• Aktualisierte Forenregeln

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    Vielen Dank

Fehler: Server nicht gefunden - Raubkopierer raus!

Huskyboy am 19.01.2009 16:11 schrieb:
Bonkic am 19.01.2009 16:02 schrieb:
Huskyboy am 19.01.2009 15:57 schrieb:
auch das klauen einer Tafel schokolade ist ein vergeben, soll dafür dann die spurensicherung antanzen, 200 polizeibeamte die gegend nach hinweisen absuchen etc? :B


das wäre diebstahl einer geringwertigen sache und somit ein antragsdelikt. :B

jetzt die quizfrage, was ist eine "raubkopie" wert wo nicht mal etwas entwendet sondern nur dupliziert wird? :B


hier geht es nicht um diebstahl und der wert alleine ist schon mal gar nicht entscheident, wie du ja wissen solltest.
deshalb stellt sich die frage so nicht.
die strafandrohung ist in § 106 urhg zu finden.
 
eine illegale kopie ist meiner ansicht nach auch nur Diebstahl, eben genau wie ne tafel schokolade

Raub ist es schonmal ganz bestimmt nicht, da fehlt der gewaltfaktor

aber zum 100x Wer soll ermitteln? Staatsanwaltschaft und Polizei sind so schon absolut überlastet, die haben auch noch andere verbrechen aufzuklären als irgendwelchen schülern die eMule benutzen hinterherzujagen
 
Huskyboy am 19.01.2009 16:39 schrieb:
eine illegale kopie ist meiner ansicht nach auch nur Diebstahl, eben genau wie ne tafel schokolade

nein, ich werde dir jetzt nicht darlegen, weshalb es kein diebstahl sein kann. :B

edit:
und hör doch bitte mal auf dich an dem begriff "raubkopie" aufzuziehen.
was soll das?
das ist halt umgangssprache und hat sich so eingebürgert.
oder verwendest du im alltag jedes wort nur in seiner juristisch korrekten bedeutung?
ich glaube wohl kaum.

aber zum 100x Wer soll ermitteln?

zu dem thema hab ich bislang kein wort verloren.
 
Huskyboy am 19.01.2009 16:11 schrieb:
Bonkic am 19.01.2009 16:02 schrieb:
Huskyboy am 19.01.2009 15:57 schrieb:
auch das klauen einer Tafel schokolade ist ein vergeben, soll dafür dann die spurensicherung antanzen, 200 polizeibeamte die gegend nach hinweisen absuchen etc? :B


das wäre diebstahl einer geringwertigen sache und somit ein antragsdelikt. :B

jetzt die quizfrage, was ist eine "raubkopie" wert wo nicht mal etwas entwendet sondern nur dupliziert wird? :B
:-o :-o :-o
tschuldigt, aber wenn ihr beim klauen einer Tafel Schokolade im Supermarkt erwischt werdet, bekommt ihr ne Anzeige (die meist nichts bringt) UND ein HAUSVERBOT ausgesprochen ;)
und so viel ich weiß handelt das Topic genau von so etwas :finger:
na jetzt bin ich aber gespannt :-D


EDIT
Bonkic am 19.01.2009 16:41 schrieb:
Huskyboy am 19.01.2009 16:39 schrieb:
eine illegale kopie ist meiner ansicht nach auch nur Diebstahl, eben genau wie ne tafel schokolade

nein, ich werde dir jetzt nicht darlegen, weshalb es kein diebstahl sein kann. :B
.
es wird etwas in den Besitz genommen was einem nicht gehört, was man nicht bezahlt hat, und auf einem Weg welcher per Gesetz nicht erlaubt ist :rolleyes:
 
SCUX am 19.01.2009 16:43 schrieb:
es wird etwas in den Besitz genommen was einem nicht gehört, was man nicht bezahlt hat, und auf einem Weg welcher per Gesetz nicht erlaubt ist :rolleyes:


und was willst du jetzt damit sagen? :confused:

nee lassen wir das, führt zu nix.
 
SCUX am 19.01.2009 16:43 schrieb:
Bonkic am 19.01.2009 16:41 schrieb:
Huskyboy am 19.01.2009 16:39 schrieb:
eine illegale kopie ist meiner ansicht nach auch nur Diebstahl, eben genau wie ne tafel schokolade

nein, ich werde dir jetzt nicht darlegen, weshalb es kein diebstahl sein kann. :B
.
es wird etwas in den Besitz genommen was einem nicht gehört, was man nicht bezahlt hat, und auf einem Weg welcher per Gesetz nicht erlaubt ist :rolleyes:
Ähnlich wie beim Foto -> Diebstahl der Seele :-D
 
Bonkic am 19.01.2009 16:49 schrieb:
SCUX am 19.01.2009 16:43 schrieb:
es wird etwas in den Besitz genommen was einem nicht gehört, was man nicht bezahlt hat, und auf einem Weg welcher per Gesetz nicht erlaubt ist :rolleyes:


und was willst du jetzt damit sagen? :confused:

nee lassen wir das, führt zu nix.

Ich spiel' mal gerne wieder Spassbremse:

§242 StGB schrieb:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Bei Software handelt es sich lt. Definition um keine "bewegliche Sache".
;)
 
Bonkic am 19.01.2009 16:49 schrieb:
SCUX am 19.01.2009 16:43 schrieb:
es wird etwas in den Besitz genommen was einem nicht gehört, was man nicht bezahlt hat, und auf einem Weg welcher per Gesetz nicht erlaubt ist :rolleyes:


und was willst du jetzt damit sagen? :confused:

nee lassen wir das, führt zu nix.
stimmt, denn du wirst es nicht schaffen zu verdeutlichen wie man es schönreden kann etwas zu tun was man vom Gesetz her nicht darf!
Und "geschützte" Dinge zu verbreiten oder sich zu "besorgen" ist nun mal nicht erlaubt...
in wie weit dies gesetzlich geändert werden müsste ist ein völlig anderes Ding.
Zu verkennen wie sich Menschen Dinge aneignen obwohl sie es nicht dürfen, und das auch noch als Selbstverständlichkeit ansehn, hate ich für sehr gefährlich....

Aber mit diesen Einstellungen schlagen sich wohl Tag täglich die Ordnungsbehörden mit Falschparkern rum, sowie bei der Tempokontrolle.....
Man sieht halt gerne seine Rechte etwas deutlicher als seine Pflichten :)

lenymo am 19.01.2009 17:10 schrieb:
Ähnlich wie beim Foto -> Diebstahl der Seele :-D
ah und du nutzt dann auch die Seele um einen persönlichen Vorteil zu haben, intressant....
:B

Spassbremse am 19.01.2009 17:13 schrieb:
Bei Software handelt es sich lt. Definition um keine "bewegliche Sache".
;)
nun dann sieh es halt als unerlaubte Vervielfältigung oder aneignung :rolleyes:
 
SCUX am 19.01.2009 17:20 schrieb:
stimmt, denn du wirst es nicht schaffen zu verdeutlichen wie man es schönreden kann etwas zu tun was man vom Gesetz her nicht darf!
:

hä?
schöneden? ich?
ich glaube fast, du solltest meine beiträge zu diesem thema nochmals durchlesen.
da scheinst du wohl was nicht so ganz kapiert zu haben. :-o

Man sieht halt gerne seine Rechte etwas deutlicher als seine Pflichten

wie gesagt:: mich kannst du eigentlich nicht meinen.
du verwechselst da was. %)
 
Bonkic am 19.01.2009 17:22 schrieb:
SCUX am 19.01.2009 17:20 schrieb:
stimmt, denn du wirst es nicht schaffen zu verdeutlichen wie man es schönreden kann etwas zu tun was man vom Gesetz her nicht darf!
:
ich glaube fast, du solltest meine beiträge zu diesem thema nochmals durchlesen.
da scheinst du wohl was nicht so ganz kapiert zu haben. :-o
ja,
war falsch ausgedrückt! mir geht es schlciht weg um die Aussage sollte man Wege finden um "Kopierer" das Handwerk zu legen JA/NEIN...

wie gesagt:: mich kannst du eigentlich nicht meinen.
du verwechselst da was. %)
nein da hab ich dich wirklich nicht mit gemeint! Sorry
 
@SCUX:

Ging' ja gar nicht um Deine Aussage, sondern um die Huskyboy's, der illegal kopieren dem Diebstahl gleichsetzen möchte. ;)
 
Spassbremse am 19.01.2009 17:42 schrieb:
@SCUX:

Ging' ja gar nicht um Deine Aussage, sondern um die Huskyboy's, der illegal kopieren dem Diebstahl gleichsetzen möchte. ;)
ja ok,
ich finde halt eine genauere Erleuterung der Bezeichnung etwas sinnlos solange das Verständnis bei vielen noch nicht mal da ist das es nicht so sein sollte =)
Es gibt ja Leute die denken es wäre ok wenn sie sich was "besorgen" und nicht bezahlen, obwohl es normalerweise Geld kosten würde :|

Ich mein Firmen wie SONY&Co. machen wahrscheinlich die Verluste wieder gut mit dem Verkauf von Rohlingen (was ich total irre finde)
aber gerade die Spieleentwickler haben keine andere Einnahmequelle als den Verkauf des Spiels/Programm....
 
Spassbremse am 19.01.2009 17:42 schrieb:
@SCUX:

Ging' ja gar nicht um Deine Aussage, sondern um die Huskyboy's, der illegal kopieren dem Diebstahl gleichsetzen möchte. ;)

raub ist es defintiv auch nicht, illegale vervielfältigung von mir aus gerne, wobei wir wieder a währen das die firmen erstmal nen schaden nachweisen müssten, und das ist schwierig, bzw garnicht möglich, wir sind hier nicht in den USa wo die einfach irgendwelche summen festlegen

und noch mal, WER soll ermiiteln, die idee nützt absolut nichts da sie nicht durchführbar ist
 
SCUX am 19.01.2009 16:43 schrieb:
:-o :-o :-o
tschuldigt, aber wenn ihr beim klauen einer Tafel Schokolade im Supermarkt erwischt werdet, bekommt ihr ne Anzeige (die meist nichts bringt) UND ein HAUSVERBOT ausgesprochen ;)
und so viel ich weiß handelt das Topic genau von so etwas :finger:
na jetzt bin ich aber gespannt :-D

Allerdings liegt in der Natur eines "Hausverbots" dass man nur jemanden aus seiner eigenen Einflusssphäre ausschließen kann... Ein Supermarkt kann sich ja auch nicht unter Nutzung des Hausverbots gegen die Bettler wehren die vor dem Supermarkt am Gehsteig herumlungern und die Passanten mit ihrem Anblick belästigen...

Und im Übertragenen Sinne ist das Internet genau diese Straße, auf der das Geschäft unter dem Titel des "Hausrechts" nichts zu sagen hat.

Und bevor du mir mit das geht ja doch kommst... Bettelverbote werden bei uns in Österreich gerade breit diskutiert und nahezu alle Verfassungsjuristen sind sich einig, dass das auch durch EU-Recht und die EMRK, nicht möglich sein dürfte...

Sony kann sich zwar auf eine Art Quasi-Hausrecht berufen wenn die betreffenden Welchen aus der PS3- Community gekickt werden, aber das Internet gehört sicher nicht zu dem Bereich den zu Regulieren Sony irgendeine Berechtigung hat.

SCUX am 19.01.2009 16:43 schrieb:
es wird etwas in den Besitz genommen was einem nicht gehört, was man nicht bezahlt hat, und auf einem Weg welcher per Gesetz nicht erlaubt ist

Und was den Diebstahl betrifft, gehts darum, dass eine fremde, bewegliche Sache weggenommen wird um sich oder dritte zu bereichern

Software ist einerseits keine Sache, weder eine bewegliche noch sonst eine, über das Fremd lässt sich meinetwegen diskutieren, aber es müssen alle 3 Faktoren vorliegen damit eine diebstahlsfähige Sache vorliegt, und vor allem wird die Sache (die ja keine ist) nicht weggenommen weil sie ja bei dem der sich bestohlen glaubt noch vorhanden ist.

Und nachdem in Österreich wie auch in Deutschland ein Typenstrafrecht verwendet wird, nach dem nur das bestraft werden kann was auch explizit so im Gesetz steht liegt hier sicher kein strafbarer Diebstahl vor.

MFG Florian
 
SCUX am 19.01.2009 18:02 schrieb:
Ich mein Firmen wie SONY&Co. machen wahrscheinlich die Verluste wieder gut mit dem Verkauf von Rohlingen (was ich total irre finde)
aber gerade die Spieleentwickler haben keine andere Einnahmequelle als den Verkauf des Spiels/Programm....

Verkauf von Lizenzen, Engines, Online-Werbung etc. Es gibt da schon einige Möglichkeiten :)

Das beste Rezept gegen Spiele-Raubkopien ist aber immer noch ein erstklassiger Online-Mulitplayerpart. Denn ohne Original funktioniert der einfach nicht ;)
 
SCUX am 19.01.2009 17:20 schrieb:
Aber mit diesen Einstellungen schlagen sich wohl Tag täglich die Ordnungsbehörden mit Falschparkern rum, sowie bei der Tempokontrolle.....
Man sieht halt gerne seine Rechte etwas deutlicher als seine Pflichten :)
und zwar vor allem dort, wo es am meisten geld zu holen gibt. nicht da, wo es rechte oder leben zu schützen gilt. da sind wir doch alle froh drüber. :B
 
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