Ich gehe mal nicht davon aus das das
Du hast ja nix bezahlt und das Recht auf

man kanns auch übertreiben...., es wird an einer lösung gearbeitet immerhin hast du einen"gewinn" nur geht der halt ned, dafür gibts keine Haftung und 2tens steht hier immer.In § 661a BGB heißt es "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."
das sollte doch ausreichen oder?
ich berufe mich hiermit auf diesen paragraphen und fordere meinen gewinn ein!!!!

schön wäre es@ WuceBrillis
Also ich weiß es zwar nicht genau, aber ich glaube gewinnspiele unterliegen auch gewissen gesetzen oder so. ich glaube schon das man ein recht auf seinen gewinn, der einem versprochen wurde hat. und das in vollem umfang.
ich werd mich da aber gleich mal schlau machen ,-D
keine lust wieder ein spiel zu kaufen was nach 30 tagen für mich gestorben is weils einfach unendlich langweilig is... die beta wwäre ne schöne testphase ^^