tapehead am 08.02.2007 20:09 schrieb:
Boesor am 08.02.2007 19:18 schrieb:
corax am 08.02.2007 19:14 schrieb:
rabitt am 08.02.2007 18:57 schrieb:
leider steht da nichts von der mwst, also kann es vom zoll abgefangen werden? Muss ich dann 19% drauf zahlen?
wo steht denn, dass es die englische Version ist?
Ist im Grunde Steuerhinterziehung wenn man keinen Zoll zahlt, aber viele hoffen drauf das es nicht vom Zoll bemerkt wird was häufig auch der Fall ist.
wenn du zoll bezahlen musst dann bezahlt den cd wow für dich wenn ich dir da mal helfen darf *G* also fällt das mit der steuerhinterziehung flach
Du darfst mir nochmal helfen, wo steht n das?
edith: Hab mir selbst mal geholfen:
Auszug aus den AGB
§ 8 Zollgebühren
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Waren mit einem Wert über 22,00 Euro, die in die Europäische Union eingeführt werden, normalerweise Zollgebühren anfallen.
Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass es sein kann, dass Ihnen für Waren ab einem Wert von 22,00 Euro Mehrwertsteuer bzw. Zollgebühren von den Behörden in Rechnung gestellt werden könnten, da damit Ihr persönlicher Import-Freibetrag überschritten wird.
In diesem Fall würde der Zusteller für gewöhnlich die Gebühren bei der Lieferung der Ware einziehen.
Ein Frachtschein bzw. Gebührenschein, auf dem der Betrag über die angefallenen Mehrwertsteuer bzw. Zollgebühren aufgeführt sind, wird auf dem Paket angebracht sein.
Leider können wir Ihnen keine verbindlichen Informationen bezüglich der Höhe der Mehrwertsteuer bzw. Zollgebühren geben, da diese Gebühren ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen.
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