SoSchautsAus
Spiele-Kenner/in
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Tja, so einfach könnte es sein. Ein Raubkopierer wird angeklagt und bekommt vom Richter eine Strafe in Form eines angemessen hohen Bußgelds aufgebrummt. Fall erledigt. Bei besonders lernresistenten Wiederholungstätern kann man ja im Extremfall auch mal zu einer Bewährungsstrafe greifen. Wer mal ein paar tausend Euro wegen eines solchen Deliktes bezahlt hat, der wird es sich ganz genau überlegen ob er dieses Risiko nochmal eingehen will. Und wer das Risiko weiterhin eingeht, der wird sich auch von der Aussicht auf einen beschnittenen Internetanschluss nicht davon abhalten lassen. Ganz im Gegenteil, ich glaube dass sich, wenn der Anschluss erst mal beschnitten ist, eher ein "leck mich am Arsch"-Gefühl einstellt und erst recht keine Skrupel mehr vorhanden sind. Dann wird halt nur noch aus der Videothek, dem Internetcafe oder von einem Freund besorgt.HanFred am 18.01.2009 23:56 schrieb:vernünftige einstellung.skicu am 18.01.2009 23:52 schrieb:Warum versteift man sich jetzt dermaßen auf diese Art der Bestrafung? Art und Ausmaß der Strafe liegt doch wohl immer noch im Ermessensspielraum des Richters. Und da sollte das auch bleiben.
Mir ist jedenfalls völlig rätselhaft, warum manche hier der Meinung sind, man müsse wegen Urheberrechtsverletzungen gleich Bürgerrechte beschneiden und Lebensqualität einschränken, nur um den Täter noch mehr zu bestrafen. Zumal von den Befürwortern dieser Maßnahmen noch keine der Fragen bzgl Realisierbarkeit beantwortet wurden, Stichwort: gezielte Bestrafung (zB in Haushalten mit mehreren Personen) oder angemessene Bestrafung (zB bei Menschen die aus diversen Gründen auf einen schnellen Anschluss angewiesen sind). Ich halte diese Idee nach wie vor für a) unrealistisch und b) schwachsinnig.
SSA