SCUX am 19.01.2009 16:43 schrieb:
:-o :-o :-o
tschuldigt, aber wenn ihr beim klauen einer Tafel Schokolade im Supermarkt erwischt werdet, bekommt ihr ne Anzeige (die meist nichts bringt) UND ein
HAUSVERBOT ausgesprochen
und so viel ich weiß handelt das Topic genau von so etwas
na jetzt bin ich aber gespannt
Allerdings liegt in der Natur eines "Hausverbots" dass man nur jemanden aus seiner eigenen Einflusssphäre ausschließen kann... Ein Supermarkt kann sich ja auch nicht unter Nutzung des Hausverbots gegen die Bettler wehren die vor dem Supermarkt am Gehsteig herumlungern und die Passanten mit ihrem Anblick belästigen...
Und im Übertragenen Sinne ist das Internet genau diese Straße, auf der das Geschäft unter dem Titel des "Hausrechts" nichts zu sagen hat.
Und bevor du mir mit das geht ja doch kommst... Bettelverbote werden bei uns in Österreich gerade breit diskutiert und nahezu alle Verfassungsjuristen sind sich einig, dass das auch durch EU-Recht und die EMRK, nicht möglich sein dürfte...
Sony kann sich zwar auf eine Art Quasi-Hausrecht berufen wenn die betreffenden Welchen aus der PS3- Community gekickt werden, aber das Internet gehört sicher nicht zu dem Bereich den zu Regulieren Sony irgendeine Berechtigung hat.
SCUX am 19.01.2009 16:43 schrieb:
es wird etwas in den Besitz genommen was einem nicht gehört, was man nicht bezahlt hat, und auf einem Weg welcher per Gesetz nicht erlaubt ist
Und was den Diebstahl betrifft, gehts darum, dass
eine fremde, bewegliche Sache weggenommen wird um sich oder dritte zu bereichern
Software ist einerseits keine Sache, weder eine bewegliche noch sonst eine, über das Fremd lässt sich meinetwegen diskutieren, aber es müssen alle 3 Faktoren vorliegen damit eine diebstahlsfähige Sache vorliegt, und vor allem wird die Sache (die ja keine ist) nicht weggenommen weil sie ja bei dem der sich bestohlen glaubt noch vorhanden ist.
Und nachdem in Österreich wie auch in Deutschland ein Typenstrafrecht verwendet wird, nach dem nur das bestraft werden kann was auch explizit so im Gesetz steht liegt hier sicher kein strafbarer Diebstahl vor.
MFG Florian