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Kann ich ein gefundenes Orginal winXP Professional verkaufen???

Malik04 am 24.04.2007 22:08 schrieb:
Das Verkaufen wäre absolut legal, aber das Herausnehmen aus dem Müllcontainer nicht. und Du hast eben auf der Suche nach Essbarem diese MS-Produkte gefunden.


was issen das für `ne logik ?

man kann beides nicht voneinander trennen; wenn die herausnahme als diebstahl zu bewerten wäre (und das ist bei weitem nicht so einfach, wie das manche hier vielleicht meinen), dann ist der weiterverkauf natürlich nicht "absolut legal"

Spcial am 24.04.2007 23:11 schrieb:
Am besten ihr verklagt ihn gleich noch weil er etwas aus einer Mülltonne genommen hat. :rolleyes:

er hat nunmal gefragt, ob der verkauf legal wäre, wir haben geantwortet - wo liegt also dein problem ?
 
Bonkic am 25.04.2007 08:20 schrieb:
was issen das für `ne logik ?

man kann beides nicht voneinander trennen; wenn die herausnahme als diebstahl zu bewerten wäre (und das ist bei weitem nicht so einfach, wie das manche hier vielleicht meinen), dann ist der weiterverkauf natürlich nicht "absolut legal"


"Gefunden" ist schon was anderes, als etwas aus einer Mülltonne zu nehmen. Stimmt.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass "Müll" auch mal auf der Straße landet...

Dann gibt es wiederum das Problem, dass die Fundsache einen Wert hat.
Selbst wenn es Müll ist, muss man also erst einmal schauen, ob der eigentliche Besitzer es nicht vermisst..... und dieser lässt sich ja aufgrund des Lizenz-Schlüssels locker herausfinden.

Sollte der Lizenz Schlüssel nicht auf den eigentlichen Besitzer schließen lassen, kann man das echte Fundstück behalten.

Bei einer "Software-Fundsache" muss man dann noch überprüfen, ob das Stück nicht bereits eine illegale Kopie ist.
Ist die Software original, darf man sie dann auch verwenden.
 
Wildchild666 am 24.04.2007 22:03 schrieb:
falsch, sobald ein gegenstand in absicht des Eigentümers entsorgt wird, gilt es als herrenlos :)

schreibe morgen ne ex zu dem thema ^^

Na hoffentlich schreibst du das nicht in der ex da hin.

Die Absicht des Eigentümers ist es, dass der Gegenstand entsorgt wird. Wenn ein anderer diese Absicht untergräbt kann er dadurch nicht das Eigentum an der Sache erlangen (Da es ja nicht der Wille des Eigentümers war). Und eine Sache, die sich nicht im eigenen Eigentum befindet, kann man auch nicht legal verkaufen.

Das gleiche ist es mit Fundsachen. Wenn man etwas findet, dann hat man nicht das Eigentum an der Sache, und darf sie natürlich nicht verkaufen.
 
TBrain am 25.04.2007 10:40 schrieb:
Wildchild666 am 24.04.2007 22:03 schrieb:
falsch, sobald ein gegenstand in absicht des Eigentümers entsorgt wird, gilt es als herrenlos :)

schreibe morgen ne ex zu dem thema ^^

Na hoffentlich schreibst du das nicht in der ex da hin.

Die Absicht des Eigentümers ist es, dass der Gegenstand entsorgt wird. Wenn ein anderer diese Absicht untergräbt kann er dadurch nicht das Eigentum an der Sache erlangen (Da es ja nicht der Wille des Eigentümers war). Und eine Sache, die sich nicht im eigenen Eigentum befindet, kann man auch nicht legal verkaufen.

Das gleiche ist es mit Fundsachen. Wenn man etwas findet, dann hat man nicht das Eigentum an der Sache, und darf sie natürlich nicht verkaufen.
es gibt schon herrenlose sachgüter, aber ein privater müllcontainer bleibt privat und da dürfen interessierte nicht einfach drin rumwühlen.
 
IXS am 25.04.2007 08:30 schrieb:
Sollte der Lizenz Schlüssel nicht auf den eigentlichen Besitzer schließen lassen, kann man das echte Fundstück behalten.

Fundsachen darfst du auch nicht einfach so behalten. Wenn du den Eigentümer nicht ermitteln kannst musst du das Fundstück beim Fundbüro melden. Nur dadurch kannst du nach ablauf einer Frist rechtmäßig das Eigentum an der Sache erlangen.
 
TBrain am 25.04.2007 10:48 schrieb:
IXS am 25.04.2007 08:30 schrieb:
Sollte der Lizenz Schlüssel nicht auf den eigentlichen Besitzer schließen lassen, kann man das echte Fundstück behalten.

Fundsachen darfst du auch nicht einfach so behalten. Wenn du den Eigentümer nicht ermitteln kannst musst du das Fundstück beim Fundbüro melden. Nur dadurch kannst du nach ablauf einer Frist rechtmäßig das Eigentum an der Sache erlangen.
nein, offensichtlich weggeworfenes ist von niemandem verloren worden. :rolleyes:
das ändert aber nichts an der sache mit dem privaten mülleimer. ich denke das darin rumwühlen könnte man als hausfriedensbruch auslegen. und das herausnehmen von sachgütern als besitzstörung, denn wenn etwas in der privaten mülltonne liegt, ist es nach wie vor im privaten besitz.
ausser es liegt z.b. in der städtischen metallsammlung oder so.


edit: aha, du beziehst dich nur auf den satz von IXS. so gesehen hast du natürlich recht.
 
HanFred am 25.04.2007 10:43 schrieb:
es gibt schon herrenlose sachgüter, aber ein privater müllcontainer bleibt privat und da dürfen interessierte nicht einfach drin rumwühlen.

Sicher gibt es das. Herrenlos ist eine Sache aber nur dann wenn der Eigentümer das Eigentum an einer Sache explizit aufgibt. Davon kann man bei Müll nicht generell ausgehen. Insbesondere dann wenn es sich um Müll von Firmen handelt.

Man muss sich nur mal den Fall vorstellen, dass Siemens irgendwelche Fehlproduzierten Teile entsorgt. Die wollen sicher nicht, dass die minderwertigen Teile mit dem Firmenschriftzug drauf in den Umlauf kommen.
 
TBrain am 25.04.2007 10:58 schrieb:
HanFred am 25.04.2007 10:43 schrieb:
es gibt schon herrenlose sachgüter, aber ein privater müllcontainer bleibt privat und da dürfen interessierte nicht einfach drin rumwühlen.

Sicher gibt es das. Herrenlos ist eine Sache aber nur dann wenn der Eigentümer das Eigentum an einer Sache explizit aufgibt. Davon kann man bei Müll nicht generell ausgehen. Insbesondere dann wenn es sich um Müll von Firmen handelt.

Man muss sich nur mal den Fall vorstellen, dass Siemens irgendwelche Fehlproduzierten Teile entsorgt. Die wollen sicher nicht, dass die minderwertigen Teile mit dem Firmenschriftzug drauf in den Umlauf kommen.
eben, das meine ich.

ein anderes beispiel: die schweizer Kiosk AG. denen gehören fast alle kioske in der schweiz. sie haben eine zentrale, wo tonnenweise alte, nicht verkaufte zeitschriften vernichtet werden.
ein schulfreund ist da auch immer wieder auf das firmenareal hefte sammeln gegangen. natürlich ist das ein privatareal und wer kein mitarbeiter ist, hat da schonmal gar nichts verloren, was auch schon impliziert dass man da nicht einfach mitnehmen kann, was einem gefällt.
sicher, es gibt schlimmere arten von diebstahl, aber mindestens eine entwendung ist es allemal.
 
Zur Info: Ich arbeite dort hab was weggeschmissen und hab die Software gesehen und mitgenommen!
Kann ich sie jetzt legal verkaufen oder nicht?
 
stefan667 am 25.04.2007 16:28 schrieb:
Zur Info: Ich arbeite dort hab was weggeschmissen und hab die Software gesehen und mitgenommen!
Kann ich sie jetzt legal verkaufen oder nicht?
Nein
 
Spcial am 24.04.2007 23:11 schrieb:
NGMA am 24.04.2007 16:58 schrieb:
bsekranker am 24.04.2007 16:06 schrieb:
stefan667 am 24.04.2007 07:29 schrieb:
kann mir da rechtlich was passieren?
Selbstverständlich - die Tatsache, dass sich etwas in einer fremden (!) Mülltonne befindet, berechtigt einen nicht, es einfach mitzunehmen.

Die CDs wären so lange in Besitz von Siemens geblieben, bis das Müllunternehmen die Tonnen gelehrt hätte - dann wären sie in dessen Besitz übergegangen.

-> Diebstahl

-> Hehlerware

jepp ist diebstahl hat so nen ähnlichen fall letztens inner recht vorlesung

du hast damit einen diebstahl begagen...

Am besten ihr verklagt ihn gleich noch weil er etwas aus einer Mülltonne genommen hat. :rolleyes:

:-D
 
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