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Copyright von Bildern

SoulEvans

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Das Thema Copyright von Bildern gibt mir seit Tagen einige Fragen auf. Es ist klar, dass der Urheber eines Bildes, um Erlaubnis gefragt werden muss, wenn man dieses benutzen möchte. Doch wer ist der Urheber im Bereich Games? Ist es der Entwickler oder der Publisher? Ich nehme mal an, dass es der Publisher sein müsste, weil dieser es im eigenen Land veröffentlicht und sich demnach um die rechtlichen Schritte kümmert.

Viele Webseiten, die das Thema Games haben, scheinen häufig Bilder zu nutzen ohne Angaben zu den Copyrights der Bilder zu machen. Kann man hier annehmen, dass diese Seite wirklich alle Publisher angeschrieben und um Erlaubnis gebeten haben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Publisher, vor allem die großen, auf so eine Anfrage reagieren. Und falls doch, müsste irgendwo auf den Seite eine Angabe dazu stehen. Gerade News-Webseiten über Spiele nutzen täglich neue Bilder.

Mich hat dieses Thema neugierig gemacht, weil ich mich momentan mit Urheberschutz im Internet beschäftige. Bei Fotografen und Presseagenturen ist das Thema klar. Nur bei Publishern/Entwicklern halt nicht.
 
Alles was der Publisher an Screenshots veröffentlicht, kann von uns frei verwendet werden.
Schließlich hat der Publisher auch ein Interesse daran, dass wir mit seinen Bildern auf sein Produkt aufmerksam machen.
Bei uns ist in der Regel auch der Publisher als Quelle angegeben.
Wenn wir Bilder selbst anhand von Spielversionen erstellt haben, dann können wir darüber natürlich auch frei verfügen.
 
Alles was der Publisher an Screenshots veröffentlicht, kann von uns frei verwendet werden.
Schließlich hat der Publisher auch ein Interesse daran, dass wir mit seinen Bildern auf sein Produkt aufmerksam machen.
Bei uns ist in der Regel auch der Publisher als Quelle angegeben.
Wenn wir Bilder selbst anhand von Spielversionen erstellt haben, dann können wir darüber natürlich auch frei verfügen.

Ach so, das heißt eine Person hat in diesem Fall nicht mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen, da für ein Spiel im Prinzip "Werbung" gemacht wird.
 
Ach so, das heißt eine Person hat in diesem Fall nicht mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen, da für ein Spiel im Prinzip "Werbung" gemacht wird.

Solange du öffentlich freigegebenes Bildmaterial so verwendest ist es vollkommen in Ordnung.

Allerdings darfst du auch dieses natürlich nicht Missbrauchen, und vor allem nicht als dein eigenes anpreisen.
 
Ach so, das heißt eine Person hat in diesem Fall nicht mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen, da für ein Spiel im Prinzip "Werbung" gemacht wird.
Naja, auch wenn du einen üblen Verriss schreiben würdest, dürftest du die Bilder trotzdem verwenden ;) es geht da mehr um darum, dass es eine "Berichterstattung" ist und die Bilder nun mal vom Publisher frei veröffentlicht wurden, nicht ob das, du was machst, dem Urheber des Bildes auch gefällt.

In vielen Fällen ist eine Nutzung zwar auch "illegal", wird aber niemals vor Gericht landen - zb wenn einer hier im Forum ein Bild postet, das er woanders gefunden hat, oder wenn zB jemand ein Foto verändert, um es als Scherzfoto bei Twitter zu posten usw - da hätte an sich der Fotograf des Bildes das Recht, dies zu untersagen und ggf. sogar Schadenersatz zu verlangen, aber da eine Privatperson da keinen "Gewinn" macht, würde das auch schwer werden. Du darfst aber definitiv NICHT für einen Verkauf zB bei eBay, auch wenn es rein privat ist, ein Foto von der Herstellerwebsite nutzen. Außer natürlich es wird klipp und klar erlaubt.


Und es gibt aber Fälle von Spieleherstellern, die einzelnen Usern zB von LetsPlays die Nutzung des Spiels für Videos verbieten wollen - hier ist es dann aber auch so, dass du da nicht gleich "eine Strafe" bekommst, sondern das Video wird halt dann zB von Youtube gelöscht - wenn du da aber "stur" weitermachst, wäre auch eine Klage denkbar. SIehe zB auch mal die Tipps hier Lizenzen zur Veröffentlichung und Monetarisierung von Let's play Videos - Archiv - LetsPlayForum.de – Deine Let's Play Community vor allem wenn du halt damit sogar Geld verdienst, musst du aufpassen.
 
Naja, auch wenn du einen üblen Verriss schreiben würdest, dürftest du die Bilder trotzdem verwenden ;) es geht da mehr um darum, dass es eine "Berichterstattung" ist und die Bilder nun mal vom Publisher frei veröffentlicht wurden, nicht ob das, du was machst, dem Urheber des Bildes auch gefällt.

In vielen Fällen ist eine Nutzung zwar auch "illegal", wird aber niemals vor Gericht landen - zb wenn einer hier im Forum ein Bild postet, das er woanders gefunden hat, oder wenn zB jemand ein Foto verändert, um es als Scherzfoto bei Twitter zu posten usw - da hätte an sich der Fotograf des Bildes das Recht, dies zu untersagen und ggf. sogar Schadenersatz zu verlangen, aber da eine Privatperson da keinen "Gewinn" macht, würde das auch schwer werden. Du darfst aber definitiv NICHT für einen Verkauf zB bei eBay, auch wenn es rein privat ist, ein Foto von der Herstellerwebsite nutzen. Außer natürlich es wird klipp und klar erlaubt.


Und es gibt aber Fälle von Spieleherstellern, die einzelnen Usern zB von LetsPlays die Nutzung des Spiels für Videos verbieten wollen - hier ist es dann aber auch so, dass du da nicht gleich "eine Strafe" bekommst, sondern das Video wird halt dann zB von Youtube gelöscht - wenn du da aber "stur" weitermachst, wäre auch eine Klage denkbar. SIehe zB auch mal die Tipps hier Lizenzen zur Veröffentlichung und Monetarisierung von Let's play Videos - Archiv - LetsPlayForum.de – Deine Let's Play Community vor allem wenn du halt damit sogar Geld verdienst, musst du aufpassen.

Vielen Dank für die Antworten.

Okay, das klingt plausibel. Natürlich sollte man Bilder auch verwenden dürfen, wenn man eine negative Kritik bzw. Bewertung über ein Spiel schreibt. Bei Privatpersonen kann demnach kein Schadensersatz gefordert werden, da sie keinen Gewinn erzielen. Der Verkauf von Waren bei eBay mit solchen Bildern ist klar, dass dies nicht gestattet ist, weil das Bild genutzt wird, um Gewinn zu erzielen und nicht unbedingt das zu verkaufende Produkt 1 zu 1 widerspiegelt.

Was passiert aber in dem Fall, wenn eine Gaming-Seite diverse Bilder nutzt und mit Werbung/Affiliate-Links Geld verdient, also Gewinn erzielt? Die Bilder werden nur nebenbei genutzt, um die Seite schöner zu gestalten und stehen nicht, wie bei eBay im Vordergrund, da nicht mit dem auf dem Bild abgebildeten Produkten Gewinn erzielt wird, sonder mit der Werbung oder Links.
 
Vielen Dank für die Antworten.

Okay, das klingt plausibel. Natürlich sollte man Bilder auch verwenden dürfen, wenn man eine negative Kritik bzw. Bewertung über ein Spiel schreibt. Bei Privatpersonen kann demnach kein Schadensersatz gefordert werden, da sie keinen Gewinn erzielen.
also, so 100% sicher, ob jeder alles verwenden kann, nur weil es privat ist, wäre ich mir aber nicht. Aber die "Folgen" wären halt sehr gering bis nicht vorhanden. Was genau hast du denn vor?


Was passiert aber in dem Fall, wenn eine Gaming-Seite diverse Bilder nutzt und mit Werbung/Affiliate-Links Geld verdient, also Gewinn erzielt? Die Bilder werden nur nebenbei genutzt, um die Seite schöner zu gestalten und stehen nicht, wie bei eBay im Vordergrund, da nicht mit dem auf dem Bild abgebildeten Produkten Gewinn erzielt wird, sonder mit der Werbung oder Links.
Sobald es auch nur den Hauch von "gewerblich" macht, musst du sehr aufpassen. Denn du lockst ja ggf Leute mit den Bildern an, DAMIT die dann die Werbung anklicken - im Einzelfall ist das harmlos und ohne bösen Willen, aber im anderen Fall wiederum werden Bilder auch ganz offensichtlich nur benutzt, um was zu verdienen, zB wenn du jetzt ein Bild mit Jennifer Lawrence auf ner extra erstellten Website platzierst, wo ansonsten nur Werbebanner oder gar PopUp-Werbung zu sehen ist, und dieses Bild dann noch gut im Netz platzierst, damit viele Leute es finden. Da liegt es auf der Hand, dass der Fotograf des Bildes zurecht sauer sein kann, wenn nur wegen seiner Arbeit ein anderer Kohle verdient. Und zwischen den Beiden Fällen gibt es halt viele Zwischenstufen, so dass es sehr schwer zu beurteilen ist, was man darf und was nicht.

Selbst wenn du Bilder hast, die "zur freien privaten Verfügung" gekennzeichnet sind und dann auf deiner an sich privaten Website doch per Banner was einnimmst, kann es Probleme geben. Selbst so was wie "Designvorlagen" für Websites sind oft explizit NICHT für den gewerblichen Gebrauch zugelassen, ohne dass man sich die Erlaubnis holt.
 
Die Frage stellte sich mal, als es in unserer Gilde um eine Clan-/Fansite zu Herr der Ringe Online ging. Denn zumindest laut AGBs behielt sich der Anbieter die Rechte an jeglichem Bildmaterial vor. Auch in-game Inhalte.
Aber solange die Nutzung nicht offensichtlich kommerziellen Zwecken dient dulden sie sowas normalerweise.

Werbeschaltungen auf der eigenen Seite - eher kein Problem
Screenshots auf T-Shirts drucken und verkaufen - Problem

Manche, wie Nintendo, wollen aber zum Beispiel auch an Lets Plays mitverdienen. Die Hersteller müssen abwägen inwieweit sie damit Negativwerbung verursachen, und lassen einiges durchgehen, trotzdem hat man als Privatnutzer keine Narrenfreiheit und sollte sich im Zweifelsfall informieren oder nachfragen.

In vielen Fällen ist eine Nutzung zwar auch "illegal", wird aber niemals vor Gericht landen - zb wenn einer hier im Forum ein Bild postet, das er woanders gefunden hat, oder wenn zB jemand ein Foto verändert, um es als Scherzfoto bei Twitter zu posten usw - da hätte an sich der Fotograf des Bildes das Recht, dies zu untersagen und ggf. sogar Schadenersatz zu verlangen, aber da eine Privatperson da keinen "Gewinn" macht, würde das auch schwer werden.

Wie kommst du denn darauf? :confused:

Solche Fälle landen kaum vor Gericht, aber es gibt mehr als genug Beispiele wo so etwas zu Abmahnungen mit teils saftigen Gebühren geführt hat. Da gab es mal eine deutsche Seite mit Kochrezepten die es sehr konsequent verfolgte wenn man sich Bilder von dort "auslieh".
( Abmahnungen: 600 Euro für ein Brötchen-Bild - SPIEGEL ONLINE )

Speziell auch Bilder von Agenturen (mit deutlichem Wasserzeichen) würde ich nie verlinken oder zu einem Scherzfoto verändern. Die leben schließlich von ihren Bildern und sind groß genug um sowas ernsthaft zu verfolgen.
Wenn ich im Spaßforum Bilder poste achte ich darauf, dass ich zumindest den Originallink oder die Quelle nenne. Auf der sicheren Seite bin ich deswegen trotzdem nicht.


Auch die Computec AGBs weisen deutlich darauf hin, dass sie in Fällen von Rechteverletzungen gegenüber Dritten die Daten des Nutzers weitergeben können/müssen.
 
also, so 100% sicher, ob jeder alles verwenden kann, nur weil es privat ist, wäre ich mir aber nicht. Aber die "Folgen" wären halt sehr gering bis nicht vorhanden. Was genau hast du denn vor?

Ein Blog, in dem interessante Artikel und Lösungen zu Games zu finden sind. Die Bilder wären nur in dem Fall nur zu schöneren Gestaltung dar (bei paar Lösungen bspw. um schwer zu findende Stellen zu zeigen). Da informative Texte ohne die ein oder anderen Bilder eher langweilig und trostlos aussehen, wäre die Nutzung von Bildern sinnvoll. Somit kommen die Besucher eher wegen den Artikeln, anstatt den Bildern auf die Seite.
 
Wie kommst du denn darauf? :confused:
Du lesen: "In VIELEN Fällen..." - ich hab nicht gesagt, dass es IMMER so ist. Zudem liegt der Fall nochmal anders: hier hat quasi ein "Konkurrent" ein Foto für seine eigene Seite benutzt, das war ja offenbar selber ein Blogger, also jemand, der auch mit Hilfe der Bilder "bekannter" werden will. Das ist noch mal was anderes, als wenn du bei Twitter einfach nur postest "ich hätt grad echt Bock auf SO ein Brötchen" mit dem Bild dazu. UND so oder so halt ohnehin immer wichtig: Quellenangabe. Und natürlich kann auch das kritisch sein, es ging eher darum, dass es selten wirklich zu einer "Strafe" kommt.


@SoulEvans: mach doch die Screenshots einfach selber, dann hast du zumindest kein "urheberrechtlich geschütztes Werk" benutzt. Aber trotzdem kann es sein, dass ein Publisher das nicht will und untersagt, vlt auch einfach nur, damit die Story nicht überall zu sehen ist. Ob du dafür aber auch zu Kosten "verurteilt" werden könntest, weiß ich nicht...

vlt hilft auch das hier weiter http://www.e-recht24.de/artikel/blo...en-sie-bilder-rechtssicher-in-ihrem-blog.html wobei da nicht der Fall "von einem Spiel selber einen Screenshot machen" dabei ist.
 
Ach so, das heißt eine Person hat in diesem Fall nicht mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen, da für ein Spiel im Prinzip "Werbung" gemacht wird.

Strafrechtliche Folgen können dabei nicht entstehen. Die würden nicht mal dann entstehen, wenn ich dich fotografieren würde und das ohne dein ok ins Internet stellen würde. Strafrechtlich setzt voraus, dass es sich um eine Straftat handelt.

Dieser Vorgang betrifft aber Zivilrecht.

Genug Klugscheißerei für heute :B
 
Ein Blog, in dem interessante Artikel und Lösungen zu Games zu finden sind. Die Bilder wären nur in dem Fall nur zu schöneren Gestaltung dar (bei paar Lösungen bspw. um schwer zu findende Stellen zu zeigen).

Bei Screenshots und Co für diesen Zweck würde ich mir keine Gedanken machen. Ich wüsste keinen Fall wo so etwas Probleme gemacht hätte.

Teilweise bieten die Hersteller/Publisher sogar Grafikpakete zu ihren Spielen an damit Leute ihre Seite damit designen können. Ungefragt die Artworks von deren Seite kopieren würde ich aber nicht machen. ;)

Du lesen: "In VIELEN Fällen..." - ich hab nicht gesagt, dass es IMMER so ist. Zudem liegt der Fall nochmal anders: hier hat quasi ein "Konkurrent" ein Foto für seine eigene Seite benutzt, das war ja offenbar selber ein Blogger, also jemand, der auch mit Hilfe der Bilder "bekannter" werden will.

Es kommt halt ganz darauf an was du für ein Bild verwendest und wie versessen der Rechteinhaber darauf ist sein Recht durchzusetzen. Den Musik-Abmahnern war ein Privatvertrieb ja auch egal.
Beim Bilderdienst Getty kostet eine Lizenz zur Onlinenutzung etwa €150. Wenn du eines ohne verwendest, und um diese zu finden setzen sie auf externe Dienstleister, kostet die berechtigte Abmahnung €2000.

Wobei Getty mittlerweile auch Bilder zur nicht-kommerziellen Verlinkung anbietet. Aber auch da muss man sich sehr genau an die Vorgaben halten, zum Beispiel nur mit einem speziellen Einbettcode: Getty Images
Ein daraus erstelltes Spaßbild könnte also sehr teuer werden.

Wollte erst ein Bild verlinken, aber sogar das ist mir zu riskant, weil ich ja nicht-kommerziell bin, das PCG Forum allerdings schon. ;)
 
Es kommt halt ganz darauf an was du für ein Bild verwendest und wie versessen der Rechteinhaber darauf ist sein Recht durchzusetzen. Den Musik-Abmahnern war ein Privatvertrieb ja auch egal.
wieder ein anderer Fall. Hier VERBREITEST du ja Musik (beim Abmahnen sind ja Filesharer dran oder Leute, die die Musik zum Download anbieten), so dass du im Zweifel verhinderst, dass Leute das Lied KAUFEN, weil sie es ja kostenlos bekommen. Aber bei nem Bild isses ja nicht so, dass Leute nach dem Bild suchen, um es kostenlos zu bekommen, weil es sonst was kosten würde ;) bei Bildern geht es bei den Klagen an sich regelmäßig nur darum, dass man sich durch das Bild einen Vorteil verschafft, der Abmahnwürdig ist, wie zB seine Website bekannter machen oder seine Auktion "bewerben" usw. , oder wenn du halt wirklich ein ganz offensichtlich eigentlich nur per Lizenz erlaubtes Bild trotzdem nutzen.

Beim Bilderdienst Getty kostet eine Lizenz zur Onlinenutzung etwa €150. Wenn du eines ohne verwendest, und um diese zu finden setzen sie auf externe Dienstleister, kostet die berechtigte Abmahnung €2000.
da hast du aber ganz sicher Bildervorschauen mit fettem "Wasserzeichen" drin, und bei der Abmahnung geht es um die Bilder, die du kaufst und erst dann freigeschaltet bekommst. zudem wage ich zu bezweifeln, dass eine pauschale Abmahnung von 2000€ in jedem Falle rechtens wäre, egal worum es geht.

Und bei deren "kostenfreien" Bildern fällt an sich direkt auf, dass da was von Lizenzen usw. steht, so dass an sich klar ist, dass es da bestimmte Bedingungen gibt.
 
Meistens verschicken Leute des Publishers ja Pressemitteilungen an die verschiedenen Spieleseiten mit neuen Informationen, Bildern und Videos. Die werden dann den Spieleseiten frei zur Verfügung gegeben.
Anders sieht es aber dann wohl bei Vorschauversionen aus. Da kann der Publisher auch sagen, dass er bestimmte Bilder, die zum Beispiel zu viel über die Story oder geheime Spielabschnitte sagen, dann doch bitte nicht veröffentlicht werden sollen.
 
wieder ein anderer Fall. Hier VERBREITEST du ja Musik (beim Abmahnen sind ja Filesharer dran oder Leute, die die Musik zum Download anbieten), so dass du im Zweifel verhinderst, dass Leute das Lied KAUFEN, weil sie es ja kostenlos bekommen. Aber bei nem Bild isses ja nicht so, dass Leute nach dem Bild suchen, um es kostenlos zu bekommen, weil es sonst was kosten würde ;)
Da würde der Fotograf mit dem Affenselfie aber widersprechen. Der hat zwar letztendlich sein Copyright verloren, aber damit argumentiert, dass er wegen der massenhaften Verbreitung im Internet weniger Bücher verkaufte.

Und auch wenn du irgendein Musikstück nur auf deiner Seite einbettest und nicht per Filesharing vertreibst wird der Rechteinhaber dir was husten. Außer zum Beispiel bei Vimeo, wo du manche Musikstücke kostenlos unter dein Video legen darfst.

da hast du aber ganz sicher Bildervorschauen mit fettem "Wasserzeichen" drin, und bei der Abmahnung geht es um die Bilder, die du kaufst und erst dann freigeschaltet bekommst. zudem wage ich zu bezweifeln, dass eine pauschale Abmahnung von 2000€ in jedem Falle rechtens wäre, egal worum es geht.
Auch Bilder mit Wasserzeichen darfst du nicht einfach für deine Zwecke verwenden. Das ist sogar noch blöder weil noch offensichtlicher.

Mal ein sehr mögliches Beispiel:
Auf irgendeiner Seite siehst du ein Bild von einem Sonnenuntergang. Vielleicht als Hintergrundbild oder Designelement. Das gefällt dir so gut, dass du es als Profilhintergrund auf Facebook benutzt. Das Bild ist aber nicht vom Seitenbetreiber selbst, sondern er hat es korrekt bei einem Bilderdienst lizensiert - was du aber nicht wissen kannst weil die Quelle nur bei redaktionellen Inhalten angegeben wird.
Blöd für dich, dass du keine Lizenz dafür hast. Wenn der Rechteinhaber seine Bilder so aktiv beobachtet wie Getty kannst du mit guter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen eine Mahnung zu bekommen; und diese auch bezahlen zu müssen.

Bei kleineren Fischen, wie zum Beispiel einzelkämpfenden Fotografen, ist die Gefahr sicher gering. Aber es gibt auch welche, wie oben angesprochene Rezeptseiten, die damals gerne auf die Abmahnwelle aufsprangen um mit ihren Bildern extra zu verdienen. Auch als Privatperson, die einfach nur Bilder in irgendeinem Forum postet weil die so schön sind, hast du keine Narrenfreiheit.
Egal ob es um Musik, Filme, Texte oder Fotos geht.
 
Da würde der Fotograf mit dem Affenselfie aber widersprechen. Der hat zwar letztendlich sein Copyright verloren, aber damit argumentiert, dass er wegen der massenhaften Verbreitung im Internet weniger Bücher verkaufte.

Und auch wenn du irgendein Musikstück nur auf deiner Seite einbettest und nicht per Filesharing vertreibst wird der Rechteinhaber dir was husten. Außer zum Beispiel bei Vimeo, wo du manche Musikstücke kostenlos unter dein Video legen darfst.
ja sicher, aber trotzdem ist der Schaden und damit auch die Höhe und Berechtigung einer Abmahnung im Falle eines Bildes, dass du irgendwo postest, der Fall VIEL viel viel geringer als beim Filesharing - DAS war der Punkt.

Auch Bilder mit Wasserzeichen darfst du nicht einfach für deine Zwecke verwenden. Das ist sogar noch blöder weil noch offensichtlicher.
du hast das missverstanden. Ich meinte damit, dass man durch das Wasserzeichen erst Recht merken müsste, dass man das Bild nicht verwenden soll.
 
Sorry @ OP für etwas Off Topic. Mit einfachen Screenshots, wie du das vorhast, hat das hier nichts zu tun. :)

ja sicher, aber trotzdem ist der Schaden und damit auch die Höhe und Berechtigung einer Abmahnung im Falle eines Bildes, dass du irgendwo postest, der Fall VIEL viel viel geringer als beim Filesharing - DAS war der Punkt.
Die Forderungen sind aber auch nicht so hoch wie bei Filesharing. ;)

Hier der etwas ältere Fall mit den €2.000: Bildrechte: Fotoagentur Getty startet Online-Abmahnwelle - SPIEGEL ONLINE
Der Witz ist, dass der Betroffene sogar eine Lizenz für €150 erworben hatte (erworbte)! :B Was da genau falsch lief konnte ich dem Text aber nicht entnehmen. Angeblich wollte er das gerichtlich ausfechten, zu finden ist aber nichts darüber.

Ein etwas neuerer Text von einem Anwalt: Abmahnung von Gettyimages erhalten: Was tun?
Positiv wertete er, dass sie erstmal "nur" eine Unterlassungserklärung einfordern, inklusive rund €1.000 Rechnung. Erst wenn nicht reagiert wird gibt es eine Abmahnung. Und er empfiehlt als Entschädigung eine typische Lizenzgebühr (€200-300) anzubieten plus, nach deutscher Rechtssprechung üblichem "Verletzerzuschlag" von 50-100%. Das ist weit weg von €2.000 aber immer noch ganz schön happig.
Solange sie es nicht auf einen Rechtsstreit anlegen, was anscheinend der Fall ist, kommt man damit aber immer noch günstig weg! Das Recht ist ganz klar auf Seiten des Urhebers.

du hast das missverstanden. Ich meinte damit, dass man durch das Wasserzeichen erst Recht merken müsste, dass man das Bild nicht verwenden soll.
Da habe ich dich dann wirklich falsch verstanden. :)
 
Strafrechtliche Folgen können dabei nicht entstehen. Die würden nicht mal dann entstehen, wenn ich dich fotografieren würde und das ohne dein ok ins Internet stellen würde. Strafrechtlich setzt voraus, dass es sich um eine Straftat handelt.

Dieser Vorgang betrifft aber Zivilrecht.

Genug Klugscheißerei für heute :B
stimmt nur leider nicht.
selbstredend können verstösse gegen das urheberrecht auch strafrechtliche folgen nach sich ziehen.
 
In vielen Fällen ist eine Nutzung zwar auch "illegal", wird aber niemals vor Gericht landen - zb wenn einer hier im Forum ein Bild postet, das er woanders gefunden hat, oder wenn zB jemand ein Foto verändert, um es als Scherzfoto bei Twitter zu posten usw - da hätte an sich der Fotograf des Bildes das Recht, dies zu untersagen und ggf. sogar Schadenersatz zu verlangen, aber da eine Privatperson da keinen "Gewinn" macht, würde das auch schwer werden.

Da wäre ich sehr vorsichtig. Es gibt genug schwarze Schafe der Rechtsverdreher die sich genau auf so etwas spezialisiert haben.

Strafrechtliche Folgen können dabei nicht entstehen. Die würden nicht mal dann entstehen, wenn ich dich fotografieren würde und das ohne dein ok ins Internet stellen würde. Strafrechtlich setzt voraus, dass es sich um eine Straftat handelt.

Dieser Vorgang betrifft aber Zivilrecht.

Genug Klugscheißerei für heute :B

stimmt nur leider nicht.
selbstredend können verstösse gegen das urheberrecht auch strafrechtliche folgen nach sich ziehen.

Denis 10 meinte wohl eher das Recht am eigenem Bild. Dem ist nur mit einer Zivilklage entgegenzukommen.
Allerdings gibt es auch da ausnahmen. Fotografier ich meine Ex in einer, sagen wir mal Situation ohne Kleider und stelle dieses ohne Zustimmung ihrerseits ins Internet, dann kann ich ganz schnell mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Das Urheberrecht was du meinst liegt beim Fotografen und nicht bei der abgelichteten Person.
Das heißt, wenn ich ein Bild ohne Erlaubnis des Fotografen oder Designers o.Ä. verwende, das fällt dann unter das Urheberrecht.
Rein strafrechtliche Verfolgung kommt aber dort sehr selten vor.
 
auch gegen den missbrauch des sog. rechts am eigenen bild kann strafrechtlich vorgegangen werden.

sorry, aber warum behauptet ihr aus voller überzeugung irgendwelches zeug, ohne eigentlich auch nur die geringste ahnung vom thema zu haben?
 
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