fiumpf am 17.01.2009 23:56 schrieb:
Was haltet ihr davon, Raubkopierer in Zukunft "auszusperren"?
Ich halte diese Ideen für traurig und gefährlich.
Hier mal ein paar Gründe als Stichpunkte:
- Ermittlung der Vergehen durch RIAA/MIAA/GVU/etc? Privatisierte Strafverfolgung?
- den Providern übertragene IP-Adresse kann falsch sein
- die Adresse führt zum Anschlussinhaber, nicht dem Raubkopierer
- zur Bestätigung muss Verkehr überwacht werden, was gegen die Netzneutralität verstößt. Den Provider sollte es nichts angehen, was auf der Leitung läuft, da sich ggf privater Verkehr nicht von illegalem Verkehr unterscheiden lässt - Privatsphäre hat höhere Priorität
- Blacklist bei Vergehen? Wieder eine Datenbank, die missbraucht werden wird
- was passiert bei Irrtümern? Wer haftet? Wie hoch ist die Chance, überhaupt von einer solchen Blacklist wieder runterzukommen? Vergleich Schufa
- was ist mit VOIP? Telefon geht weg von SDH und hin zu IP und wenn die DSL-Leitung abgedreht wird, ist auch das Telefon tot. Selbiges für TV via IP
- weitere Eskalation, Internetsperre rückt näher
- hilft kein bischen bei der Frage, wie kreative Produkte heutzutage vergütet werden können
- Mitteilung per Post und/oder Email? Viele lesen letztes von ihrem Provider nicht einmal, da es meistens Müll/Werbung ist
Praktisches Beispiel gefällig? Bei der
University of Washington haben sich einige mit den Problemen des DMCA (Digital Millennium Copyright Act) beschäftigt und im Zusammenhang damit auch aufgezeigt, wie fehlerhaft die Ermittlungstechnik ist. Als Resultat wurden hier Netzwerkdruckern Urheberrechtsverstöße vorgeworfen und entsprechende Warnungen verschickt.
Edit: Nicht zu vergessen, dass immerhin schon einige unserer Staatsanwälte erkannt haben, wie abstrus das ganze Konzept eigentlich ist. Im letzten Jahr bezeichnete zum Beispiel die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse zwecks Ermittlung von Urheberrechtsverstößen als
unverhältnismäßig im Aufwand. Parallel dazu bezeichnete sie die Verfehlungen als zu gering, um Grundrechte auszuhebeln.