wenn "keine Einstufung möglich" ist. Also sich die BPJM sich weigert IRGENDEINE Freigabe zu erteilen. Dann gilt es als "nicht getestet" und ist automatisch indiziert.

Also kann ein Spiel verboten werden obwohl es von der USK über 18 eingestuft wird? Müßte doch gehen oder?

NEIN
 
ein spiel kann jederzeit indiziert werden!!!

es gibt ja kein gesetz dafür das es nicht so ist...sonst würde es ja nicht FSK, bzw USK heissen.
es ist eine freiwillge selbstkontrolle der hersteller (die dafür bezahlen müssen) damit sie eine "freigabe" bekommen.

hat das spiel eine FSK 16 oder FSK 18 kann es immer noch indiziert werden!
bestes beispiel ist doch immer noch UT2k3 welches vom hersteller gaaanz am anfang mit dem etikett FSK 18 versehen wurde, dann aber von der BPJM als FSK 16 eingestuft wurde und dann doch wieder ab 18 und dann indiziert und dann doch wieder ab 18 gestuft wurde. ein noch besseres chaos hab ich noch nie gesehen. selbst die verkäufer wussten schon kaum noch was denn nun stimmt (die reihenfolge stimmt wirklich!!!)

fazit: obwohl es fsk 16, dann 18, hatte wurde es indiziert dann aber doch wieder auf fsk 18 gestuft.

also ist fsk 18 KEINE garantie das es nicht doch noch indiziert wird. zumal die anderen teile ja auch nicht öffentlich verkauft werden dürfen!
 
RealDarkchris am 08.07.2004 01:29 schrieb:
ein spiel kann jederzeit indiziert werden!!!

es gibt ja kein gesetz dafür das es nicht so ist...sonst würde es ja nicht FSK, bzw USK heissen.
es ist eine freiwillge selbstkontrolle der hersteller (die dafür bezahlen müssen) damit sie eine "freigabe" bekommen.

hat das spiel eine FSK 16 oder FSK 18 kann es immer noch indiziert werden!
bestes beispiel ist doch immer noch UT2k3 welches vom hersteller gaaanz am anfang mit dem etikett FSK 18 versehen wurde, dann aber von der BPJM als FSK 16 eingestuft wurde und dann doch wieder ab 18 und dann indiziert und dann doch wieder ab 18 gestuft wurde. ein noch besseres chaos hab ich noch nie gesehen. selbst die verkäufer wussten schon kaum noch was denn nun stimmt (die reihenfolge stimmt wirklich!!!)

fazit: obwohl es fsk 16, dann 18, hatte wurde es indiziert dann aber doch wieder auf fsk 18 gestuft.

also ist fsk 18 KEINE garantie das es nicht doch noch indiziert wird. zumal die anderen teile ja auch nicht öffentlich verkauft werden dürfen!

Da magst du Recht haben, aber seit dem 01.04.04 haben wir nun mal ein geändertes Jugendschutzgesetz. Googelt einfach mal "Jugendschutzgesetz", ladets euch runter und schon seit ihr im Bilde. :)
 
Wamboland am 08.07.2004 00:34 schrieb:

Anscheinend.....

Es hat die Einstufung ab 18. So basta. Ist nen festes Zeichen.
Daher KANN, DARF UND WIRD es nicht mehr Indiziert ... so einfach. :B


Also kann ein Spiel verboten werden obwohl es von der USK über 18 eingestuft wird? Müßte doch gehen oder?

NEIN

Auch ein FSK18 Spiel kann noch indiziert werden, wenn sich z.B. im nachhinein herausstellt, das jugendgefährdenden Inhalte zwar entfernt wurden, jedoch ohne große Mühe wieder aktiviert werden können (siehe FarCry).

Fazit:
Wenn man sich mit etwas nicht auskennt....:
 
Alle USK Einstufungen sind für die Verkäufer bindend. Also wenn ein 15 Jähriger eine Spiel ab 16 kaufen will, ist das von der USK untersagt. Einstufungen ab 18 nur für Erwachsene. Indizierte Spiele sind nicht verboten, dürfen aber nicht in aller Offentlichkeit verkauft werden, d.h. Kinder dürfen das Spiel nicht mal im Regal stehen sehen. Verbotene Spiele (z.B. Return to Castle Wolfenstein U.S./U.K.) darf nicht mal eine Erwachsener in Deutschland kaufen. Solche Spiele werden häufig wegen Verherrlichung oder Rassismus verboten und werden Polizeilich verfolgt.
 
Tyrael am 08.07.2004 11:18 schrieb:
Wamboland am 08.07.2004 00:34 schrieb:

Anscheinend.....

Es hat die Einstufung ab 18. So basta. Ist nen festes Zeichen.
Daher KANN, DARF UND WIRD es nicht mehr Indiziert ... so einfach. :B


Also kann ein Spiel verboten werden obwohl es von der USK über 18 eingestuft wird? Müßte doch gehen oder?

NEIN

Auch ein FSK18 Spiel kann noch indiziert werden, wenn sich z.B. im nachhinein herausstellt, das jugendgefährdenden Inhalte zwar entfernt wurden, jedoch ohne große Mühe wieder aktiviert werden können (siehe FarCry).

Fazit:
Wenn man sich mit etwas nicht auskennt....:

FC war nun echt nen Sonderfall. Ich gehe einfach mal davon aus das NICHTS geändert wird. Und da bei Doom3 die US Version getestet wurde, wird da sicherlich NIX mehr geändert ;)

Aber allgemein gilt, das ein Spiel mit Prüfzeichen NICHT indiziert werden kann. Ausgenommen halt diesem Sonderfall das sich was ändert ( selber schuld wer das versucht ) oder es sich halt zu leicht ändern lässt und so brutaler wird ( wobei das FC nun fragwürdig ist ob es durch das Ragdoll brutaler ( jugendgefährdender ) wird oder nicht ).
 
dtBull am 08.07.2004 12:00 schrieb:
Alle USK Einstufungen sind für die Verkäufer bindend. Also wenn ein 15 Jähriger eine Spiel ab 16 kaufen will, ist das von der USK untersagt. Einstufungen ab 18 nur für Erwachsene. Indizierte Spiele sind nicht verboten, dürfen aber nicht in aller Offentlichkeit verkauft werden, d.h. Kinder dürfen das Spiel nicht mal im Regal stehen sehen. Verbotene Spiele (z.B. Return to Castle Wolfenstein U.S./U.K.) darf nicht mal eine Erwachsener in Deutschland kaufen. Solche Spiele werden häufig wegen Verherrlichung oder Rassismus verboten und werden Polizeilich verfolgt.


RtCW (in der Originalversion) ist in Deutschland nicht in dem Sinne verboten. Es darf in Deutschland nicht vertrieben werden, da Nazi-Symbole zu sehen, was bei Computerspielen in Deutschland im Gegensatz zu Filmen nicht unter "künstlerische Freiheit" fällt. Es ist aber nicht einmal beschlagnahmt oder so, und selbst dann ist der Besitz alleine für einen Volljährigen in Deutschland nicht strafbar, wenn nicht irgendwelchen Sonderbeschlüsse getroffen werden, die auch das verbieten.
100%ig sicher bin ich mir nicht, gebe ich zu, aber es spricht einiges dafür: Braindead von Peter Jackson gibt es in Deutschland nur in einer geschnittenen (18er-)Fassung zu kaufen, und selbst die ist indiziert (die TV-Version ist bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt). Die US-Version (selbst die ist im Gegensatz zur "Originalfassung" leicht gekürzt) ist in Deutschland "beschlagnahmt", das illegalisiert aber nicht den Besitz für einen Volljährigen (zum Eigenbedarf ist auch das Einführen nach Deutschland vom Gesetz her eigentlich kein Problem).


Aber um auch was zu Doom 3 zu sagen:
Ich kaufe mir eh die EV, da diese einfach günstiger ist und sich ja anscheinend sowieso nicht von der "deutschen Version" unterscheidet.
 
Tyrael am 08.07.2004 11:18 schrieb:
Auch ein FSK18 Spiel kann noch indiziert werden, wenn sich z.B. im nachhinein herausstellt, das jugendgefährdenden Inhalte zwar entfernt wurden, jedoch ohne große Mühe wieder aktiviert werden können (siehe FarCry).

Fazit:
Wenn man sich mit etwas nicht auskennt....:

Also, meines Wissens, wurde bei Far Cry erst im Nachhinein festgestellt, dass man die Ragdoll-Physik wieder aktivieren kann, weil die von der USK geprüfte Version eine andere war, welche diese Möglichkeit der Freischaltung nicht bot.
Das heisst im Klartext, wenn Doom3 in einer nicht geschnittenen Fassung getestet wurde, also kein Bedarf an irgendwelchen nachträglichen Änderungen besteht, dann dürfte an der Entscheidung der USK nichts mehr zu rütteln und eine Indizierung somit unmöglich sein! Punkt. Aus.

...wenn man sich nicht auskennt... :finger:
 
haha haben die für die dt version von Far Cry die ragdoll phisics ausgemacht hmm hier in holland (wo ich seit 3 jahren wohne) war die Far Cry ungeschnittenne version ab 16 und warscheinlich werde ich ich auch Doom 3 ungeschnitten kriegen und hier in holland gibts die amerikanische version also ab 17 jahren
wer will www.proxis.nl für ganz europa oder www.gamesplanet.co.uk alle spiele nur 20 pfund oder so also 35 euro :X
 
ups fehler doom ist ab 15 und ich bin 14 egal ich kriegs trotzdem nur ein jahr warum ist in deuschland doch alles ab 18 ich bin froh das ich jetzt in nl lebe
 
SYSTEM am 05.07.2004 18:20 schrieb:
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schon lustig, die BPJM hat sich bestimmt schon auf die Schnellindizierung gefreut und jetzt macht ihr die USK nen Strich durch die Rechnung. Eigentlich können die eh bald ihre Arbeit einstellen, die USK lässt ja nix mehr zu ihnen durch (außer Demos und das Far Cry Debakel...).
 
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