Ich zitiere hier mal aus der Email
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir möchten uns nochmals für Ihre Bestellung und Ihr Vertrauen bedanken. Es ist uns ein Anliegen, Sie über die derzeitige Situation zu informieren.
Die ATELCO Computer AG ( - bzw. andere Gesellschaften der ATELCO-Unternehmensgruppe) hat am 23.07.2015 beim Amtsgericht Arnsberg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Ziel einer langfristigen Sanierung bzw. Restrukturierung beantragt. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, White & Case, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Vorstand und der vorläufige Insolvenzverwalter werden in den nächsten Wochen die Chancen und Möglichkeiten für eine langfristige Sanierung bzw. Restrukturierung ausloten.
Die ATELCO-Unternehmensgruppe setzt ihren Geschäftsbetrieb unverändert fort.
Was bedeutet das für Sie?
Ihre Bestellung und Zahlung ist vor dem 23.07.15 bei uns eingegangen. Wir bedauern, dass die bestellte Ware bislang nicht bzw. nicht vollständig ausgeliefert werden konnte.
Noch nicht ausgelieferte Ware aus dieser Bestellung kann aufgrund insolvenzrechtlicher Vorschriften nicht mehr versendet werden. Es müsste ggf. eine Neubestellung ausgelöst werden, die dann erneut bezahlt werden muss.
Da Sie vor dem 23.07.2015 im Voraus bezahlt haben, besteht für Sie ein Rückforderungsanspruch, der derzeit nicht erfüllt werden kann. Sie können ihre Ansprüche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich am 01.10.2015) beim sodann bestellten Insolvenzverwalter anmelden.