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Atropa
Gast
Diese Version wurde nicht verboten, lediglich indiziert, und das ist ein grosser Unterschied.Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde .
Diese Version wurde nicht verboten, lediglich indiziert, und das ist ein grosser Unterschied.Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde .
Atropa am 07.07.2004 07:23 schrieb:Diese Version wurde nicht verboten, lediglich indiziert, und das ist ein grosser Unterschied.Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde .
Du scheinst es nicht verstehen zu wollen, oder?Vordack am 06.07.2004 16:56 schrieb:Also on ich das Gesetz kenne oder nicht, ich bin trotzdem der festen Meinung daß Doom3 der wohl mit Abstand beste Indizierungsgarant ist.
Schon mal ein System in Sachen Indizierung gesehen? Scheint es nicht so ganz zu geben. Außerdem kam für FarCry erschwerend hinzu, daß es ne Demo gegeben hat, die schon indiziert wurde.Hey, wenn Far Cry indiziert wurde, dann D3 mit Sicherheit.
Dazu hat das leichte freischalten des Ragdolls sicher auch sein Teil zu der indizierung beigetragen.Nali_WarCow am 07.07.2004 07:39 schrieb:Schon mal ein System in Sachen Indizierung gesehen? Scheint es nicht so ganz zu geben. Außerdem kam für FarCry erschwerend hinzu, daß es ne Demo gegeben hat, die schon indiziert wurde.Vordack am 06.07.2004 16:56 schrieb:Hey, wenn Far Cry indiziert wurde, dann D3 mit Sicherheit.
So siehts aus, und es dürfen keine Artikel in Zeitschriften über die Games abgedruckt werden.skicu am 07.07.2004 08:17 schrieb:Jetzt mal für Computerspiele-Unerfahrene...
Wo liegt jetzt der Unterschied zwischen einer Einstufung ab 18 über die USK und einer Indizierung durch die BPJM?
Nur in dem Verbot der öffentlichen Werbung und des offenen Verkaufs?
Erklär mal einer das Vorgehen/Sinn der BPjM.Dann würde ich allerdings nicht verstehen, was an einer nachträglichen Indizierung so schlimm sein soll. Beziehungsweise an einer Indizierung überhaupt. Man kriegt das Spiel ja so und so nur ab 18 Jahren?
http://www.world-of-smilies.de/html/images/smilies/party/00003653.gif *g*P.S.: Ich hab leicht reden.. gerade vor ein paar Stunden 18 geworden.. aber ich kauf mir das Spiel trotzdem nicht, da auf meinem PC wohl kein einziges aktuelles Game mehr läuft
Nali_WarCow am 07.07.2004 07:39 schrieb:Du scheinst es nicht verstehen zu wollen, oder?Vordack am 06.07.2004 16:56 schrieb:Also on ich das Gesetz kenne oder nicht, ich bin trotzdem der festen Meinung daß Doom3 der wohl mit Abstand beste Indizierungsgarant ist.
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich.
Vordack am 07.07.2004 08:30 schrieb:Nali_WarCow am 07.07.2004 07:39 schrieb:Du scheinst es nicht verstehen zu wollen, oder?Vordack am 06.07.2004 16:56 schrieb:Also on ich das Gesetz kenne oder nicht, ich bin trotzdem der festen Meinung daß Doom3 der wohl mit Abstand beste Indizierungsgarant ist.
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich.
Okee, ihr habt gewonnen.
Klärt mich doch mal auf.
Indizierung heißt dass es nicht überm Ladentisch verkauft werden kann, oder?
Wenn ja, dann ist es für D3 ja sowieso egal da es komplett verboten wird.
Es war nach dem Erfurt Masaker so ein Artikerl in der PCG wo drin stand (hoffentlich bekomm ichs noch zusammen) dass ein Spiel die USK eintufung "Einstufung nicht möglich" oder so braucht um verboten zun werden. Korrigiert mich bitte, lange her dass ich den Artikel gelesen habe.
Also kurz und bündig:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich. (dass habe sogar ich verstanden)
Komplettiert bitte dieses Ende:
Nix Indizierung möglich -> ???
Vordack am 07.07.2004 08:30 schrieb:Also kurz und bündig:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich. (dass habe sogar ich verstanden)
Komplettiert bitte dieses Ende:
Nix Indizierung möglich -> ???
ApF3LsAfT am 07.07.2004 09:26 schrieb:Vordack am 07.07.2004 08:30 schrieb:Also kurz und bündig:
USk Einstufung -> Nix Indizierung möglich. (dass habe sogar ich verstanden)
Komplettiert bitte dieses Ende:
Nix Indizierung möglich -> ???
Nochmal für die gaaanz blöden unter euch :
Wenn die USK ein Spiel eingestuft hat, dann können die ihre Meinung nicht mehr ändern. So kann Doom3 nicht mehr indiziert werden, da das Game schon ab 18 eingestuft worden ist.
Wenn ein Spiel indiziert wird, darf nicht Werbung für dieses gemacht werden und es darf nicht in den Regalen der Kaufhäuser, Fachmärkte, etc. ausliegen. Allerdings ist es nicht verboten, folglich darf es unter dem Ladentisch verkauft werden.
Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:Ich werd mir Doom3 sofort nach dem Gold kaufen, um falls es doch indiziert wird meine Sammlung zu verfollständigen. Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde .
skicu am 07.07.2004 08:17 schrieb:Jetzt mal für Computerspiele-Unerfahrene...
Wo liegt jetzt der Unterschied zwischen einer Einstufung ab 18 über die USK und einer Indizierung durch die BPJM?
Nur in dem Verbot der öffentlichen Werbung und des offenen Verkaufs?
Dann würde ich allerdings nicht verstehen, was an einer nachträglichen Indizierung so schlimm sein soll. Beziehungsweise an einer Indizierung überhaupt. Man kriegt das Spiel ja so und so nur ab 18 Jahren?
P.S.: Ich hab leicht reden.. gerade vor ein paar Stunden 18 geworden.. aber ich kauf mir das Spiel trotzdem nicht, da auf meinem PC wohl kein einziges aktuelles Game mehr läuft
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Weils gerade halbwegs zum Thema passt: Aktion Jugendschutz: Computerspiele keine Ursache für Gewalt
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Atropa am 07.07.2004 07:23 schrieb:Diese Version wurde nicht verboten, lediglich indiziert, und das ist ein grosser Unterschied.Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde .
Texer am 07.07.2004 15:26 schrieb:Atropa am 07.07.2004 07:23 schrieb:Diese Version wurde nicht verboten, lediglich indiziert, und das ist ein grosser Unterschied.Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde .
hmm soweit ich weiß wurde jedem Händler verboten das Game offiziell zu verkaufen, also wenn man es nicht auf legalem Weg erwerben darf, muß ja irgendwas verboten sein. Indizierung is nur nen nettes Wort das das umschreibt nix anderes .
js am 07.07.2004 15:43 schrieb:Texer am 07.07.2004 15:26 schrieb:Atropa am 07.07.2004 07:23 schrieb:Diese Version wurde nicht verboten, lediglich indiziert, und das ist ein grosser Unterschied.Texer am 07.07.2004 07:18 schrieb:Hab von FarCry auch die Version die dann verboten wurde .
hmm soweit ich weiß wurde jedem Händler verboten das Game offiziell zu verkaufen, also wenn man es nicht auf legalem Weg erwerben darf, muß ja irgendwas verboten sein. Indizierung is nur nen nettes Wort das das umschreibt nix anderes .
Indizierte Spiele dürfen nur nicht mehr beworben werden und in Verkaufsräumen, die auch für Minderjährige zugänglich sind, ausliegen. Volljährigen darf das Spiel aber auf Nachfrage verkauft werden.