Herbboy
Spiele-Gott/Göttin
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Also, DASS man bei zu viel Alk auch nen Filmriss haben kann oder die Kontrolle verlieren kann, müßtest Du ja schon vorher gewußt haben, das passiert doch dauernd, dass man von einem hört "keine Ahnung, wie ich gestern nach Hause gekommen bin" oder ähnliches. Aber das sind ja dann idR Mengen, die sonst NICHT üblich sind, oder die selbst bei einem "geübten" trinker zu einem richtigen Suff führen, und dass man DA nen Blackout haben kann, ist klar.Nur eines ist mir ganz klar geworden, ich dachte zuvor das alle Straftäter die alkoholisiert waren trotzdem 100% schuldfähig sind und das nur als Ausrede benutzen, diese Meinung habe ich nach dieser Erfahrung natürlich nicht mehr.
Aber dass man das gleiche wie immer trinkt, eine Menge, mit der man sonst problemlos klarkommt und friedlich ist, und eines Tages von der gleichen Menge plötzlich die Kontrolle verliert und dann was dummes macht, ist an sich extrem unwahrscheinlich.
Ich weiß ja nicht, welche Menge Du jetzt früher getrunken hattest - wenn die eh schon extrem viel war, sagen wir mal mehr als 3l Bier oder so innerhalb von 4-5 Stunden, dann ist eh schon eine ziemlich hohe Grenze erreicht, bei der selbst rel. geübte Trinker auch Tags drauf nen Kater haben können und/oder Erinnerungslücken
Ich hab das "Glück", dass ich inzwischen vom Magen her nicht mehr so viel vertrage wie früher - d.h. bevor ich so viel trinke, dass ich VIELLEICHT sogar Tags drauf Dinge wie zB "Heimweg?" vergessen hab (is mir vielleicht 5-6 mal passiert innerhalb von 15 Jahren), wird mir eh schlecht reicht aber trotzdem noch für ab und an nen Kater
Wegen den Straftaten: auch wenn einer total betrunken ist und deswegen aggressiver, kann eben dieses besoffen-sein strafmildernd sein, auch wenn derjenige sich erinnern kann, weil man im suff eben die Lage nicht mehr korrekt einschätzen kann - dazu muss es kein "blackout" sein. Die Frage ist eher: muss man denjenigen dann bestrafen, weil er "fahrlässigerweise" zu viel getrunken hat, bzw. ab wann kann man sagen, dass der Alkohol so viel Einfluss hatte, dass man dem "Täter" nicht mehr so einen Vorwurf machen kann wie einem nüchternen. Hängt halt auch vom Einzelfall ab - wenn einer nach 3l Bier aus "Spaß" Alk ins Lagerfeuer schüttet und einer sich deswegen schwer verbrennt, ist der Suff sicher strafmildernd. Wenn einer aber nach 3l sich ins Auto setzt und durch einen Unfall einen schwer verletzt, dann ist grad der Alk sogar erst der Grund für die Strafe.