• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Fehler: Server nicht gefunden - Raubkopierer raus!

HanFred am 18.01.2009 23:56 schrieb:
skicu am 18.01.2009 23:52 schrieb:
Warum versteift man sich jetzt dermaßen auf diese Art der Bestrafung? Art und Ausmaß der Strafe liegt doch wohl immer noch im Ermessensspielraum des Richters. Und da sollte das auch bleiben.
vernünftige einstellung.
Tja, so einfach könnte es sein. Ein Raubkopierer wird angeklagt und bekommt vom Richter eine Strafe in Form eines angemessen hohen Bußgelds aufgebrummt. Fall erledigt. Bei besonders lernresistenten Wiederholungstätern kann man ja im Extremfall auch mal zu einer Bewährungsstrafe greifen. Wer mal ein paar tausend Euro wegen eines solchen Deliktes bezahlt hat, der wird es sich ganz genau überlegen ob er dieses Risiko nochmal eingehen will. Und wer das Risiko weiterhin eingeht, der wird sich auch von der Aussicht auf einen beschnittenen Internetanschluss nicht davon abhalten lassen. Ganz im Gegenteil, ich glaube dass sich, wenn der Anschluss erst mal beschnitten ist, eher ein "leck mich am Arsch"-Gefühl einstellt und erst recht keine Skrupel mehr vorhanden sind. Dann wird halt nur noch aus der Videothek, dem Internetcafe oder von einem Freund besorgt.

Mir ist jedenfalls völlig rätselhaft, warum manche hier der Meinung sind, man müsse wegen Urheberrechtsverletzungen gleich Bürgerrechte beschneiden und Lebensqualität einschränken, nur um den Täter noch mehr zu bestrafen. Zumal von den Befürwortern dieser Maßnahmen noch keine der Fragen bzgl Realisierbarkeit beantwortet wurden, Stichwort: gezielte Bestrafung (zB in Haushalten mit mehreren Personen) oder angemessene Bestrafung (zB bei Menschen die aus diversen Gründen auf einen schnellen Anschluss angewiesen sind). Ich halte diese Idee nach wie vor für a) unrealistisch und b) schwachsinnig.

SSA
 
skicu am 19.01.2009 12:55 schrieb:
SCUX am 18.01.2009 22:25 schrieb:
Huskyboy am 18.01.2009 20:32 schrieb:
die frage ist natürlich in wieweit das überhaupt feststellbar sind
gibt es eigentlich einen Grund wieso man immer noch von bestrafen spricht wenn es um das "ziehen" geht....
und nicht von dem der es "reinstellt"..... :-o :confused:

ich mein wenn ein Ermittler etwas von einem Rechner holt, ist das doch nachweisbar und könnte so verfolgt werden.....oder geht das irgendwie nicht???

Und wer erlaubt dem Ermittler, einfach mal so deinen PC zu durchsuchen? Das ist ja ein noch tieferer Eingriff in Persönlichkeitsrechte als eine Kommunikationsüberwachung.

Du solltest dir wirklich mal eine kommentierte Ausgabe unseres Grundgesetzes durchlesen. Ich hab hier ständig das Gefühl, dass du auf alle deine Rechte verzichten würdest, nur damit ein oder zwei Strafdelikte mehr aufgedeckt werden können...
:confused:
zugegeben weiß ich nicht wie Tauschbörsen funktionieren....
aber wenn jemand etwas anbietet, was nicht genehmigt ist wie zB ein aktuelles Spiel zum downloaden, wieso sollte man den nicht überprüfen können :-o
und wenn ich vor der Bank die ausgeraubt wurde gesichtet worden bin kann es gut sein das die Polizei meine Wohnung durchsucht.....
 
SoSchautsAus am 19.01.2009 12:57 schrieb:
stimme ich ja voll zu,
zum jetzigen Zeitpunkt geht es aber eher um das "wie ermittel ich diese "Straftat" " ....
was nützen gute Gesetze wenn ich keinen Weg habe zu prüfen....
 
HanFred am 19.01.2009 11:44 schrieb:
Rabowke am 19.01.2009 11:38 schrieb:
Mir reicht eigentlich der Blick auf die Cover bestimmter Magazine wie z.B. PC Welt & Chip. Früher fand ich beide Magazine wirklich toll, hilfreich und sachlich geschrieben. Ich hab mir mal vor paar Monaten so eine kleine Ausgabe für einen Euro gekauft und hab min. drei Artikel zur Beschaffung von Filmen etc. gefunden.
sowas liest doch keiner, der sich nicht für PCs interessiert.

Genauso ist es. Ich habe ne Menge Bekannte, so gut wie alle haben eigentlich illegales Zeugs auf ihrem PC und wenn du sie fragst, woher sie das haben, sagen sie, das hat ihnen ein Bekannter besorgt. Und der hats wahrscheinlich auch von nem Freund. Sie selber haben doch keine Ahnung, wenn du denen was von Cracks, Rapidshare und Warez erzählst, halten sie das für neue Gameshows im Fernsehn.
Die meisten Leute haben weder die Zeit, die schnelle Internetleitung, noch das Intresse und das Wissen, sich das Zeug selber zu holen. Vor ALLEM Frauen. Ich kenne quasi keine einzige junge Frau, die sich noch nicht von nem Bekannten die Top100, diverse Musik-CDs oder Filme hat brennen lassen. Weil sie selber entweder Null Ahnung hat oder Angst hat erschwischt zu werden.

Seien wir realistisch. Bei allem, was übers bloße Internetsurfen und E-mail-schreiben hinausgeht, setzt es bei der Majorität der Bevölkerung komplett aus. Geschweige denn, dass sie sich selber sowas wie Emule(was keiner, der sich halbwegs auskennt, noch benutzt) einrichten könnten um Lieder zu saugen.
 
SCUX am 19.01.2009 13:02 schrieb:
aber wenn jemand etwas anbietet, was nicht genehmigt ist wie zB ein aktuelles Spiel zum downloaden, wieso sollte man den nicht überprüfen können :-o
Weil er im Internet so gut wie anonym ist und niemand sich die Arbeit macht, alle Rapidshare-Uploader "abzuchecken", so das jene auch ja keine illegalen Daten uploaden.
 
nikiburstr8x am 19.01.2009 13:21 schrieb:
SCUX am 19.01.2009 13:02 schrieb:
aber wenn jemand etwas anbietet, was nicht genehmigt ist wie zB ein aktuelles Spiel zum downloaden, wieso sollte man den nicht überprüfen können :-o
Weil er im Internet so gut wie anonym ist und niemand sich die Arbeit macht, alle Rapidshare-Uploader "abzuchecken", so das jene auch ja keine illegalen Daten uploaden.

Was auch gar nicht geht, da alle diese Dateien im Normalfall passwortgeschützt und damit nicht kontrollierbar sind. Da muss dich schon einer hinhängen.
 
nikiburstr8x am 19.01.2009 13:21 schrieb:
SCUX am 19.01.2009 13:02 schrieb:
aber wenn jemand etwas anbietet, was nicht genehmigt ist wie zB ein aktuelles Spiel zum downloaden, wieso sollte man den nicht überprüfen können :-o
Weil er im Internet so gut wie anonym ist und niemand sich die Arbeit macht, alle Rapidshare-Uploader "abzuchecken", so das jene auch ja keine illegalen Daten uploaden.

zumal der arbeitsaufwand sowas von extrem hoch ist, man müsste quasi nen verzeichniss haben wo alle illegalen dateien drin stehen

oder kannst du mit

RLD.DD.GHKL.bin

was anfangen?
 
Huskyboy am 19.01.2009 13:36 schrieb:
nikiburstr8x am 19.01.2009 13:21 schrieb:
SCUX am 19.01.2009 13:02 schrieb:
aber wenn jemand etwas anbietet, was nicht genehmigt ist wie zB ein aktuelles Spiel zum downloaden, wieso sollte man den nicht überprüfen können :-o
Weil er im Internet so gut wie anonym ist und niemand sich die Arbeit macht, alle Rapidshare-Uploader "abzuchecken", so das jene auch ja keine illegalen Daten uploaden.

zumal der arbeitsaufwand sowas von extrem hoch ist, man müsste quasi nen verzeichniss haben wo alle illegalen dateien drin stehen

oder kannst du mit

RLD.DD.GHKL.bin

was anfangen?
also der der sich gewisse Dateien "zieht" erkennt doch auch was er sich da runterläd....demnach ist es doch offensichtlich was da angeboten wird.....und durch die ip lässt sich der Anbieter und auch der Empfänger ermitteln, oder :confused:
und genau das mit der anonymität sollte geändert werden!!!! es sollte (wie im Strassenverkehr :-D ) zumindest der Computerbesitzer ermittel werden können....

hier im Forum wird man ja auch per ip gesperrt wenn man sich nicht an die AGBs hält, evtl sogar von jemanden der noch nicht mal für den Betreiber arbeitet *Winkzudensternen* ;)
(da ist nix mit freie Meinung und so :P )
 
Huskyboy am 19.01.2009 13:36 schrieb:
oder kannst du mit
RLD.DD.GHKL.bin
was anfangen?
Falsches Format. Soweit ich weiß muss der Dateiname achtstellig sein. ;)

Das richtige Format wäre rld-<rest>.<endung>
 
Ganz ehrlich, was soll euer Gerede bezügl. Lebensqualität weil man jemanden verweigert einen Internetanschluss zu bestellen wenn dieser öfters aufgefallen ist weil er Spiele heruntergeladen hat / ggf. hochgeladen hat?

Mal ganz ehrlich: Internet ist für mich jetzt nicht unbedingt ein "must-have" welches meine Lebensqualität bereichert. Wir sind früher ohne Internet ausgekommen ... also kommen wir jetzt auch noch ohne Internet aus.

Des Weiteren bezieht sich die Sperrung lediglich auf einen privaten Internetanschluss, die Person kann weiterhin von Arbeit ( sofern vorhanden ), Bekannten & Freunden und ggf. zur Not Internetcafés das Internet nutzen.

Ich hab nicht davon gesprochen bei der kleinsten Verfehlung sofort und ohne wenn und aber den Internetanschluss 'stilzulegen' sondern meinte, dass es vorher Hinweise des ISPs geben muss. Zwei Hinweise halte ich persönlich für absolut gerechtfertigt. Wenn es jemand bis dahin nicht geschafft hat mitzubekommen das er hier zu Unrecht gehandelt hat, dann tut es mir nicht wirklich leid.
 
wie gesagt, bei gewerblich arbeitenden raubkopierern die ja nunmal einen echten und nachweissbaren schaden verursachen geb ich dir absolut recht

aber nicht bei privatpersonen die sich mal was "raubkopieren"

und man kann für diese sache nicht alle internetnutzer unter generalverdacht stellen, das ist nicht verhältnissmäßig, dazu kommt die sache, wer soll das ermitteln? Staatsanwaltschaft und Polizei haben gelinde gesagt besseres zu tun, es gibt wichtigere dinge als "raubkopien"
 
Huskyboy am 19.01.2009 15:11 schrieb:
wie gesagt, bei gewerblich arbeitenden raubkopierern die ja nunmal einen echten und nachweissbaren schaden verursachen geb ich dir absolut recht

aber nicht bei privatpersonen die sich mal was "raubkopieren"
Weil? :-o :confused:

und man kann für diese sache nicht alle internetnutzer unter generalverdacht stellen, das ist nicht verhältnissmäßig, dazu kommt die sache, wer soll das ermitteln? Staatsanwaltschaft und Polizei haben gelinde gesagt besseres zu tun, es gibt wichtigere dinge als "raubkopien"
Soweit ich weiss war die Frage nicht "Wie soll das gehen" sondern "Was haltet ihr davon?!".
 
Rabowke am 19.01.2009 15:13 schrieb:
Huskyboy am 19.01.2009 15:11 schrieb:
wie gesagt, bei gewerblich arbeitenden raubkopierern die ja nunmal einen echten und nachweissbaren schaden verursachen geb ich dir absolut recht

aber nicht bei privatpersonen die sich mal was "raubkopieren"
Weil? :-o :confused:

und man kann für diese sache nicht alle internetnutzer unter generalverdacht stellen, das ist nicht verhältnissmäßig, dazu kommt die sache, wer soll das ermitteln? Staatsanwaltschaft und Polizei haben gelinde gesagt besseres zu tun, es gibt wichtigere dinge als "raubkopien"
Soweit ich weiss war die Frage nicht "Wie soll das gehen" sondern "Was haltet ihr davon?!".

Ich möchte Frieden und Wohlstand für die Welt. "Was haltet ihr davon?!" :B
 
SuicideVampire am 19.01.2009 13:13 schrieb:
Das EU-Parlament sieht da übrigens auch einen Grundrechtsverstoß: *klick*.
Sofern die Sache tatsächlich mal in Kraft treten sollte wird sie dann wohl früher oder vorm EuGH landen. Zumindest wenn jemand dem der Anschluss gesperrt wurde auch wirklich klagt :-D
 
Rabowke am 19.01.2009 15:13 schrieb:
Huskyboy am 19.01.2009 15:11 schrieb:
wie gesagt, bei gewerblich arbeitenden raubkopierern die ja nunmal einen echten und nachweissbaren schaden verursachen geb ich dir absolut recht

aber nicht bei privatpersonen die sich mal was "raubkopieren"
Weil? :-o :confused: .

die verhältnissmäßigkeit zum aufwand meiner ansicht nach absolut nicht gegeben ist

daher noch mal die frage, wer zum teufel soll das ermitteln, wie sehr willst du staatsanwaltschaft und Polizei noch belasten?
 
Huskyboy am 19.01.2009 15:44 schrieb:
wie sehr willst du staatsanwaltschaft und Polizei noch belasten?
Raubkopieren ist ein Vergehen, weshalb ermittelt werden muss. Ob das Verfahren dann eingestellt wird oder nicht: Zivilrechtlich kann der "Täter" belangt werden.
 
fiumpf am 19.01.2009 15:48 schrieb:
Huskyboy am 19.01.2009 15:44 schrieb:
wie sehr willst du staatsanwaltschaft und Polizei noch belasten?
Raubkopieren ist ein Vergehen, weshalb ermittelt werden muss. Ob das Verfahren dann eingestellt wird oder nicht: Zivilrechtlich kann der "Täter" belangt werden.

auch das klauen einer Tafel schokolade ist ein vergeben, soll dafür dann die spurensicherung antanzen, 200 polizeibeamte die gegend nach hinweisen absuchen etc? :B

Die Staatsanwaltschaften weigern sich doch nicht aus jux und dollerei gegen irgendwelche IP adressen zu ermitteln
 
Huskyboy am 19.01.2009 15:57 schrieb:
auch das klauen einer Tafel schokolade ist ein vergeben, soll dafür dann die spurensicherung antanzen, 200 polizeibeamte die gegend nach hinweisen absuchen etc? :B


das wäre diebstahl einer geringwertigen sache und somit ein antragsdelikt. :B

edit:
das bedeutet, dass die behörden hier zunächst mal überhaupt nix machen müssen.
 
Bonkic am 19.01.2009 16:02 schrieb:
Huskyboy am 19.01.2009 15:57 schrieb:
auch das klauen einer Tafel schokolade ist ein vergeben, soll dafür dann die spurensicherung antanzen, 200 polizeibeamte die gegend nach hinweisen absuchen etc? :B


das wäre diebstahl einer geringwertigen sache und somit ein antragsdelikt. :B

jetzt die quizfrage, was ist eine "raubkopie" wert wo nicht mal etwas entwendet sondern nur dupliziert wird? :B
 
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