• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Copyright von Bildern

auch gegen den missbrauch des sog. rechts am eigenen bild kann strafrechtlich vorgegangen werden.

sorry, aber warum behauptet ihr aus voller überzeugung irgendwelches zeug, ohne eigentlich auch nur die geringste ahnung vom thema zu haben?

Was redest du da?
Hab doch dazu geschrieben das es Ausnahmen beim Recht am eigenem Bild gibt.
Allerdings gibt es auch da ausnahmen. Fotografier ich meine Ex in einer, sagen wir mal Situation ohne Kleider und stelle dieses ohne Zustimmung ihrerseits ins Internet, dann kann ich ganz schnell mit strafrechtlichen Folgen rechnen.
Und wegen deiner Unterstellung keine Ahnung, ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber als ausgebildeter Fotograf hatte ich sowas in der Prüfung.
 
du stellst es falsch dar. es ist genau umgekehrt:
grundsätzlich ist jedes öffentlichmachen eines bildes einer person verboten und mihtin auch strafbar. davon wiederum gibt es ausnahmen.
 
du stellst es falsch dar. es ist genau umgekehrt:
grundsätzlich ist jedes öffentlichmachen eines bildes einer person verboten und mihtin auch strafbar. davon wiederum gibt es ausnahmen.

Ich glaube eher du verstehst da etwas falsch.:-D
Natürlich kann jeder gegen die Veröffentlichung eines Fotos das ihn selbst zeigt vorgehen. Das habe ich doch nie bestritten.
Da geht es dann um eine reine Zivilklage, wenn es sagen wir mal nur ein normales Foto ist. Kein Staatsanwalt wird gegen so etwas ermitteln.
Anders ist es wenn ich eben Fotos zeige die eine Person kompromittiert zeigen, oder Fotos die z.B. der Staatssicherheit (Militärische Anlagen o.Ä. zeigen) schaden, dann wird, oder könnte die Staatsanwaltschaft aktiv werden und das fällt dann unter das Strafrecht.
Es geht eben um den unterschied zwischen Straf und Zivilklage.
Das eine Veröffentlichung ohne Zustimmung nicht erlaubt ist, darüber gibt es gar keinen Streitpunkt.
So ich hoffe das war jetzt auch für dich deutlich genug.:-D
 
ähm nein, ich verstehe nichts falsch. du hast nur keine ahnung von juristerei. wenn ich von straftat spreche, dann meine ich auch straftat. ;)
 
ähm nein, ich verstehe nichts falsch. du hast nur keine ahnung von juristerei. wenn ich von straftat spreche, dann meine ich auch straftat. ;)

Alles Klar, niemand hat mal wieder Ahnung, nur der Bonkic weiß alles.

Sorry, aber wenn du jetzt von Straftat sprichst und vorher von Strafrecht,
auch gegen den missbrauch des sog. rechts am eigenen bild kann strafrechtlich vorgegangen werden.
dann sind das 2 ganz unterschiedliche Sachen.

Aber wie immer versuchst du einem alles umzudrehen, kennt man ja.
 
ja genau, ich verdreh hier irgendwelche dinge. was auch immer.
jetzt haben straftaten nicht mal mehr was mit dem strafrecht zu tun....rofl

aber eigentlich müsste ich inzwischen wissen, dass es keinen wert hat, mit dir zu "diskutieren". mein fehler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt eben einen unterschied in der Verfolgung.
Das eine nennt sich Strafrecht und das andere Zivilrecht.
Darum ging es ja wohl die ganze Zeit und nicht um die allgemeine Straftat die erstmal zugrunde liegt.
Du setzt eine Straftat ständig mit dem Strafrecht gleich, und das ist eben falsch.

Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger auch juristischer Personen untereinander. Das Strafrecht legt fest, welche Handlungen oder Unterlassungen von Staats wegen bestraft werden müssen.

Aber das scheinst du nicht zu kapieren.

Und jetzt versuchst du mal wieder wie üblich alles umzudrehen. Lass es sein.
 
Um uns mal wieder ein kleines bisschen Richtung Topic zu hangeln...
Wie sieht es denn mit den Persönlichkeitsrechten aus wenn ich ungefragt kompromittierende Screenshots eines fremden Avatars veröffentliche? :-D
 
straftrat = tat, die strafrechtlich verfolgt wird

das ist alles, was ich noch dazu sage.
informier dich über die rechtlichen gegebenheiten, oder lass es sein. mir egal.
.
 
Macht es für den Betroffenen denn einen großen Unterschied ob es jetzt Straf- oder Zivilrecht betrifft?

Für eine Haftstrafe per Strafrecht müsste es ja schon ein heftiges Vergehen gewesen sein. Beziehungsweise kann man ja auch bei Zivilstrafen im Gefängnis landen, wenn man sie denn nicht bezahlt, oder?
Und wenn es "nur" in einer Geldstrafe endet kann es doch egal sein wegen welchem Recht.
 
straftrat = tat, die strafrechtlich verfolgt wird

das ist alles, was ich noch dazu sage.
informier dich über die rechtlichen gegebenheiten, oder lass es sein. mir egal.
.

Blablabla.
Versuchst dich also mal wieder rauszureden.
Noch mal.
Wenn ich ein Foto von dir veröffentliche, mal als Beispiel, dann ist das zwar eine Straftat, wird aber nicht nach Strafrecht verfolgt sondern nach Zivilrecht. Du selbst müsstest mich verklagen. Der Staat selbst geht diesem nicht nach.
Der Einzige der sich mal informieren sollte über die Unterschiede und nicht immer alles sich so hinlegen sollte wie es einem gefällt bist du.

Macht es für den Betroffenen denn einen großen Unterschied ob es jetzt Straf- oder Zivilrecht betrifft?

Für eine Haftstrafe per Strafrecht müsste es ja schon ein heftiges Vergehen gewesen sein. Beziehungsweise kann man ja auch bei Zivilstrafen im Gefängnis landen, wenn man sie denn nicht bezahlt, oder?
Und wenn es "nur" in einer Geldstrafe endet kann es doch egal sein wegen welchem Recht.

Der Unterschied ist eben, das das eine vom Staat selbst verfolgt wird und das andere nicht unbedingt.
Wenn du z.B. Steuern hinterziehst, ist das eine Straftat nach Strafgesetzbuch und wird auch vom Staate her verfolgt und kann auch mit Gefängnis bestraft werden.
Auch für ein Knöllchen kannst du im Knast landen, weil es eben eine Straftat nach Strafgesetzbuch ist. Zahlst du da nicht, gehste in Bau.

Zivilrechtlich ist es ein wenig anders mit Geld zahlen und so. Kannst du nicht zahlen, bleibt noch die Privatinsolvenz und vorher der Gang zum Offenbarungseid um den Weg zum Knast aufzuheben.
 
eine straftat, die nach zivilrecht verfolgt wird. aha.
unser freund batze erfindet gerade das rechtssystem neu.

wie gesagt: lass es besser sein. informier dich, aber schreib nicht einfach irgendwas, nur weil du mir widersprechen willst. ;)

das wars dann aber wirklich von meiner seite dazu.
 
Supi, dann ist hier wenigstens Ruhe vor deiner Unwissenheit.
Batze, jetzt mal im Ernst: du scheinst wohl wirklich du denken, dass alle "Taten", die strafrechtlich gar nicht verfolgt werden, trotzdem "Straftaten" genannt werden. Dass ist aber FALSCH. Eine Straftat ist ausschließlich ein Tat, die auch strafrechtlich verfolgt wird - sonst ist es keine Straftat. zB ein normales Bußgeld für ein Vergehen im Straßenverkehr wie etwas zu schnell fahren oder im Halteverbot parken usw, ist keine Straftat. Oder wenn Du zB wenn du jemandem Geld geliehen hast und er es nicht zurückgibt, hat das mit ner Straftat nix zu tun, obwohl du das natürlich zivilrechtlich einklagen kannst. Hätte er es Dir aber geraubt, dann wäre es sehr wohl eine Straftat.

Eine Straftat kann dann ZUSÄTZLICH auch separat noch zivilrechtlich von Relevanz sein, das erfolgt aber in einem separaten Verfahren. z.B. jemand fährt mit 2 Promille Deinen Gartenzaun kaputt => über 1,6 Promille = Straftat, bei der automatisch der Staatsanwalt ermittelt, und der Täter bekommt dann auch einen Strafbescheid. Aber die Kosten für den Zaun, das ist ne zivilrechtliche Sache, da musst du dann auch selber erst den Täter verklagen.

Aber Taten, die NICHT strafrechtlich verfolgt werden, sind nun mal KEINE Straftaten. Es gibt natürlich Straftaten, die so gut wie immer nach kurzer Ermittlung wieder eingestellt werden, da sie zu wenig Interesse für die öffentliche Ordnung haben und dann oft mit einer sehr geringen "Buße" abgegolten sind. Aber bei einer bekanntgewordenen Straftat wird IMMER strafrechtlich ermittelt, sonst ist es keine Straftat.
 
Batze, jetzt mal im Ernst: du scheinst wohl wirklich du denken, dass alle "Taten", die strafrechtlich gar nicht verfolgt werden, trotzdem "Straftaten" genannt werden. Dass ist aber FALSCH. Eine Straftat ist ausschließlich ein Tat, die auch strafrechtlich verfolgt wird - sonst ist es keine Straftat. zB ein normales Bußgeld für ein Vergehen im Straßenverkehr wie etwas zu schnell fahren oder im Halteverbot parken usw, ist keine Straftat. Oder wenn Du zB wenn du jemandem Geld geliehen hast und er es nicht zurückgibt, hat das mit ner Straftat nix zu tun, obwohl du das natürlich zivilrechtlich einklagen kannst. Hätte er es Dir aber geraubt, dann wäre es sehr wohl eine Straftat.

Eine Straftat kann dann ZUSÄTZLICH auch separat noch zivilrechtlich von Relevanz sein, das erfolgt aber in einem separaten Verfahren. z.B. jemand fährt mit 2 Promille Deinen Gartenzaun kaputt => über 1,6 Promille = Straftat, bei der automatisch der Staatsanwalt ermittelt, und der Täter bekommt dann auch einen Strafbescheid. Aber die Kosten für den Zaun, das ist ne zivilrechtliche Sache, da musst du dann auch selber erst den Täter verklagen.

Aber Taten, die NICHT strafrechtlich verfolgt werden, sind nun mal KEINE Straftaten. Es gibt natürlich Straftaten, die so gut wie immer nach kurzer Ermittlung wieder eingestellt werden, da sie zu wenig Interesse für die öffentliche Ordnung haben und dann oft mit einer sehr geringen "Buße" abgegolten sind. Aber bei einer bekanntgewordenen Straftat wird IMMER strafrechtlich ermittelt, sonst ist es keine Straftat.

Was anderes habe ich doch gar nicht gemeint. Das das Wort "Straftaten" so und so verwendet wird sollte doch wohl klar sein. Hätte auch schreiben können etwas was man nicht tun darf o.Ä.
So unmissverständlich kann ich das doch gar nicht geschrieben haben.:-D
 
Was anderes habe ich doch gar nicht gemeint. Das das Wort "Straftaten" so und so verwendet wird sollte doch wohl klar sein. Hätte auch schreiben können etwas was man nicht tun darf o.Ä.
das ist aber eben falsch und kann auch sehr peinlich sein oder dazu führen, dass jemand etwas macht oder nicht macht, weil er das Wort korrekt verwendet und du nicht. Stell Dir vor, du erzählst einem, dies und jenes sei eine "Straftat", obwohl es keine ist, und er verädnert nur deswegen sein Vorhaben... oder wirfst einem vor, er habe eine "Straftat" begangen, obwohl es gar keine war. Oder bei ner Bewerbung wird gefragt, ob du schon Mal eine Straftat begangen hast, und dann sagst du "Ja klar! wer hat das nicht?", weil du auch bei Rot über ne Ampel gehen "Straftat" nennst...

Nur weil ein Fehlverhalten "be-STRAFT" wird, ist es nicht automatisch "strafbar" oder eine "Straftat". Da MUSS man korrekt sein GERADE wenn man miteinander diskutiert, das führt sonst zu Missverständnissen. Allein wenn du die aktuelle Diskussion mit den kriminellen Kerlen in Köln nimmt: wenn man die "Ausweisung von Straftätern" fordert und dann nicht klar ist, ob es wirklich STRAFRECHTLICHE Dinge geht oder "nur" um Dinge, die "bestraft" werden wie zB Urnieren in der Öffentlichkeit, kann man unmöglich korrekt und verständlich diskutieren.


Alle "nicht erlaubten" Dinge als Straftat zu bezeichnen ist genau so falsch wie zB von "Mord" zu reden, sobald jemand für den Tod einer Person verantwortlich ist. Denn es gibt da auch Unfälle oder "nur" fahrlässige Tötungen, die mit Mord rein gar nichts zu tun haben.
 
Macht es für den Betroffenen denn einen großen Unterschied ob es jetzt Straf- oder Zivilrecht betrifft?

nicht "oder", " und".
wenn wir jetzt bei dem sog. recht am eigenen bild bleiben: neben der strafrechtlichen verfolgung (auf antrag in diesem fall) durch den staat, kann das "opfer" (also der fotografierte) ausserdem ggf zivilrechtliche ansprüche geltend machen.
 
nicht "oder", " und".
wenn wir jetzt bei dem sog. recht am eigenen bild bleiben: neben der strafrechtlichen verfolgung (auf antrag in diesem fall) durch den staat, kann das "opfer" (also der fotografierte) ausserdem ggf zivilrechtliche ansprüche geltend machen.

Das solltest du aber jetzt mal präzisieren. Damit wir nicht wieder in dein alles ist gleich Schema abtriften.
Ein normales Foto von dir im Internet, ist eventuell Unerwünscht, aber keine Straftat. Keine Straftat=keine Strafrechtliche Verfolgung. Sondern Zivilklage.
Eine nicht gewünschte Nacktaufnahme wäre dann etwas anderes, was dann auch auf Antrag eine Straftat sein Könnte.
 
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