AW: News - Beziehungsstreit: Frau löscht Online-Charakter
So absurd ist das gar nicht denk ich.
btw weil das hier so oft erwähnt wurde: Der Wert des beschädigten oder wie hier sogar zerstörten Eigentums ist unbeachtlich. Der springende Punkt ist m.A. nach die Verletzung des Rechtsguts. Also das Eigentum am Charakter im Spiel.
Meiner Ansicht nach wäre es - in kurz, bin ja kein Profi
- §303 I StGB (Sachbeschädigung): "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"
i.V.m. §303a I StGB (Datenveränderung): "Wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
"Daten" sind nach §202a I StGB "[...] nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.".
Das löschen der Daten ist also schon mal strafbar. Schadensersatz - wurde hier ja auch schon erwähnt - wird m.M. nach auch möglich sein:
§823 I BGB (Schadensersatzpflicht): "Wer vorsätzlich [...] das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.".
Problematisch sehe ich nur die Eigentumszugehörigkeit, da Eigentum "die umfassende rechtliche Herrschaft über Sachen" (nach wissen.de, Eigentum bürgerliches Recht) ist.
Die liegt hier wohl u.U. nicht vor. Das würde ich aber nach §535 BGB (Miete) und vielleicht i.V.m. §453 BGB (Rechtskauf) in Bezug setzen, weil man durch die monatl. Gebühren von MMO(R)PG im Grunde die Benutzung der Spielwelt + "Zubehör" anmietet. Durch das gebührenpflichtige Freischalten des Accounts (sei's direkt oder durch Kaufen des Spiels + Key) würde ich m.M. nach den Kauf an Rechten des Charakters mit dem man spielt als gegeben ansehen.
Wobei dann immer noch das Problem der Abgrenzung zw. Eigentum und Besitz in diesem Fall wäre.
Da sich aber §453 BGB indirekt auf §433 I bezieht denk ich, dass man das so "hinbiegen" könnte.
btw §433 I S.1 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag): "Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschafen."
Aber demnach denk ich, dass ähnliches wohl auch bei uns möglich ist..gif)
Das was du meinst, wird bestimmt §202a StGB (Ausspähen von Daten): "Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
und/oder §903 S.1 BGB (Befugnisse des Eigentümers): "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen." sein. Was uns wieder zum Eigentum führt.
Ich bin natürlich kein Experte und spekuliere auch nur..gif)
Ein Urteil vom BGH würde ich davon gerne mal sehen, das wäre bestimmt interessant.
Na, sowas kommt bei uns bestimmt auch noch, hehe.
Gruß
R4CC00n
LordJUST am 21.01.2005 16:13 schrieb:hmm ich glaub ihr wisst alle nicht warum sie bestraft wird sie wird nicht bestraft, weil sie den char gelöscht hat sondern, weil sie sich illegal zugang zu den daten ihres ex verschafft hat
es wäre absurd wegen dem löschen eines char bestraft zu werden
So absurd ist das gar nicht denk ich.

btw weil das hier so oft erwähnt wurde: Der Wert des beschädigten oder wie hier sogar zerstörten Eigentums ist unbeachtlich. Der springende Punkt ist m.A. nach die Verletzung des Rechtsguts. Also das Eigentum am Charakter im Spiel.
Meiner Ansicht nach wäre es - in kurz, bin ja kein Profi
- §303 I StGB (Sachbeschädigung): "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"i.V.m. §303a I StGB (Datenveränderung): "Wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
"Daten" sind nach §202a I StGB "[...] nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.".
Das löschen der Daten ist also schon mal strafbar. Schadensersatz - wurde hier ja auch schon erwähnt - wird m.M. nach auch möglich sein:
§823 I BGB (Schadensersatzpflicht): "Wer vorsätzlich [...] das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.".
Problematisch sehe ich nur die Eigentumszugehörigkeit, da Eigentum "die umfassende rechtliche Herrschaft über Sachen" (nach wissen.de, Eigentum bürgerliches Recht) ist.
Die liegt hier wohl u.U. nicht vor. Das würde ich aber nach §535 BGB (Miete) und vielleicht i.V.m. §453 BGB (Rechtskauf) in Bezug setzen, weil man durch die monatl. Gebühren von MMO(R)PG im Grunde die Benutzung der Spielwelt + "Zubehör" anmietet. Durch das gebührenpflichtige Freischalten des Accounts (sei's direkt oder durch Kaufen des Spiels + Key) würde ich m.M. nach den Kauf an Rechten des Charakters mit dem man spielt als gegeben ansehen.
Wobei dann immer noch das Problem der Abgrenzung zw. Eigentum und Besitz in diesem Fall wäre.
Da sich aber §453 BGB indirekt auf §433 I bezieht denk ich, dass man das so "hinbiegen" könnte.btw §433 I S.1 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag): "Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschafen."
Aber demnach denk ich, dass ähnliches wohl auch bei uns möglich ist.
.gif)
Das was du meinst, wird bestimmt §202a StGB (Ausspähen von Daten): "Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
und/oder §903 S.1 BGB (Befugnisse des Eigentümers): "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen." sein. Was uns wieder zum Eigentum führt.

Ich bin natürlich kein Experte und spekuliere auch nur.
.gif)
Ein Urteil vom BGH würde ich davon gerne mal sehen, das wäre bestimmt interessant.
Na, sowas kommt bei uns bestimmt auch noch, hehe.Gruß
R4CC00n


