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News - CoD 5: Call of Duty: World at War: Weltkriegs-Shooter kommt schon am 13. November

ToxicDude am 04.11.2008 20:24 schrieb:
Shadow_Man am 04.11.2008 20:09 schrieb:
Dachte man würde sich dann strafbar machen, wenn man z.b. eine us version mit hakenkreuze etc. hätte. Oder irre ich mich?

Also, der reine Privatbesitz eines solchen Mediums (ob beschlagnahmte Filme, Spiele wie RTCW etc.) ist NICHT STRAFBAR. Auch der Kauf ist NICHT STRAFBAR - außer man würde es zur Weiterveräußerung oder Vorführungszwecken tun (der Verkäufer hingegen macht sich strafbar - doch wen juckt das schon im Ausland ?).

Strafbar wäre hingegen das verschenken, verkaufen, verleihen etc. etc. !


Hast du hierfür eine Quelle? Ich dachte auch das schon der Besitz verboten ist. Basiert allerdings auch auf Hörensagen.
 
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