• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

F.E.A.R. -ein trauriges Kapitel im Erwachsenenschutz

es soll ja laut pcg nur das gekürzt worden sein, dass man keine gliedmassen abtrennen kann, dass man die gegner nicht an die wand tackern kann und dass die netso aus der haut fahren wenn man mit der shotung drauf ballert.
trotzdem behindert dass ein spiel ab 18 gekürzt wird... armes deutshcland
 
Wie siehts denn aus, kann man von ausgehen das die "uncut-Daten" in der Dt. Version garnicht erst auf dem Datenträger drauf sind? Oder ist es wie bei der ursprünglichen FarCry-Version oder GTA:SA mit dem Hot-Coffee-Mod das man es dann freischalten kann? Kann man wohl erst sagen wenn das Spiel erschienen ist...
 
Klon1234 am 01.10.2005 10:13 schrieb:
Wenn ein Spiel keine Jugendfreigabe erhält, dann ist es normalerweise für Jugendliche unzugänglich. Dann müsste es doch auch reichen, oder? Warum dann noch indizieren oder kürzen?!
Zum Thema Zensur bei Wiki:
In Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes heißt es:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 5, Abs. 2 des Grundgesetzes führt weiter aus:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Was in D, IMHO richtigerweise, strafbar ist steht z.B. unter § 131 - Gewaltdarstellung:
Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt

Auch wenn es auf ein Spiel keine Jugendfreigabe gibt, müssen Inhalte entfernt werden die gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Wem das nicht gefällt und das nicht als richtig empfindet sollte Politiker werden und das Grundgesetz ändern ;)
Ich gebe aber gerne zu, dass die Richtlinien schwammig und die Entscheidungen nicht immer ganz vertändlich sind.
 
Jetzt passt mal auf....
F.E.A.R. wird gekürtzt...aber in POSTAL2 pissen wir immer noch verbrannte
Menschen aus während sie noch weinend über den Boden kriechen???

Ich frag mich was da schlimmer ist???

ps: http://www.zavatar.de/index.php?searchStr=fear
 
EarlSimmons17 am 01.10.2005 13:22 schrieb:
Jetzt passt mal auf....
F.E.A.R. wird gekürtzt...aber in POSTAL2 pissen wir immer noch verbrannte
Menschen aus während sie noch weinend über den Boden kriechen???

Ich frag mich was da schlimmer ist???

ps: http://www.zavatar.de/index.php?searchStr=fear

Schleeechtes Beispiel. Sag mir mal,wo du dein Postal 2 her hast...
Dafür gibts nämlich IMHO keinen deutschen Vertrieb.
 
Herbboy am 30.09.2005 18:02 schrieb:
aber wenn es halt übertrieben wiurd, dann kommt ein spiel, oder auch ein film, natürlich trotzdem immr noch auf den index. irgendwo muss ja ne grenze sein.
Und das ist ein Punkt, der mir überhaupt nicht einleuchtet:
USK18 -> das Spiel darf nur an Volljährige verkauft werden
Indiziert -> das Spiel darf nur an Volljährige verkauft werden

Wo ist da der Unterschied (von dem Werbeverbot mal abgesehen, aber das ist irrelevant)? Vor der Gesetzesänderung konnte man noch das Argument anbringen "Die USK Angaben sind nicht bindend, also ist die Indizierung die einzige Möglichkeit das Spiel von Jugendlichen unter 18 fernzuhalten". Mittlerweile ist die Situation aber anders, und die Indizierung von Spielen (und auch Filmen) ist eigentlich vollkommen überflüssig.

Mein Fazit: BPjM abschaffen, Steuergelder sparen!
 
AgentSmith15 am 01.10.2005 14:16 schrieb:
Herbboy am 30.09.2005 18:02 schrieb:
aber wenn es halt übertrieben wiurd, dann kommt ein spiel, oder auch ein film, natürlich trotzdem immr noch auf den index. irgendwo muss ja ne grenze sein.
Und das ist ein Punkt, der mir überhaupt nicht einleuchtet:
USK18 -> das Spiel darf nur an Volljährige verkauft werden
Indiziert -> das Spiel darf nur an Volljährige verkauft werden

Wo ist da der Unterschied (von dem Werbeverbot mal abgesehen, aber das ist irrelevant)? Vor der Gesetzesänderung konnte man noch das Argument anbringen "Die USK Angaben sind nicht bindend, also ist die Indizierung die einzige Möglichkeit das Spiel von Jugendlichen unter 18 fernzuhalten". Mittlerweile ist die Situation aber anders, und die Indizierung von Spielen (und auch Filmen) ist eigentlich vollkommen überflüssig.

Mein Fazit: BPjM abschaffen, Steuergelder sparen!

Das ist eigentlich ganz einfach:
Nehmen wir Doom 3, war wohl gerade noch gewalttätig genug für den deutschen Markt, also ab 18, das Addon, kam schlechter weg und ihm wurde aufgrund der Gewaltdarstellung die ab 18 Freigabe verwehrt und war ein gefundenes Fressen für die BPJM und weg isses.
Es gibt keine Werbung und schlimmer, es liegt einfach nicht im Laden, wer nicht weiß, das es das Spiel gibt, wird es nie finden/kaufen.
Also muss man es hinbekommen, dass dem Spiel die USK Freigabe nicht verweigert wird.

ABER: Was das Ganze nun soll, ich weiß es auch nicht, wohl doch nicht so einfach... :confused:

Das eine Spiel darf Ragdoll haben, dass andere nicht, das eine darf Gegner paltzen lassen, das andere nicht... naja, Okaysoft und Co freuts! (oder man lässt das Muli traben...)

Ich glaube einfach, da gibts noch Entscheider, die einfach keine Ahnung, davon haben, wie einfach es ist, an die Spiele ranzukommen, oder die haben da sogar noch die Volljährigkeit ab 21 im Hinterkopf :B

Allerdings muss ich bei dem Gehabe und Getue auf öffentlichen CSS Server mir echt Gedanken darüber machen, ob die Kontrollen an der Kasse überhaupt existieren, oder ob die Eltern wissen, was dieser rote Aufkleber soll, denn manchen Kiddings schadet sowas scheinbar echt, aber bald sind Ferien und es gibt hier im Forum wieder Fallstudien ohne Ende!
 
Weird_Sheep am 01.10.2005 14:26 schrieb:
Das ist eigentlich ganz einfach:
Nehmen wir Doom 3, war wohl gerade noch gewalttätig genug für den deutschen Markt, also ab 18, das Addon, kam schlechter weg und ihm wurde aufgrund der Gewaltdarstellung die ab 18 Freigabe verwehrt und war ein gefundenes Fressen für die BPJM und weg isses.
Es gibt keine Werbung und schlimmer, es liegt einfach nicht im Laden, wer nicht weiß, das es das Spiel gibt, wird es nie finden/kaufen.
Also muss man es hinbekommen, dass dem Spiel die USK Freigabe nicht verweigert wird.

ABER: Was das Ganze nun soll, ich weiß es auch nicht, wohl doch nicht so einfach... :confused:
Wenn es keine Altersfreigabe bekommt bzw. nicht geprüft wird, isses automatisch frei ab 18 und kann an Volljährige verkauft werden, sofern kein Richter einen Grund für ein Verbot findet (Bsp. "Manhunt"). Das kann wie in Deinem Beispiel extrem heftige Games treffen, aber auch ausländische Versionen die bei uns nicht geprüft werden und damit automatisch frei ab 18 sind, selbst wenn sie harmlos sind. Meiner Meinung nach gibt es überhaupt keinen Grund warum ungeprüfte Spiele indiziert werden sollen. Aufkleber drauf "Nicht USK geprüft - Nicht freigegeben unter 18 Jahren" oder gleich "USK-18" und fertig. Es könnte so einfach sein...
 
Manhunt ist verboten?

Es wird bestimmt einen uncut-Patch für F.E.A.R. geben. Schlimmer war die Zensierung von Soldier of Fortune 2.

MfG Bhaal
 
Loosa am 30.09.2005 16:45 schrieb:
Ich frag' mich aber warum es dann legal ist sich unzensierte Versionen aus dem Ausland zu bestellen?
Wenn du dir ein indiziertes Spiel/Film/sonstwas aus dem nicht-EU-Ausland bestellst und der Zoll das in die Finger kriegt isses weg.
 
JohnCarpenter am 01.10.2005 13:42 schrieb:
EarlSimmons17 am 01.10.2005 13:22 schrieb:
Jetzt passt mal auf....
F.E.A.R. wird gekürtzt...aber in POSTAL2 pissen wir immer noch verbrannte
Menschen aus während sie noch weinend über den Boden kriechen???

Ich frag mich was da schlimmer ist???

ps: http://www.zavatar.de/index.php?searchStr=fear

Schleeechtes Beispiel. Sag mir mal,wo du dein Postal 2 her hast...
Dafür gibts nämlich IMHO keinen deutschen Vertrieb.

Kann man bei uns in der Videothek ausleihen...
kaufen übrigens auch
 
Videotheken dürfen sowas auch verkaufen. Genauso wie man in Videotheken z.b die verbotene Version von Scarface legal kaufen kann, aber die DVD muss da erst bestellt werden.
 
Bart09 am 01.10.2005 22:56 schrieb:
Videotheken dürfen sowas auch verkaufen. Genauso wie man in Videotheken z.b die verbotene Version von Scarface legal kaufen kann, aber die DVD muss da erst bestellt werden.
afaik ist Scarface indiziert, nicht verboten. Oder hab ich was verpasst? :confused:
 
AgentSmith15 am 02.10.2005 12:57 schrieb:
Bart09 am 01.10.2005 22:56 schrieb:
Videotheken dürfen sowas auch verkaufen. Genauso wie man in Videotheken z.b die verbotene Version von Scarface legal kaufen kann, aber die DVD muss da erst bestellt werden.
afaik ist Scarface indiziert, nicht verboten. Oder hab ich was verpasst? :confused:

heisst indiziert nicht soviel wie verboten :confused:
 
aber eins find ich schön an der sache:
die usk macht sich so viel mühe die gamer mit schwachsinnigen indizierungen zu nerven, und dann tun sich nen par modder zusammen und basteln in 2 tagen nen patch der alle indizierungen aufhebt und das dt gekaufte spiel mit einem mal in ein komplett ungeschnittenes + sprachpatch englisches spiel verwandelt.
:-D
fearhq -> Ich zähl auf euch! genau wie das cnc HQ uncutt patches für cnc rausgebracht hat. :top:
herrlich diese völlige ignoranz und überlegenheit über die usk. :)
 
EarlSimmons17 am 02.10.2005 23:28 schrieb:
heisst indiziert nicht soviel wie verboten :confused:

Ohne in die juristischen Details gehen zu wollen, gilt folgendes:
Nach dem üblichen Sprachgebrauch versteht man unter indizierten Spielen die Spiele, die in die Liste jugendgefährdender Medien (vgl. insb. § 24 JuSchG) aufgenommen worden sind.
Das wiederum heißt, dass nicht das Spiel selbst oder dessen Vertrieb verboten wäre, sondern dass besondere Einschränkungen gelten, was den Vertrieb des Spiels angeht. Im Einzelnen wird dies durch das Jugendschutzgesetz geregelt (vgl. § 15 JuSchG). So ist zum Beispiel der offene Verkauf in Warenhäusern oder Elektronikmärkten untersagt ebenso wie die Werbung für das indizierte Spiel (anders als bei Spielen, die eine USK 18 Freigabe erhalten haben - schau nur in den MediaMarkt-Prospekt), aber "unter der Ladentheke" ist es grundsätzlich für Volljährige legal erhältlich (insoweit gelten noch Ausnahmen vor allem mit Blick auf strafrechtlich relevante Inhalte - und es ergibt sich zudem das praktische Problem, dass regelmäßig nur spezialisierte Geschäfte deratige Spiele vertreiben, da sie sich im Massengeschäft nicht absetzen lassen.) Deshalb ist es zum Beispiel nicht ausgeschlossen, dass indizierte Spiele in Videotheken erhältlich sind, wie dies in diesem Thread bereits gepostet wurde - allerdings begegnen insoweit häufig Verstöße gegen das JuSchG, weil die ausleihbaren Spiele nicht im abgetrennten Ab-18-Bereich vorgehalten werden.

Zur Jugendschutz-Problematik allgemein: Es ist meines Erachtens durchaus vernünftig, dass der Gesetzgeber bestimmte Inhalte als fragwürdig und jugendgefährdend einordnet. Dies betrifft insbesondere überzogene Gewaltdarstellungen. Dass in der Folge auch mancher Volljährige von diesen Inhalten ausgeschlossen bleibt, weil zum Beispiel ein Publisher die gesamte Auflage eines Spiels um kritische Inhalte kürzt, scheint mir nach Abwägung der widerstreitenden Interessen hinnehmbar. Wenn es einem Volljährigen unbedingt um eine ungekürzte Fassung eines Titels gehen sollte, steht ihm grundsätzlich der Import-Weg offen.
Ich bestreite nicht, dass man diese Problematik unterschiedlich bewerten kann - aber anstatt hier pauschal USK und JuSchG anzugreifen, sollte man nicht vergessen, dass etwa bei Counterstrike durchaus deutlich wurde, dass die geltende Regelung geeignet ist, differenzierte und angemessene Lösungen zu finden.

Und noch ein Satz zu den Uncut-Patches (aber nur nebenbei und als Info - also bitte keine Reaktion darauf, vielleicht hat der Poster selbst ja schon derartige Patches benutzt :) ): Die Uncut-Patches mögen in manchen Fällen als unsinnig empfundene Einschränkungen aufheben. Daraus jedoch zu schließen, dass USK und Jugendschutz-Vorschriften allgemein überflüssig seien, ist sicherlich verfehlt, zumal die Uncut-Patches zweifellos Lizenz- und Urheberrechte verletzen und damit illegal sind.

meier242
 
[/quote]

heisst indiziert nicht soviel wie verboten :confused: [/quote]

Das ist nicht wirklich das gleiche.

Indiziert heisst es darf nicht für minderjährige öffentlich zugängig gemacht werden und darf nirgendwo beworben werden.
Du musst quasi nachfragen und sie holen es unter der Ladentheke vor.

Verboten ist halt verboten. Verkauf, veröffentlichung, zugängigmachen. Alles illegal.
 
EarlSimmons17 am 01.10.2005 13:22 schrieb:
Jetzt passt mal auf....
F.E.A.R. wird gekürtzt...aber in POSTAL2 pissen wir immer noch verbrannte
Menschen aus während sie noch weinend über den Boden kriechen???

Ich frag mich was da schlimmer ist???

ps: http://www.zavatar.de/index.php?searchStr=fear

Postal 2 ist indiziert. Außerdem gab es keinen Vertrieb in Deutschland. Desweiteren versteh ich nicht, wieso sich manche über die Kürzungen der 18er Titel aufregen? Legt euch halt gleich eine Importversion zu - wozu dann der ganze Stress? :o
 
Rosini am 03.10.2005 04:08 schrieb:
Legt euch halt gleich eine Importversion zu - wozu dann der ganze Stress? :o

Es geht doch eher ums Prinzip. Wie kann es sein dass in einer Demokratie, wo Zensur angeblich verboten ist, erwachsene Menschen wie Unmündige behandelt werden!?!

Wozu gebe ich ein Spiel ab 18 heraus wenn ich es dennoch beschneide? Entweder es ist nur für Erwachsene (dann lasse ich den Titel wie er ist und gebe das dementsprechende FSK-Logo drauf) oder er ist es nicht.;)
 
The_Sisko am 03.10.2005 10:32 schrieb:
Rosini am 03.10.2005 04:08 schrieb:
Legt euch halt gleich eine Importversion zu - wozu dann der ganze Stress? :o

Es geht doch eher ums Prinzip. Wie kann es sein dass in einer Demokratie, wo Zensur angeblich verboten ist, erwachsene Menschen wie Unmündige behandelt werden!?!

Wozu gebe ich ein Spiel ab 18 heraus wenn ich es dennoch beschneide? Entweder es ist nur für Erwachsene (dann lasse ich den Titel wie er ist und gebe das dementsprechende FSK-Logo drauf) oder er ist es nicht.;)

Gnaz ehrlich, 18 hesst noch lange nicht das alle genug Schmalz in der Birne haben. Die die zublöd sind oder sich nicht die Mühe machen, wenn schon die uncut zu kaufen, bei denen ist es sowieso egal was sie für ne Version spielen.

Insgesatm finde ich teilweise das Vorgehen der USK schon komisch, dass sie CSS durchgehen lassen, bei der realistischen Blut und Sterbeanimation und beim CS krise geschoben haben. Abgesehen davon, ist es meines Erachtens doch sowieso Schwachsinn mit ner Schrotflinte jemandem den KOpf wegzuschießen.
Bei SOF2 muss ich euch allerdings rechtgeben, da warsn Witz.
 
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