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News - Doom 3: Auch in D frei ab 18!

Vordack am 06.07.2004 16:56 schrieb:
Also on ich das Gesetz kenne oder nicht, ich bin trotzdem der festen Meinung daß Doom3 der wohl mit Abstand beste Indizierungsgarant ist.
Du scheinst es nicht verstehen zu wollen, oder? :rolleyes:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich.


Hey, wenn Far Cry indiziert wurde, dann D3 mit Sicherheit.
Schon mal ein System in Sachen Indizierung gesehen? Scheint es nicht so ganz zu geben. Außerdem kam für FarCry erschwerend hinzu, daß es ne Demo gegeben hat, die schon indiziert wurde.
 
Was? Erst ab 18!!! :rolleyes:

Als ich mir vor 12 Jahren Doom I und II gekauft habe hat mich niemand nach dem Ausweis gefragt und jetzt sowas.

Wie soll die Jugend denn an vernünftige Spiele kommen. Der Ur-Vater sollte wirklich zum Wohle der Allgemeinheit frei ab 6 sein. :B

MfG
Weeper
 
Der Release Termin für Doom 3 wurde ziemlich fest auf anfang August gesetzt, also dauert es nicht mehr lange :-D
 
Nali_WarCow am 07.07.2004 07:39 schrieb:
Vordack am 06.07.2004 16:56 schrieb:
Hey, wenn Far Cry indiziert wurde, dann D3 mit Sicherheit.
Schon mal ein System in Sachen Indizierung gesehen? Scheint es nicht so ganz zu geben. Außerdem kam für FarCry erschwerend hinzu, daß es ne Demo gegeben hat, die schon indiziert wurde.
Dazu hat das leichte freischalten des Ragdolls sicher auch sein Teil zu der indizierung beigetragen.
 
Jetzt mal für Computerspiele-Unerfahrene...
Wo liegt jetzt der Unterschied zwischen einer Einstufung ab 18 über die USK und einer Indizierung durch die BPJM?
Nur in dem Verbot der öffentlichen Werbung und des offenen Verkaufs?

Dann würde ich allerdings nicht verstehen, was an einer nachträglichen Indizierung so schlimm sein soll. Beziehungsweise an einer Indizierung überhaupt. Man kriegt das Spiel ja so und so nur ab 18 Jahren? :confused:

P.S.: Ich hab leicht reden.. gerade vor ein paar Stunden 18 geworden.. aber ich kauf mir das Spiel trotzdem nicht, da auf meinem PC wohl kein einziges aktuelles Game mehr läuft :B

[edit]
Weils gerade halbwegs zum Thema passt: Aktion Jugendschutz: Computerspiele keine Ursache für Gewalt
[/edit]
 
skicu am 07.07.2004 08:17 schrieb:
Jetzt mal für Computerspiele-Unerfahrene...
Wo liegt jetzt der Unterschied zwischen einer Einstufung ab 18 über die USK und einer Indizierung durch die BPJM?
Nur in dem Verbot der öffentlichen Werbung und des offenen Verkaufs?
So siehts aus, und es dürfen keine Artikel in Zeitschriften über die Games abgedruckt werden.
Dann würde ich allerdings nicht verstehen, was an einer nachträglichen Indizierung so schlimm sein soll. Beziehungsweise an einer Indizierung überhaupt. Man kriegt das Spiel ja so und so nur ab 18 Jahren? :confused:
Erklär mal einer das Vorgehen/Sinn der BPjM. :rolleyes:

P.S.: Ich hab leicht reden.. gerade vor ein paar Stunden 18 geworden.. aber ich kauf mir das Spiel trotzdem nicht, da auf meinem PC wohl kein einziges aktuelles Game mehr läuft :B
http://www.world-of-smilies.de/html/images/smilies/party/00003653.gif ;) *g*
 
Nali_WarCow am 07.07.2004 07:39 schrieb:
Vordack am 06.07.2004 16:56 schrieb:
Also on ich das Gesetz kenne oder nicht, ich bin trotzdem der festen Meinung daß Doom3 der wohl mit Abstand beste Indizierungsgarant ist.
Du scheinst es nicht verstehen zu wollen, oder? :rolleyes:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich.

Okee, ihr habt gewonnen. :)

Klärt mich doch mal auf.

Indizierung heißt dass es nicht überm Ladentisch verkauft werden kann, oder?

Wenn ja, dann ist es für D3 ja sowieso egal da es komplett verboten wird.

Es war nach dem Erfurt Masaker so ein Artikerl in der PCG wo drin stand (hoffentlich bekomm ichs noch zusammen) dass ein Spiel die USK eintufung "Einstufung nicht möglich" oder so braucht um verboten zun werden. Korrigiert mich bitte, lange her dass ich den Artikel gelesen habe.

Also kurz und bündig:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich. (dass habe sogar ich verstanden)
Komplettiert bitte dieses Ende:
Nix Indizierung möglich -> ???
 
Vordack am 07.07.2004 08:30 schrieb:
Nali_WarCow am 07.07.2004 07:39 schrieb:
Vordack am 06.07.2004 16:56 schrieb:
Also on ich das Gesetz kenne oder nicht, ich bin trotzdem der festen Meinung daß Doom3 der wohl mit Abstand beste Indizierungsgarant ist.
Du scheinst es nicht verstehen zu wollen, oder? :rolleyes:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich.

Okee, ihr habt gewonnen. :)

Klärt mich doch mal auf.

Indizierung heißt dass es nicht überm Ladentisch verkauft werden kann, oder?

Wenn ja, dann ist es für D3 ja sowieso egal da es komplett verboten wird.

Es war nach dem Erfurt Masaker so ein Artikerl in der PCG wo drin stand (hoffentlich bekomm ichs noch zusammen) dass ein Spiel die USK eintufung "Einstufung nicht möglich" oder so braucht um verboten zun werden. Korrigiert mich bitte, lange her dass ich den Artikel gelesen habe.

Also kurz und bündig:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich. (dass habe sogar ich verstanden)
Komplettiert bitte dieses Ende:
Nix Indizierung möglich -> ???

--> Da Doom ein Welt-Kulturerbe ist :B ? Zumindest für die Oldie-Gamer unter uns :-D

[Edit] Wenn jemand mal ein Foto der Packungen von Doom I und II haben will soll er sich melden *Gollom Stimme* Meinnnn Schatttssssss
 
Eigentlich hatte ich mich schon darauf eingestellt gehabt, mir Doom III wieder aus dem Ausland zu bestellen. Aber sollte hier wirklich die originale englische Version verkauft werden, dann würde ich sie sogar hier kaufen.
Naja, zumindest wenn sie nicht teurer ist als über www.dvdboxoffice.com und das dürfte schwer werden *g*
Wenn auch noch Half-Life 2 in der orignalen US-Fassung rauskommen würde, wäre das Glück perfekt :)
 
Vordack am 07.07.2004 08:30 schrieb:
Also kurz und bündig:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich. (dass habe sogar ich verstanden)
Komplettiert bitte dieses Ende:
Nix Indizierung möglich -> ???

Nochmal für die gaaanz blöden unter euch :haeh: :finger: :
Wenn die USK ein Spiel eingestuft hat, dann können die ihre Meinung nicht mehr ändern. So kann Doom3 nicht mehr indiziert werden, da das Game schon ab 18 eingestuft worden ist.
Wenn ein Spiel indiziert wird, darf nicht Werbung für dieses gemacht werden und es darf nicht in den Regalen der Kaufhäuser, Fachmärkte, etc. ausliegen. Allerdings ist es nicht verboten, folglich darf es unter dem Ladentisch verkauft werden.

Liege ich damit richtig, oder gehöre ich auch zu den gaaanz blöden unter euch? :rolleyes: :B


offtopic:
Ich freue mich schon auf das beste Spiel seit beginn der Zeitrechnung.
Ich hoffe, dass es flüssig auf meinem Pc läuft. Wenn ich richtig liege, dann sind die Anforderungen ein bisschen höher als die von Far Cry. Wenn es so ist, dann habe ich keine Bedenken %) :X :-D .

MFG, ApF3LsAft
 
ApF3LsAfT am 07.07.2004 09:26 schrieb:
Vordack am 07.07.2004 08:30 schrieb:
Also kurz und bündig:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich. (dass habe sogar ich verstanden)
Komplettiert bitte dieses Ende:
Nix Indizierung möglich -> ???

Nochmal für die gaaanz blöden unter euch :haeh: :finger: :
Wenn die USK ein Spiel eingestuft hat, dann können die ihre Meinung nicht mehr ändern. So kann Doom3 nicht mehr indiziert werden, da das Game schon ab 18 eingestuft worden ist.
Wenn ein Spiel indiziert wird, darf nicht Werbung für dieses gemacht werden und es darf nicht in den Regalen der Kaufhäuser, Fachmärkte, etc. ausliegen. Allerdings ist es nicht verboten, folglich darf es unter dem Ladentisch verkauft werden.

So, hier steht aber nichts ab wann oder wie ein Spiel verboten werden kann`.

Also kann ein Spiel verboten werden obwohl es von der USK über 18 eingestuft wird? Müßte doch gehen oder?
 
ich hab mir jetzt noch net alle kommentare angeschaut. , aber nach den erstne paar mal folgendes :

ES WURDE DIE ORIGINALVERSION Getestet... PUNKT....

2. wird ID NIX verändern (weder des schneidens wegen, als auch an der Sprachausgabe (wurde ja schon mehrfach von denen bestätigt)... nur mal dazu....

alos nix "ich kauf mir die UNCUT" , "also kommt die dann ungeschnitten mit dt Sprachausgabe"....


Das Spiel kommt einfach GENAU SO, wie es ID gemacht hat !!! ;) gaaaaaaaanz einfach .. ;) so und das sollte jetzt jeder verstandne haben..
 
Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:
Ich werd mir Doom3 sofort nach dem Gold kaufen, um falls es doch indiziert wird meine Sammlung zu verfollständigen. Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde :) .

(ist ne Antwort auf den hier, deswegen eventuell mehrfachPost)

NIX VERBOTEN.... grml... ;) lies dir nochma die Bedeutung von Indizierung durch... ;) weil VERBOTEN werden dürfen die DInga nur, wenn da Sachen drin sind, die **********fällt mir net ein, wies heisst aber zB wenn da Hackenkreuze drin sind... DANN ... ;)
 
Jo Leute,

freut euch nicht ma zu früh. Wer garantiert denn das das Spiel nicht doch nach ein paar Wochen wieder raus fliegt. Woher wollt ihr wissen ob die USK nicht doch noch ein § Ass ziehen kann. Ich glaube nicht das einer von euch die Rechtslagen so genau kennt. Soweit ich weiß, ist jede Entscheidung anfechtbar, sogar die Entscheidungen der USK. Eure Mütter müssen nur etwas schlimmes in DOOM 3 finden was die USK vielleicht nicht gesehen hat und schon ist es aus für DOOM 3 und es muss neu geprüft werden. Hoffen wa mal das es nicht so wird.
 
skicu am 07.07.2004 08:17 schrieb:
Jetzt mal für Computerspiele-Unerfahrene...
Wo liegt jetzt der Unterschied zwischen einer Einstufung ab 18 über die USK und einer Indizierung durch die BPJM?
Nur in dem Verbot der öffentlichen Werbung und des offenen Verkaufs?

Dann würde ich allerdings nicht verstehen, was an einer nachträglichen Indizierung so schlimm sein soll. Beziehungsweise an einer Indizierung überhaupt. Man kriegt das Spiel ja so und so nur ab 18 Jahren? :confused:

P.S.: Ich hab leicht reden.. gerade vor ein paar Stunden 18 geworden.. aber ich kauf mir das Spiel trotzdem nicht, da auf meinem PC wohl kein einziges aktuelles Game mehr läuft :B

[edit]
Weils gerade halbwegs zum Thema passt: Aktion Jugendschutz: Computerspiele keine Ursache für Gewalt
[/edit]

Das Problem an der Indizierung ist einfach, dass es schwieriger wird (auch für über 18 jährige), an einen Titel heranzukommen. Viele Fachmärkte geschweige denn Kaufhäuser führen indizierte Software erst gar nicht, weil sie sich in aller Regel schlechter verkaufen. Die Hauptzielgruppe im Bereich PC- und Videospiele sind nun mal immer noch Jugendliche unter 18.... okok, in Zeiten der Onlineversandhäuser ist das auch nicht mehr das große Problem, allerdings hole ich mir lieber eine teure deutsche Version als eine (i.d.R.) noch teurere Importversion...
Anderes Problem ist, dass Fachzeitschriften keine Artikel mehr über das Spiel veröffentlichen dürfen, da dies u.U. als Werbung gewertet wird. D.h. ->kein Testbericht, keine Demo -> keine Möglichkeit, das Spiel vor dem Kauf anzutesten -> mit viel Pech die Gurke des Jahres kaufen :P
 
Atropa am 07.07.2004 07:23 schrieb:
Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:
Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde :) .
Diese Version wurde nicht verboten, lediglich indiziert, und das ist ein grosser Unterschied.

hmm soweit ich weiß wurde jedem Händler verboten das Game offiziell zu verkaufen, also wenn man es nicht auf legalem Weg erwerben darf, muß ja irgendwas verboten sein. Indizierung is nur nen nettes Wort das das umschreibt nix anderes :) .
 
Texer am 07.07.2004 15:26 schrieb:
Atropa am 07.07.2004 07:23 schrieb:
Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:
Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde :) .
Diese Version wurde nicht verboten, lediglich indiziert, und das ist ein grosser Unterschied.

hmm soweit ich weiß wurde jedem Händler verboten das Game offiziell zu verkaufen, also wenn man es nicht auf legalem Weg erwerben darf, muß ja irgendwas verboten sein. Indizierung is nur nen nettes Wort das das umschreibt nix anderes :) .

Indizierte Spiele dürfen nur nicht mehr beworben werden und in Verkaufsräumen, die auch für Minderjährige zugänglich sind, ausliegen. Volljährigen darf das Spiel aber auf Nachfrage verkauft werden.
 
js am 07.07.2004 15:43 schrieb:
Texer am 07.07.2004 15:26 schrieb:
Atropa am 07.07.2004 07:23 schrieb:
Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:
Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde :) .
Diese Version wurde nicht verboten, lediglich indiziert, und das ist ein grosser Unterschied.

hmm soweit ich weiß wurde jedem Händler verboten das Game offiziell zu verkaufen, also wenn man es nicht auf legalem Weg erwerben darf, muß ja irgendwas verboten sein. Indizierung is nur nen nettes Wort das das umschreibt nix anderes :) .

Indizierte Spiele dürfen nur nicht mehr beworben werden und in Verkaufsräumen, die auch für Minderjährige zugänglich sind, ausliegen. Volljährigen darf das Spiel aber auf Nachfrage verkauft werden.

eigentlich gehts ja auch um doom3 und der deutsche wortfuck geht einen sowieso auf den sack. ich werd mir auf jeden kaufen und ich hoffe ihr auch :)
 
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