Das BVerfG Urteil bezieht sich einzig auf die Frage, dass Menschen mit DSD, welche sich weder als Mann noch als Frau identifizieren eine dritte Option im Personenstandsregister zur Verfügung haben müssen. Darüber hinaus trifft es keine abschließenden Aussagen.
Selbst wenn man(n) das aktuellen Aktuelle verfahren des TSG komplett durchlaufen würde, muss trotzdem zwischen Personenstand und Biologie unterschieden werden.
Man kann sein biol. Geschlecht nicht wechseln. Nicht mit Schminke und Kleidern und auch nicht mit OPs und Hormonen.
Ausgerechnet Böhmermann hier als Quelle zu nennen ist Haarsträubend. Argumente von Böhmermann = Null. Der Stand der Wissenschaft den er behauptet (ein Verweis auf einen Artikel in einer Tageszeigung, nicht mal einer Fachpublikation) , bezieht sich seinerseits auf den Artikel "Sex redefined" von Claire Ainsworth. Die hat übrigens selbst klargestellt, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Wenn man bedenkt, dass Böhmermann dann noch Frauen, welche für ihre Rechte einstehen als TURDS / Scheißhaufen entmenschlicht, ist alles über die Qualität dieser Quelle gesagt.
Bedenken gegen das Eindringen von Männern (egal wie sie sich identifizieren) in Frauenschutzräume haben nichts mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu tun. Das Problem ist, dass mit SelfID jeder behaupten kann, eine Frau zu sein, um Zugang zu Umkleiden, Frauenhäusern und dergleichen zu bekommen und das wird in Ländern mit SelfID bereits massiv ausgenutzt.
Wenn es alleine um den Schutz von Transpersonen ginge, wären ja eigene Schutzräume auch eine Option. Die werden aber entschieden abgelehnt, denn es geht vielen nicht um Schutz, sondern um Validierung des eigenen Selbstbildes. Und da werden numal Frauenrechte verletzt.
Schau doch mal auf YouTube die Doku "Adult Human Female" oder den interessanten TAZ Talk vom 13.12.2022 "Dissenz und Diffamierung im Regenbogen" an.