Als erstes Mal @Protected-by-MAFIA: Lass bitte solche Äußerungen. Dass muss nu wirklich nicht sein. Dass es Polizisten gibt, die ihre Macht missbrauchen und manchmal einfach nur jemanden rauspicken, der denen gerad nicht gefällt, ist mir klar. Das ist mir selbst auch schon passiert, als ich mal wg. einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" angehalten worden bin. Letzten Endes sollte ich Strafe zahlen, weil ich auf meinem Sportlenkrad keine Plastikabdeckung habe und die Mitte des Lenkrades zu einem geringen Teil aus Metall war ... bis sie das gefunden hatten, waren aber 15 - 20 Min. vergangen ...
Nichts desto trotz würde ich solche Beleidigungen, wie Du sie hier von Dir gibst, nicht abgeben. Abgesehen davon hat dies aus meiner Sicht Null mit dem Sachverhalt jetzt zu tun und hilft dem Threadersteller kein bißchen ...
Edit: Dass hier ein ugly-Smily benutzt wird, macht die Sache auch nicht besser!
undergrounderX am 29.04.2006 15:54 schrieb:
Ich werd auf jeden Fall einspruch einlegen. Ich werde zur Polizeiwache gehen und eine Anhörung verlangen um die Geschichte von meiner Seite zu erzählen. Wenn die Götter in Grün
wenigstens ein Funkel menschlichkeit haben lassen die meine Anzeige bestimmt fallen.
Ein Schreiben von der Gerichtskasse ... müsste IMO etwas sein, wo dann was bezahlt werden muss. Wenn Du zu einer Anhörung geladen werden würdest, dann wäre das Schreiben IMO von der Polizeidirektion direkt. Kann aber auch sein, dass sie das geändert haben.
Sprech mit Deinen Eltern über den Vorgang und schildere es ihnen. Wenn Dein Vater Rechtsschutzversichert ist, dann geh mit ihm auf jeden Fall zum Anwalt (am besten einem Fachanwalt für Strafrecht).
Aber geh nicht als erstes zur Polizei und erkläre die Situation. Es ist schon oft vorgekommen, dass sich dort Leute dann einen Satz gesagt haben, der evtl. falsch ausgelegt werden kann, und das sollte tunlichst vermieden werden.
Da man allerdings auch nicht genau weiß, was die Polizisten aufgenommen haben, würde ich so vorgehen:
1. Termin bei nem Anwalt machen
2. Bei der Polizei anrufen und mitteilen, dass man zu der Anhörung (sofern es eine sein sollte), nicht erscheinen wird und die Korrespondenz über den Anwalt erfolgt.
3. Dieser wird (so kenne ich das) sich erst mal bei der Polizeidienststelle (oder sofern die StA (=Staatsanwaltschaft) schon bekannt ist bei dieser) für Dich bestellen und Akteneinsicht der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte beantragen. Hier kann man nämlich genau sehen, was bislang aufgenommen worden ist, welche Angaben die Polizisten evtl. gemacht haben etc.
4. Danach reagiert der Anwalt dann auf den Sachverhalt ...
Wenn man einfach so drauf losrennt und zur Polizei geht, ist es halt möglich, sich evtl. in Widersprüche zu verstricken bzw. Dinge zu sagen, die für die StA dann als Widerspruch gelten. Daher ist die Ermittlungsakte der StA immer der erste Schritt. Vergiss nicht bei dem Anwalt zu erwähnen, dass von der Polizei eine Videoaufnahme gemacht worden ist und auch einer Deiner Freunde ein Video der "Anfangssequenz" gemacht hat. Das kann das Vorgehen und die Art der polizeilichen Handlungsweise besser darlegen, als wenn Du eine Aussage gegen 12 Polizisten machst ...
Zum Topic: Wg. dem Rauchpulver werden sie Dir wohl nichts anhängen können, die Beleidigung durch Zeigen des Stinkefingers ist ja sogar fotokokumentiert ... das ist schlecht für Dich. Ob Du mit den Beleidigungen "Heulsuse" und "Memme" durchkommst weiß ich nicht. Kommt auch drauf an, ob dieses evtl. mit der Videoaufnahme mit dokumentiert wurde. Denn allein gegen 12 Polizisten - ob da einer zugibt, dass diese Worte gesagt worden sind, wage ich zu bezweifeln.
Fazit: Warte mal darauf, was in dem Brief steht; dort werden ja auf alle Fälle die Vergehen aufgelistet (wenn auch wahrscheinlich nur durch die §§ der StPO). Teil sie doch bitte mal mit, dann kann man genaueres sagen ... und wie gesagt ist es IMO der falsche Weg, direkt zur Polizei zu gehen. Der Schuss ist schon oft nach hinten losgegangen - ich sprech da aus Erfahrung.
Meld Dich, wenn es was Neues gibt ... wg. der Beleidigung von Dir schau ich noch mal genauer nach ...
Gruß
Memphis
Edit 2: Was noch zu bemerken wäre ist, dass Du wohl nach dem Jugendgerichtsgesetz "behandelt" werden wirst, da Du noch keine 18 bist ...